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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: fresh21 am 13.02.2024 11:41

Titel: [Allg] Anrechnung von Zeiten als AN im öffentl. Dienst beim Ruhehalt
Beitrag von: fresh21 am 13.02.2024 11:41
Hallo, folgender Sachverhalt:
AN wird nach 5 Jahren als Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst verbeamtet. Diese Zeiten werden als ruhegehaltsfähig angerechnet....

Bedeutet dies im Umkehr, dass diese 5 Jahre bei der Rentenzahlung der deutschen Rentenversicherung abgezogen werden?
Titel: Antw:Anrechnung von Zeiten als AN im öffentl. Dienst beim Ruhehalt
Beitrag von: Pukki am 13.02.2024 13:24
Nein. Für diese 5 Jahre hast du Anspruch auf Rente.
Titel: Antw:Anrechnung von Zeiten als AN im öffentl. Dienst beim Ruhehalt
Beitrag von: fresh21 am 13.02.2024 13:45
§ 9 LBeamtVG NRW sagt aber etwas anderes? Übersehe ich etwas.?
Titel: Antw:Anrechnung von Zeiten als AN im öffentl. Dienst beim Ruhehalt
Beitrag von: HansGeorg am 13.02.2024 14:45
§ 9 LBeamtVG NRW sagt aber etwas anderes? Übersehe ich etwas.?
Nein, der § sagt nichts anderes. Du bekommst beides und bist zudem sogar verpflichtet die Rente aus der DRV zu beantragen und in Anspruch zu nehmen. Solltest du bis zum Renteneintrittsalter jedoch deine Zeit als Beamter voll haben und den maximalen Anspruch auf Versorgung erworben haben, bringt es dir nicht. Deine Rente wir gegengerechnet und du bist bei +-0. Solltest du jedoch deswegen die Rente nicht beantragen und es kommt raus, dass du Rentenansprüche hast, dann kannst du die Differenz dem Dienstherren erstatten, auch für die Vergangenheit.
Titel: Antw:Anrechnung von Zeiten als AN im öffentl. Dienst beim Ruhehalt
Beitrag von: Goldfisch am 13.02.2024 17:40
https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/mb_vers_regelungp55_0.pdf

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/ruhegehalt.pdf

Sind's tatsächlich mindestens 60 Monate Beitragszeit? https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/auszahlung-vom-beitraegen-trotz-beruecksichtigung-der-monate-fuer-dienstjahre-moeglich
Ob eine eventuell mögliche Beitragserstattung oder ein späterer Rentenanspruch aus der Rentenversicherung Auswirkungen auf die Dienstjahre oder die spätere Pension hat (beachte auch die o.a. Merkblätter des LBV NRW), würde ich auf jeden Fall mit dem Dienstherrn klären.
Titel: Antw:[Allg] Anrechnung von Zeiten als AN im öffentl. Dienst beim Ruhehalt
Beitrag von: fresh21 am 20.02.2024 07:53
Wie schaut es aus, wenn der Pensionär die Mindestversorgung erhält und zusätzlich eine gesetzliche Rente in Höhe von z.B. 700 Euro.

Wird die 700 Euro dann in voller Höhe vollständig von der Mindestpension abgezogen?
Titel: Antw:[Allg] Anrechnung von Zeiten als AN im öffentl. Dienst beim Ruhehalt
Beitrag von: Gewerbler am 20.02.2024 09:02
Wie schaut es aus, wenn der Pensionär die Mindestversorgung erhält und zusätzlich eine gesetzliche Rente in Höhe von z.B. 700 Euro.

Wird die 700 Euro dann in voller Höhe vollständig von der Mindestpension abgezogen?

Die gesetzliche Rente und ggf. Zusatzversorgung wird meines Wissens erst dann angerechnet, wenn man in Summe das maximale Ruhegehalt (= 71,75 % der ruhegehaltfähigen Bezüge) überschreitet. Das kann ja bei der Mindestpension schon allein vom Namen her nicht der Fall sein.

Edit: Also solange Pension + Rente etc. kleiner oder gleich des maximalen Ruhegehalts ist, bekommt man beides, wenn auch halt aus mehreren/verschiedenen Töpfen und danach wird die Pension so gekürzt, dass man beim Maximalbetrag bleibt, wie man ihn nach 40 Dienstjahren erhalten würde.
Titel: Antw:[Allg] Anrechnung von Zeiten als AN im öffentl. Dienst beim Ruhehalt
Beitrag von: 2strong am 20.02.2024 10:02
Genau so läuft es, korrekt.
Titel: Antw:[Allg] Anrechnung von Zeiten als AN im öffentl. Dienst beim Ruhehalt
Beitrag von: Luis1703 am 20.02.2024 10:54
Ja so sieht es aus aber wenn man mit vorzeitig mit Abschlägen in Ruhestand geht, wird dieser Wert als maximales Ruhegehalt genommen und die Rente angerechnet.

VG
Titel: Antw:[Allg] Anrechnung von Zeiten als AN im öffentl. Dienst beim Ruhehalt
Beitrag von: Rentenonkel am 20.02.2024 11:03
Wie schaut es aus, wenn der Pensionär die Mindestversorgung erhält und zusätzlich eine gesetzliche Rente in Höhe von z.B. 700 Euro.

Wird die 700 Euro dann in voller Höhe vollständig von der Mindestpension abgezogen?

Bemisst sich das Ruhegehalt des Ruhestandsbeamten nach der Mindestversorgung (z. B. amtsabhängige Mindestversorgung i. H. v. 35 Prozent wegen geringer Dienstzeiten), ist eine weitere „Rentenanrechnung“ vorzunehmen. Dabei ist die Rente bis zur Höhe des Unterschieds zwischen dem erdienten Ruhegehalt und dem Betrag der Mindestversorgung auf die Mindestversorgung anzurechnen.

Im Ergebnis verbleibt beim Zusammentreffen von Mindestversorgung und Rente in der Regel das sog. erdiente Ruhegehalt als Bruttozahlbetrag der Pension und die Rente wird zusätzlich gezahlt.

Ob es tatsächlich die vollen 700 EUR oder weniger ist, hängt daher davon ab, wie hoch die eigentlich erdiente Versorgung ist.
Titel: Antw:[Allg] Anrechnung von Zeiten als AN im öffentl. Dienst beim Ruhehalt
Beitrag von: fresh21 am 21.02.2024 12:02
Rentenonkel, deine Antwort macht Sinn.

Das magische Wort hier ist "erdiente Ruhegehalt"

Es ist eben nicht so, dass man beides unabhängig von einander in voller Höhe bekommt
Titel: Antw:[Allg] Anrechnung von Zeiten als AN im öffentl. Dienst beim Ruhehalt
Beitrag von: amorapotter am 24.02.2024 05:29
Die Rentenversicherung berücksichtigt in der Regel nur die Beitragszeiten, für die Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden. Die fünf Jahre im öffentlichen Dienst würden also nicht von den Beitragszeiten abgezogen, die für die Rentenberechnung relevant sind.
Titel: Antw:[Allg] Anrechnung von Zeiten als AN im öffentl. Dienst beim Ruhehalt
Beitrag von: Eukalyptus am 24.02.2024 11:39
Die Rentenversicherung berücksichtigt in der Regel nur die Beitragszeiten, für die Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden. Die fünf Jahre im öffentlichen Dienst würden also nicht von den Beitragszeiten abgezogen, die für die Rentenberechnung relevant sind.

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