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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Bastel am 19.02.2024 09:15

Titel: Nebentätigkeit?
Beitrag von: Bastel am 19.02.2024 09:15
Hallo zusammen,

angenommen ich stelle als Beamter ein Produkt her und meine Frau verkauft es über Ihr Unternehmen. Wäre es genehmigungspflichtig, wenn ich kein Geld dafür erhalte? Wenn ich kein Geld erhalte, wäre es dann Schwarzarbeit?
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: 2strong am 19.02.2024 10:42
Keine Nebentätigkeit.
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: Einigung2023 am 19.02.2024 10:51
Keine Nebentätigkeit.

Warum nicht?
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: RsQ am 19.02.2024 11:00
Wie stellt man etwas "ohne Geld" her? Geht es um Hobby-Basteleien? Ansonsten dürfte doch schon Wareneinkauf (auf eigenen Namen?) usw. ein gewerbliches Szenario begründen?!
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: Bastel am 19.02.2024 11:12
Wie stellt man etwas "ohne Geld" her? Geht es um Hobby-Basteleien? Ansonsten dürfte doch schon Wareneinkauf (auf eigenen Namen?) usw. ein gewerbliches Szenario begründen?!

Man stelle sich vor, meine Frau gibt mir Stifte und Mandelas, ich male Sie aus und Sie verkauft die Mandelas. Stifte und Papier geht über Ihr Unternehmen, ich male einfach nur aus Spaß an der Freude.
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: 2strong am 19.02.2024 11:16
Keine Nebentätigkeit.

Warum nicht?
Die Bundesnebentätigkeitsverordnung unterscheidet zwischen "Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst" und (sonstiger) "Nebenbeschäftigungen gegen Vergütung".
Es ist keine "Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst", weil Du nicht für eine Gebietskörperschaft etc. tätig wirst. Und es ist keine (sonstige) "Nebenbeschäftigungen gegen Vergütung", weil keine Vergütung gewährt wird. Ergo ist nichts anzuzeigen, geschweige denn zu genehmigen.
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: 2strong am 19.02.2024 11:18
Wie stellt man etwas "ohne Geld" her? Geht es um Hobby-Basteleien? Ansonsten dürfte doch schon Wareneinkauf (auf eigenen Namen?) usw. ein gewerbliches Szenario begründen?!

Man stelle sich vor, meine Frau gibt mir Stifte und Mandelas, ich male Sie aus und Sie verkauft die Mandelas. Stifte und Papier geht über Ihr Unternehmen, ich male einfach nur aus Spaß an der Freude.
Genau. Und das sähe auch nicht anders aus, wenn es statt um Mandalas um Software, Brandschutzkonzepte oder Übersetzungen ginge.
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: Einigung2023 am 19.02.2024 13:02
Wie stellt man etwas "ohne Geld" her? Geht es um Hobby-Basteleien? Ansonsten dürfte doch schon Wareneinkauf (auf eigenen Namen?) usw. ein gewerbliches Szenario begründen?!

Man stelle sich vor, meine Frau gibt mir Stifte und Mandelas, ich male Sie aus und Sie verkauft die Mandelas. Stifte und Papier geht über Ihr Unternehmen, ich male einfach nur aus Spaß an der Freude.
Genau. Und das sähe auch nicht anders aus, wenn es statt um Mandalas um Software, Brandschutzkonzepte oder Übersetzungen ginge.

Ohne sein Zutun kein fertiges, für den Verkauf gewinnbringendes, Produkt. Klar kann sie es auch unausgemalt verkaufen, bringt aber sicherlich nicht viel, wenn überhaupt irgendwas.
Auch wenn er es als Spaß an der Freude betitelt, sehe ich es anders. Es ist eine Dienstleistung von Bastel. Dass seine Frau ihn nicht entlohnt ist das eine. Es wäre zu prüfen ob sie es müsste!
Sie erzielt damit Gewinn für ihr Unternehmen.
Ob der Dienstherr es genehmigen müsste, schwer zu sagen.
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: 2strong am 19.02.2024 13:28
Das magst Du so sehen und darin de facto vielleicht auch nicht ganz zu Unrecht einen Umgehungstatbestand zusenden, aber formal ist es keine Nebentätigkeit und wenn im Geschäftsverkehr lediglich seine Frau auftritt, wird das auch niemand anzweifeln.
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: Einigung2023 am 19.02.2024 13:44
Das magst Du so sehen und darin de facto vielleicht auch nicht ganz zu Unrecht einen Umgehungstatbestand zusenden, aber formal ist es keine Nebentätigkeit und wenn im Geschäftsverkehr lediglich seine Frau auftritt, wird das auch niemand anzweifeln.

Stimme dir zu! Wobei das Thema mit der Schwarzarbeit zu prüfen wäre..
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: Organisator am 19.02.2024 13:55
Das magst Du so sehen und darin de facto vielleicht auch nicht ganz zu Unrecht einen Umgehungstatbestand zusenden, aber formal ist es keine Nebentätigkeit und wenn im Geschäftsverkehr lediglich seine Frau auftritt, wird das auch niemand anzweifeln.

Stimme dir zu! Wobei das Thema mit der Schwarzarbeit zu prüfen wäre..

und die Prüfung wäre ganz schnell erledigt - Zitat Homepage Bundesfinanzministerium:

Keine Schwarzarbeit sind Dienst- oder Werkleistungen, die

    von Angehörigen oder Lebenspartnern,
    aus Gefälligkeit,
    im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
    im Wege der Selbsthilfe im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder des Wohnraumförderungsgesetzes

erbracht werden und nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind (z. B. gegen geringes Entgelt).
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: Einigung2023 am 19.02.2024 14:04
Das magst Du so sehen und darin de facto vielleicht auch nicht ganz zu Unrecht einen Umgehungstatbestand zusenden, aber formal ist es keine Nebentätigkeit und wenn im Geschäftsverkehr lediglich seine Frau auftritt, wird das auch niemand anzweifeln.

Stimme dir zu! Wobei das Thema mit der Schwarzarbeit zu prüfen wäre..

und die Prüfung wäre ganz schnell erledigt - Zitat Homepage Bundesfinanzministerium:

Keine Schwarzarbeit sind Dienst- oder Werkleistungen, die

    von Angehörigen oder Lebenspartnern,
    aus Gefälligkeit,
    im Wege der Nachbarschaftshilfe oder
    im Wege der Selbsthilfe im Sinne des Zweiten Wohnungsbaugesetzes oder des Wohnraumförderungsgesetzes

erbracht werden und nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtet sind (z. B. gegen geringes Entgelt).


Es fehlten dazu Angaben was die Menge und den Gewinn betrifft. So schnell geht’s dann noch nicht. Es ist nachhaltig auf Gewinn gerichtet. Sie vertreibt es gewerblich.
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: Kaldron am 19.02.2024 14:19
Sind hier nicht erstmal §97 Abs. 1 und 3 sowie §99 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BBG einschlägig? Demnach ist es genehmiigungspflichtig, wenn es eine unentgeltliche NT ist und man gewerblich mitarbeitet.
Dann wäre noch die Fünftel-Regelung zu beachten.

"§ 97 Begriffsbestimmungen
(1) Nebentätigkeit ist die Wahrnehmung eines Nebenamtes oder die Ausübung einer Nebenbeschäftigung.
(2) Nebenamt ist ein nicht zu einem Hauptamt gehörender Kreis von Aufgaben, der aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnisses wahrgenommen wird.
(3) Nebenbeschäftigung ist jede sonstige, nicht zu einem Hauptamt gehörende Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes.
(4) Als Nebentätigkeit gilt nicht die Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter sowie einer unentgeltlichen Vormundschaft, Betreuung oder Pflegschaft."

"§ 99 Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten
(1) Beamtinnen und Beamte bedürfen zur Ausübung jeder entgeltlichen Nebentätigkeit, mit Ausnahme der in § 100 Abs. 1 abschließend aufgeführten, der vorherigen Genehmigung, soweit sie nicht nach § 98 zu ihrer Ausübung verpflichtet sind. Gleiches gilt für folgende unentgeltliche Nebentätigkeiten:
1.    Wahrnehmung eines Nebenamtes,
2.    gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeiten oder die Mitarbeit bei einer dieser Tätigkeiten und
3.    Eintritt in ein Organ eines Unternehmens mit Ausnahme einer Genossenschaft."
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: 2strong am 19.02.2024 14:46
Ganz ehrlich: Worüber redet Ihr hier? Das ist doch allenfalls ein Scheinproblem. Denn wenn ich zu Hause auf der Couch sitze und 24/7 Topflappen häkle, die meine Frau anschließend unter ihrem Namen verkauft, wird das weder offiziell vergütet, noch versichert, noch gemeldet, noch geprüft, denn es wird überhaupt niemandem bekannt und könnte praktisch auch nicht nachgewiesen werden.
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: Einigung2023 am 19.02.2024 14:58
Ganz ehrlich: Worüber redet Ihr hier? Das ist doch allenfalls ein Scheinproblem. Denn wenn ich zu Hause auf der Couch sitze und 24/7 Topflappen häkle, die meine Frau anschließend unter ihrem Namen verkauft, wird das weder offiziell vergütet, noch versichert, noch gemeldet, noch geprüft, denn es wird überhaupt niemandem bekannt und könnte praktisch auch nicht nachgewiesen werden.

Bastel hat gefragt, also bekommt er Antworten. Wie sich das in der Praxis gestaltet, kann nur er wissen.
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: xyz123 am 19.02.2024 15:00
Es ist auch kein Scheinproblem, sondern ein Problem, was dem Dienstherren Angst machen sollte.

Mit angemessener Alimentation müsste niemand auf diese Idee kommen. Ich möchte gar nicht wissen, was alles während der Dienstzeit so produziert wird und von der Ehefrau verkauft wird.
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: Bastel am 19.02.2024 15:00
Ich danke euch schon einmal für die vielen und sachdienlichen Antworten.

Leider muss ich das Mandala signieren, ansonsten wäre es nichts wert. Dann fällt wohl das ganze Flach und ich muss doch an die Kasse vom Rewe...
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: 2strong am 19.02.2024 15:05
Und eine Anzeige der Nebentätigkeit kommt nicht in Betracht? Einkünfte und Zeitaufwand müssen ja lediglich geschätzt werden und müssen daher nicht per se ein K.O.-Kriterium sein.
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: Bastel am 19.02.2024 15:10
Und eine Anzeige der Nebentätigkeit kommt nicht in Betracht? Einkünfte und Zeitaufwand müssen ja lediglich geschätzt werden und müssen daher nicht per se ein K.O.-Kriterium sein.

Leider nein, die Tätigkeit bekomme ich nicht genehmigt. Alternative, ich finde jemanden, der meine Mandalas signiert.
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: Bastel am 19.02.2024 15:13
.

Mit angemessener Alimentation müsste niemand auf diese Idee kommen. Ich möchte gar nicht wissen, was alles während der Dienstzeit so produziert wird und von der Ehefrau verkauft wird.

Stimmt. Wenn ich den von Sven ausgerechneten Fehlbetrag on Top hätte, würde ich mir diese Gedanken garnicht machen. Ich hab prinzipiell besseres zu tun, als zu arbeiten ;D
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: Taigawolf am 20.02.2024 07:55
Ich finde es inzwischen um ehrlich zu sein erschreckend, wie weit sich das Thema amtsangemessene Alimentation in die Lebensrealitäten hineinfrisst. Wir sind wieder an dem Punkt, dass der Beamte ein Sonderrechtsverhältnis eingegangen ist, das Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig macht, weil er ja eigentlich entsprechend alimentiert werden sollte, dass sowas "just for fun on top" gemacht wird und nicht aus der Notwendigkeit heraus, seine Familie zu ernähren.

Ich möchte gar nicht wissen, wie viele Beamte inzwischen schon fast gezwungenermaßen zu zumindest kleinen Schwarzarbeitern geworden sind. Da dürfte die Dunkelziffer an offiziellen "Gefälligkeiten" ziemlich hoch sein, die in Wahrheit keine sind, sondern eine Gewinnabsicht dahintersteckt.

Bald sind wir bei süd- oder osteuropäischen Verhältnissen angekommen. Da können Beamte auch nicht vom Job leben und verdienen sich was dazu. Was für Auswirkungen das auf den Korruptionsindex haben dürfte, kann man sich denken.

Solche Entwicklungen alleine nur aufzuhalten dürfte schwer genug werden. Auch noch die jahrzehntelange Unteralimentation wieder auszubügeln inzwischen jedenfalls nicht mehr gerecht für alle darstellbar, die jemals unteralimentiert wurden.

Mir wird Angst und Bange um unseren Rechtsstaat. Die gefühlt hundert Warnschüsse werden einfach ignoriert. Da kommt nichts Gutes auf uns zu habe ich das Gefühl.
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: beamtenjeff am 20.02.2024 10:10
Hallo zusammen,

angenommen ich stelle als Beamter ein Produkt her und meine Frau verkauft es über Ihr Unternehmen. Wäre es genehmigungspflichtig, wenn ich kein Geld dafür erhalte? Wenn ich kein Geld erhalte, wäre es dann Schwarzarbeit?

Jetzt mal ganz doof gefragt: warum nicht anzeigen und genehmigen lassen? Hast du Angst, dass es nicht genehmigt wird? Willst du nicht eingeschränkt sein was Verdienst im Nebengewerbe angeht? Oder was sind die Gründe? Ich will hier nicht die Moralkeule schwingen, ich will nur das Problem verstehen.
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: Bastel am 20.02.2024 10:25
Hallo zusammen,

angenommen ich stelle als Beamter ein Produkt her und meine Frau verkauft es über Ihr Unternehmen. Wäre es genehmigungspflichtig, wenn ich kein Geld dafür erhalte? Wenn ich kein Geld erhalte, wäre es dann Schwarzarbeit?

Jetzt mal ganz doof gefragt: warum nicht anzeigen und genehmigen lassen? Hast du Angst, dass es nicht genehmigt wird? Willst du nicht eingeschränkt sein was Verdienst im Nebengewerbe angeht? Oder was sind die Gründe? Ich will hier nicht die Moralkeule schwingen, ich will nur das Problem verstehen.

Ich habe bereits das ein oder andere Gespräch geführt und die Tätigkeit wäre nicht genehmigungsfähig, da ich durch mein Amt gewisse Kenntnisse habe. Kann ich z.T. nachvollziehen, allerdings muss ich mit gD meine Familie versorgen. Und das wird zunehmend schwerer.
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: beamtenjeff am 20.02.2024 20:52
Hallo zusammen,

angenommen ich stelle als Beamter ein Produkt her und meine Frau verkauft es über Ihr Unternehmen. Wäre es genehmigungspflichtig, wenn ich kein Geld dafür erhalte? Wenn ich kein Geld erhalte, wäre es dann Schwarzarbeit?

Jetzt mal ganz doof gefragt: warum nicht anzeigen und genehmigen lassen? Hast du Angst, dass es nicht genehmigt wird? Willst du nicht eingeschränkt sein was Verdienst im Nebengewerbe angeht? Oder was sind die Gründe? Ich will hier nicht die Moralkeule schwingen, ich will nur das Problem verstehen.

Ich habe bereits das ein oder andere Gespräch geführt und die Tätigkeit wäre nicht genehmigungsfähig, da ich durch mein Amt gewisse Kenntnisse habe. Kann ich z.T. nachvollziehen, allerdings muss ich mit gD meine Familie versorgen. Und das wird zunehmend schwerer.

Achso, verstehe. Ja, das mit der Genehmigung ist so eine Sache, vor allem ist diese ja auch immer zeitlich begrenzt und muss dann erneuert werden. Ich habe ein ähnliches Vorhaben vor, aber bei mir ist es zum Glück nur anzeigepflichtig, da Künstler.
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: 2strong am 21.02.2024 01:17
@ Bastel
Und jemanden einstellen/beauftragen, der die Abnahme vornimmt, rechnet sich nicht?
Titel: Antw:Nebentätigkeit?
Beitrag von: Bastel am 21.02.2024 09:05
@ Bastel
Und jemanden einstellen/beauftragen, der die Abnahme vornimmt, rechnet sich nicht?

Das wäre ein interessanter Ansatz. Ich werde mir da definitiv noch einmal Gedanken machen.