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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: odomos am 19.02.2024 20:45

Titel: [Allg] Wann Antrag auf Verbeamtung?
Beitrag von: odomos am 19.02.2024 20:45
Hallo,
ich arbeite seit 1 1/2 Jahren als angestellter Referent in einer technischen Landesbehörde. Mein derzeitiger Vertrag ist befristet, allerdings hatte ich mich kürzlich auf eine unbefristete Stelle im selben Referat beworben und die Stelle nun auch bekommen. Einstufung und Aufgaben sind identisch, der neue Vertrag muss mir nur noch zur Unterschrift vorgelegt werden. Die neue Stelle bietet die Möglichkeit der Verbeamtung.
Meine Frage ist ab wann es üblich bzw. möglich ist eine Verbeamtung zu beantragen? Wie viel Zeit sollte man bis dahin beim Arbeitgeber verbracht haben?

Vielen Dank
odomos
Titel: Antw:Wann Antrag auf Verbeamtung?
Beitrag von: clarion am 19.02.2024 21:09
Musst mal ins Beamtengesetz deines Bundeslandes gucken. Wenn man keinen Vorbereitungsdienst absolviert hat, sind in der Regel  mehrere Jahre  hauptberufliche Tätigkeit nötig.  Es besteht kein Anspruch auf Verbeamtung.
Titel: Antw:Wann Antrag auf Verbeamtung?
Beitrag von: rerumpublicarum am 20.02.2024 09:54
Wichtig: Neben den absolvierten Jahren der berufspraktischen Tätigkeit müssen auch die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen - es müssen also Planstellen verfügbar sein.
Titel: Antw:Wann Antrag auf Verbeamtung?
Beitrag von: Poincare am 20.02.2024 14:17
Bei uns (bw landesoberbehörde) braucht es 3 Jahre Tätigkeit für die Verbeamtung, beantragen kann man wann immer, vorher wissen sollte man, ob eine Planstelle verfügbar ist. Bearbeitet wird der Antrag erst, wenn man die drei Jahre voll hat, könnte ja was dazwischen kommen und dann hat man sich die Mühe umsonst gemacht.
Titel: Antw:Wann Antrag auf Verbeamtung?
Beitrag von: Saxum am 21.02.2024 08:02
Für Bayern gilt dafür dann idR das Leistungslaufbahngesetz da gäbe es etwa nach Art 39. Abs. 1 LlbG (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLlbG-39) die Möglichkeit bei passendem Abschluss und dem absolvieren der Hauptberuflichen Tätigkeit von mindestens 3 Jahren nach Studium oder alternativ die Tür über Art. 52 "Andere Bewerber*innen" (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLlbG-52), wenn ein besonderes dienstliches Interesse besteht, die Qualifikation erwirbt man durch Lebens- und Berufserfahrung. Hier muss man dann einen möglichst detaillierten Vergleich mit einer passenden Studienrichtung aufstellen und feststellen dass die Lebens- und Berufserfahrung weitgehend den Studieninhalten entsprechen. Die Anforderungen dürfen aber nicht "geringer" sein als bei Regelbewerber*innen.

Daraus kann natürlich kein "Anspruch auf Verbeamtung" abgeleitet werden, es sind alles "Kann-Normen".

Für Bayern würde ich pauschal ohne jetzt alle Unterlagen zu kennen sagen: Da Einstufung und Aufgaben identisch und bereits 1,5 Jahre um sind: schreib deinen formlosen Antrag in ungefähr 1,5 Jahren. Mal davon ausgehend dass ggf. vorher keine vergleichbare hauptberufliche Tätigkeit nach Studium vorliegt, das kann dir die Personalabteilung am besten beantworten.
Titel: Antw:Wann Antrag auf Verbeamtung?
Beitrag von: odomos am 21.02.2024 18:59
Vielen Dank für eure Antworten. Ich werde dann mal beim Personalbüro nachfragen.