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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Wynchester am 21.02.2024 10:11

Titel: Befristeter Vertrag nach Ausbildung
Beitrag von: Wynchester am 21.02.2024 10:11
Moin,

gesetzt dem Fall ein Auszubildender schafft seine Prüfung zum Gesellen bei zweiten Versuch noch immer nicht und möchte die Prüfung kein drittes mal Wiederholen.
Der Betrieb möchte eben diesen Azubi trotzdem in den Betrieb übernehmen und ungelernt einstellen.
Die Prüfung ist gelaufen, der Arbeitsvertrag mit dem Azubi ist schriftlich noch nicht zustande gekommen aber er arbeitet derzeit trotzdem im Betrieb.
Liege ich damit richtig, dass durch das schlüssige Handeln des Arbeitgebers (Weiterbeschäftigung) ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, und eine jetzt vereinbarte Befristung ungültig wäre ?

Falls dem so ist, wie kann der Betrieb hier vorbeugen, da man vorab ja nicht wissen kann ob die Prüfung bestanden wird oder eben nicht.

Zusätzlich besteht der Personalrat bei allen Stellen auf eine 1 Wöchige interne Stellenausschreibung.
Titel: Antw:Befristeter Vertrag nach Ausbildung
Beitrag von: TV-Ler am 21.02.2024 10:29
Moin,

gesetzt dem Fall ein Auszubildender schafft seine Prüfung zum Gesellen bei zweiten Versuch noch immer nicht und möchte die Prüfung kein drittes mal Wiederholen.
Der Betrieb möchte eben diesen Azubi trotzdem in den Betrieb übernehmen und ungelernt einstellen.
Die Prüfung ist gelaufen, der Arbeitsvertrag mit dem Azubi ist schriftlich noch nicht zustande gekommen aber er arbeitet derzeit trotzdem im Betrieb.
Liege ich damit richtig, dass durch das schlüssige Handeln des Arbeitgebers (Weiterbeschäftigung) ein unbefristeter Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, und eine jetzt vereinbarte Befristung ungültig wäre ?

Falls dem so ist, wie kann der Betrieb hier vorbeugen, da man vorab ja nicht wissen kann ob die Prüfung bestanden wird oder eben nicht.

Zusätzlich besteht der Personalrat bei allen Stellen auf eine 1 Wöchige interne Stellenausschreibung.
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Tag der letzten Prüfungsleistung.
In der Regel ist der Tag der letzten Prüfungsleistung auch der Tag, an dem das Prüfungsergebnis dem Azubi mitgeteilt wird.
Wenn der Azubi also nach der praktischen Gesellenprüfung (in der Regel findet die schriftliche Prüfung ja vor der praktischen statt) weiter im Betrieb arbeitet, arbeitet er immer noch in seiner Eigenschaft als Azubi dort...
Titel: Antw:Befristeter Vertrag nach Ausbildung
Beitrag von: Sjuda am 21.02.2024 10:36
Ein Lösungsansatz könnte die Klärung der Frage sein, ob das Ausbildungsverhältnis schon beendet ist.

Eigentlich endet das Ausbildungsverhältnis zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt, es sei denn, die Abschlussprüfung wird vorher bestanden. Die Ausbildung kann auch verlängert werden, wenn die Prüfung nicht bestanden wurde oder die Prüfungsergebnisse nach Ablauf der vertraglich geregelten Ausbildungsdauer noch nicht bekanntgegeben sind.

Der Auszubildende hat die Prüfung auf jeden Fall nicht bestanden. Eine vorzeitige Beendigung der Ausbildung scheidet aus diesem Grund aus. Somit könnte weiterhin das ursprünglich vereinbarte Ausbildungsende gelten, oder, soweit nach Nichtbestehen der ersten Prüfung die Ausbildungsdauer verlägert wurde, ein neues Ende-Datum vereinbart worden sein.

Sollten wir uns noch in diesem Zeitfenster bewegen, dann könnte das Ausbildungsverhältnis noch fortbestehen. Somit wäre u.U. noch kein Arbeitsverhältnis begründet, sodass sich die Frage nach einem unbefristeten Arbeitsverhältnis möglicherweise nicht stellt.
Titel: Antw:Befristeter Vertrag nach Ausbildung
Beitrag von: Organisator am 21.02.2024 10:47
Die Ausbildung endet mit Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Im vorliegenden Fall besteht das Ausbildungsverhältnis noch. Also müsste der Azubi das Ausbildungsverhältnis kündigen und ggf. einen Arbeitsvertrag schließen.
Titel: Antw:Befristeter Vertrag nach Ausbildung
Beitrag von: Wynchester am 21.02.2024 10:50
Die Verlängerung galt nur bis zur nächsten Prüfung, das Ausbildungsverhältnis ist beendet. Der Azubi war nach nicht bestehen auch 1 Woche nicht im Betrieb, dann bekam er mündlich die Info er bekommt einen befristeten Vertrag, und könne morgen zur Arbeit kommen (Die Person die dies geäußert hat darf Arbeitsverträge schließen), den befristeten Vertrag hat er bis heute allerdings noch nicht erhalten
Titel: Antw:Befristeter Vertrag nach Ausbildung
Beitrag von: Wynchester am 21.02.2024 10:51
Lt. Info der Personalabteilung endete das Ausbildungsverhältnis Anfang Februar mit endgültigem nicht Bestehen der Prüfung.
Titel: Antw:Befristeter Vertrag nach Ausbildung
Beitrag von: Organisator am 21.02.2024 10:55
Lt. Info der Personalabteilung endete das Ausbildungsverhältnis Anfang Februar mit endgültigem nicht Bestehen der Prüfung.

Dann hat die Perso mal ordentlich Mist gebaut, wenn sie die Weiterbeschäftigung zugelassen hat und sollte nunmal schnellstens das Thema in Ordnung bringen. Der durch konkludentes Handeln ins Gespräch gebrachte unbesfristete Arbeitsvertrag ist da natürlich ein Thema, dazu bräuchte es aber mehr Infos zu dem tatsächlichen Handeln der Dienststelle und des Ex-Azubis.
Titel: Antw:Befristeter Vertrag nach Ausbildung
Beitrag von: TV-Ler am 21.02.2024 10:59
Die Verlängerung galt nur bis zur nächsten Prüfung, das Ausbildungsverhältnis ist beendet. Der Azubi war nach nicht bestehen auch 1 Woche nicht im Betrieb, dann bekam er mündlich die Info er bekommt einen befristeten Vertrag, und könne morgen zur Arbeit kommen (Die Person die dies geäußert hat darf Arbeitsverträge schließen), den befristeten Vertrag hat er bis heute allerdings noch nicht erhalten
Ok, dann ist der Sachverhalt doch etwas anders als ursprünglich dargestellt.
Wenn der Ex-Azubi schon aus dem Betrieb raus war und nur deswegen überhaupt die Arbeit aufgenommen hat, weil ihm (wenn auch mündlich) ein befristeter AV angeboten wurde, so wird es eher schwierig sein daraus eine unbefristete Einstellung zu "basteln"...
Titel: Antw:Befristeter Vertrag nach Ausbildung
Beitrag von: Wynchester am 21.02.2024 11:00
Also ich kenn es von meinem Ausbildungsvertrag auch so, dass der Ausbildungsvertrag bis bspw. 30.06 läuft, oder eben durch bestehen der Prüfung frühzeitig endet, wie eine Vereinbarung bei einer Verlängerung der Ausbildung aussieht weiß ich leider nicht.
Liegt die Schuld hier nicht viel mehr bei der Geschäftsführung die den besagten MA hat arbeiten lassen ohne schriftlichen Arbeitsvertrag ?
Titel: Antw:Befristeter Vertrag nach Ausbildung
Beitrag von: Sjuda am 21.02.2024 11:00
Wenn die Ausbildung beendet war, der Ex-Azubi daraufhin eine Woche nicht im Betrieb war und erst wieder erschien, nachdem ein Arbeitsvertrag geschlossen wurde, dann befindet er sich jetzt in einem Arbeitsverhältnis.
Ein solches kann grds. mündlich begründet werden.

Jedoch soll das Arbeitsverhältnis nach Wunsch des AG befristet sein. Eine wirksame Befristung setzt allerdings eine schriftliche Einigung voraus. Da eine solche vor Arbeitsaufnahme nicht erfolgt ist, dürfte das Arbeitsverhältnis wirksam, die Befristung hingegen unwirksam sein. In der Folge besteht ein unbefristeter Arbeitsvertrag.
Titel: Antw:Befristeter Vertrag nach Ausbildung
Beitrag von: Wynchester am 21.02.2024 11:01
Die Verlängerung galt nur bis zur nächsten Prüfung, das Ausbildungsverhältnis ist beendet. Der Azubi war nach nicht bestehen auch 1 Woche nicht im Betrieb, dann bekam er mündlich die Info er bekommt einen befristeten Vertrag, und könne morgen zur Arbeit kommen (Die Person die dies geäußert hat darf Arbeitsverträge schließen), den befristeten Vertrag hat er bis heute allerdings noch nicht erhalten
Ok, dann ist der Sachverhalt doch etwas anders als ursprünglich dargestellt.
Wenn der Ex-Azubi schon aus dem Betrieb raus war und nur deswegen überhaupt die Arbeit aufgenommen hat, weil ihm (wenn auch mündlich) ein befristeter AV angeboten wurde, so wird es eher schwierig sein daraus eine unbefristete Einstellung zu "basteln"...
Aber ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf doch der Schriftform, ein unbefristeter allerdings nicht ?
Titel: Antw:Befristeter Vertrag nach Ausbildung
Beitrag von: TV-Ler am 21.02.2024 11:07
Die Verlängerung galt nur bis zur nächsten Prüfung, das Ausbildungsverhältnis ist beendet. Der Azubi war nach nicht bestehen auch 1 Woche nicht im Betrieb, dann bekam er mündlich die Info er bekommt einen befristeten Vertrag, und könne morgen zur Arbeit kommen (Die Person die dies geäußert hat darf Arbeitsverträge schließen), den befristeten Vertrag hat er bis heute allerdings noch nicht erhalten
Ok, dann ist der Sachverhalt doch etwas anders als ursprünglich dargestellt.
Wenn der Ex-Azubi schon aus dem Betrieb raus war und nur deswegen überhaupt die Arbeit aufgenommen hat, weil ihm (wenn auch mündlich) ein befristeter AV angeboten wurde, so wird es eher schwierig sein daraus eine unbefristete Einstellung zu "basteln"...
Aber ein befristeter Arbeitsvertrag bedarf doch der Schriftform, ein unbefristeter allerdings nicht ?
Ja, war mir gerade nicht präsent...
...nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Sjuda hat alles korrekt erläutert.
Titel: Antw:Befristeter Vertrag nach Ausbildung
Beitrag von: Wynchester am 21.02.2024 11:08
Dann bedanke ich mich für die rege Beteiligung :)
Titel: Antw:Befristeter Vertrag nach Ausbildung
Beitrag von: 2strong am 21.02.2024 12:07
Dass ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vorliegt (wegen unwirksamer Befristungsabrede), sehe ich auch so. Aber wie ist es denn jetzt mit der Wartezeit nach Kündigungsschutzgesetz? Binnen dieser Frist könnte das Arbeitsverhältnis ja mit kurzer Frist aus jedem sachlichen Grund gekündigt werden.  Dann hätte der Azubi einen Pyrrhussieg errungen...ä
Titel: Antw:Befristeter Vertrag nach Ausbildung
Beitrag von: Wynchester am 21.02.2024 12:42
Ich bin nu kein Fachmann, würde aber sagen das diese Kündigung gegen §612a BGB verstoßen würde.
Die Kündigung würde doch aufgrund der Tatsache geschehen das der AN seine Rechte durchgesetzt hat.
Titel: Antw:Befristeter Vertrag nach Ausbildung
Beitrag von: Sjuda am 21.02.2024 12:48
Diesbezüglich könnte eine BAG-Entscheidung interessant sein (2 AZR 89/99 vom 18.11.1999).

Sinngemäß: keine Definition des Arbeitnehmerbegriffs im KSchG , somit so zu versehen, wie im Arbeitsrecht allgemein üblich. Für Zeiten des Berufsausbildungsverhältnisses nach BBiG gelten auch die für den Arbeitsvertrag geltenden Rechtsvorschriften, somit Gleichstellung dieser Zeiten mit denen eines Arbeitsverhältnisses.

Würde bedeuten, dass die Zeiten der Berufsausbildung anzurechnen wären. Somit ist die Wartezeit nach KSchG  möglicherweise schon erfüllt.
Titel: Antw:Befristeter Vertrag nach Ausbildung
Beitrag von: McOldie am 21.02.2024 12:59
Wie ist es denn hier mit der Probezeit?
1. Es bestand eine Unterbrechung zwischen Ausbildung und Arbeitsaufnahme.
2. Er hat die Ausbildung nicht abgeschlossen.

Unterstellt man hier ein TVöD Arbeitsverhältnis, würde wohl die Vorschrift des § 2 Abs. 4 Satz 2 nicht greifen.
Titel: Antw:Befristeter Vertrag nach Ausbildung
Beitrag von: 2strong am 21.02.2024 13:14
Nach meinem Verständnis ist die Probezeit unbeachtlich. Man spricht zwar immer von Probezeit, tatsächlich geht es aber um die Wartezeit nach KSchG. Die beträgt ebenfalls 6 Monate und verläuft typischerweise parallel zur Probezeit.
Titel: Antw:Befristeter Vertrag nach Ausbildung
Beitrag von: MoinMoin am 21.02.2024 17:53
Nach meinem Verständnis ist die Probezeit unbeachtlich. Man spricht zwar immer von Probezeit, tatsächlich geht es aber um die Wartezeit nach KSchG. Die beträgt ebenfalls 6 Monate und verläuft typischerweise parallel zur Probezeit.
Und die einwöchige Pause dazwischen unterbricht die 6 Monate nicht?
Und ist der Auszubildende tatsächlich gewillt für Mindestlohn zu arbeiten, denn mehr wurde sicherlich vereinbart  8)
Und Tätigkeiten ihm ja auch noch nicht übertragen.