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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Pocahontas am 21.02.2024 11:47

Titel: Umstufung - "vorübergehend höherwertige Tätigkeit" bei befristeter Versetzung?
Beitrag von: Pocahontas am 21.02.2024 11:47
Hallo! Wie verhält sich das eigentlich bei zeitweisem Wechsel des Aufgabenbereichs auf eine höherwertige Stelle... Bei dem Wechsel in die höherwertige Tätigkeit beginnt die Stufenlaufzeit ja von vorne. Soweit ist das klar. Bei Rückkehr an den alten Arbeitsplatz (vorige, niedrigere Entgeltgruppe) dann auch? Oder wird die Zeit dann angerechnet? Oder ist ein befristeter Einsatz auf einer anderen Position (komplett andere Abteilung und Liegenschaft für 2 Jahre mit Gruppenwechsel niedrig-hoch-niedrig) eigentliche eine "vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten". Dann müsste ja die Stufenlaufzeit weiterlaufen und der Entgeltunterschied über eine Zulage ausgeglichen werden?
Titel: Antw:Umstufung - "vorübergehend höherwertige Tätigkeit" bei befristeter Versetzung?
Beitrag von: Thomber am 21.02.2024 11:49
Zitat
Dann müsste ja die Stufenlaufzeit weiterlaufen und der Entgeltunterschied über eine Zulage ausgeglichen werden?

Das wäre auch meine Sichtweise.    Zulage und fertig, Zeiten laufen weiter.
Titel: Antw:Umstufung - "vorübergehend höherwertige Tätigkeit" bei befristeter Versetzung?
Beitrag von: Organisator am 21.02.2024 13:12
Zitat
Dann müsste ja die Stufenlaufzeit weiterlaufen und der Entgeltunterschied über eine Zulage ausgeglichen werden?

Das wäre auch meine Sichtweise.    Zulage und fertig, Zeiten laufen weiter.

So siehts aus.
Titel: Antw:Umstufung - "vorübergehend höherwertige Tätigkeit" bei befristeter Versetzung?
Beitrag von: Pocahontas am 21.02.2024 15:26
Spielt es Eures Erachtens dabei eine Rolle, ob man sich aktiv selbst um den (befristeten) Jobwechsel bemüht hat oder ob man dazu aufgefordert wurde?
Ach und übrigens: TV-V - hatte ich vergessen zu erwähnen. Sorry.
Titel: Antw:Umstufung - "vorübergehend höherwertige Tätigkeit" bei befristeter Versetzung?
Beitrag von: Organisator am 21.02.2024 15:47
Spielt es Eures Erachtens dabei eine Rolle, ob man sich aktiv selbst um den (befristeten) Jobwechsel bemüht hat oder ob man dazu aufgefordert wurde?
Ach und übrigens: TV-V - hatte ich vergessen zu erwähnen. Sorry.

Der Tarifvertrag macht da keinen Unterschied.
Titel: Antw:Umstufung - "vorübergehend höherwertige Tätigkeit" bei befristeter Versetzung?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 21.02.2024 17:05
Und auch nicht, wer das initiiert hat. Allerdings wäre die Zustimmung des AN nötig, wenn sich die EG ändert.
Titel: Antw:Umstufung - "vorübergehend höherwertige Tätigkeit" bei befristeter Versetzung?
Beitrag von: Organisator am 21.02.2024 17:18
Und auch nicht, wer das initiiert hat. Allerdings wäre die Zustimmung des AN nötig, wenn sich die EG ändert.

Mooment. Eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten ist nicht eingruppierungsrelevant und unterliegt somit nicht der Zustimmung des AN.
Titel: Antw:Umstufung - "vorübergehend höherwertige Tätigkeit" bei befristeter Versetzung?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 21.02.2024 17:30
Stimmt natürlich! Danke für das Schubsen vom Schlauch. ;)