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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: blondie am 22.02.2024 19:34
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Moin,
Wenn sich ein Mensch mit einer Schwerbehinderung auf eine Stelle bewirbt, ist dieser bei entsprechender Eignung ja einzuladen.
Gibt es bei einer Bewerbung für einen Ausbildungsplatz so eine Vorgabe auch oder hat das da keine Relevanz?
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Natürlich, wie kommst Du auf die Idee, dass es bei Azubi anders wäre
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Das liegt an einer Bewerbung für einen Ausbildungsplatz. Darin wird eine nicht alltägliche Erkrankung erwähnt, aber nicht, ob es dadurch auch eine Behinderung ist. Eigentlich war in der Abteilung dies Jahr kein neuer Azubi eingeplant, aber es wird über Plakate dauerhaft gesucht. Eigentlich denke ich gerade nur laut, aber danke, deine Antwort hilft mir schon weiter.