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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Sienna71 am 24.02.2024 06:14
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Hallo zusammen,
ich arbeite nun bald seit einem Jahr in einer Gemeinde als Werkstudent. Nun bin ich daher davon ausgegangen, dass bald mein Stufenaufstieg von Stufe 1 auf 2 erfolgt und habe vom Arbeitgeber erfahren, dass dies leider nicht passieren wird.
Ist dies alles so rechtens ? Ich selber habe leider keine konkrete Antwort gefunden.
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Was steht denn im Arbeitsvertrag zur Anwendung eines Tarifvertrages (TVöD) oder bist du ein geringfügig Beschäftigter im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV,?
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Was steht denn im Arbeitsvertrag zur Anwendung eines Tarifvertrages (TVöD) oder bist du ein geringfügig Beschäftigter im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV,?
Ich bin keine geringfügige Beschäftigte und laut Vertrag wird bei mir der TVÖD(-VKA) angewendet.
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Nur um Missverständnisse zu vermeiden:
Du studierst "extern", unterliegst nicht dem TVAöD bzw. TVPöD und bist "zufällig" im Sinne von unabhängig vom Studium bei der Gemeinde tätig?
Dann würde ich noch einmal anfragen, weshalb der AG der Auffassung ist, dass § 16 Abs. 3 und § 17 Abs. 1, 3 Satz 4 TVöD auf dein Beschäftigungsverhältnis keine Anwendung finden sollen.
Auch eine ("echte") Werkstudentin ist arbeits- und tarifrechtlich eine "Beschäftigte", wenn auch in Teilzeit und mit der sozialversicherungsrechtlichen Besonderheit, dass sie bzw. für sie nur Beiträge zur Rentenversicherung ab(ge)führt werden, weil sie qua "hauptberuflichem" Studentenstatus (vgl. maximale Wochenarbeitszeit etc. pp.) in der ALV frei und in der KV/PV in der KVdS (oder privat, Familienversicherung schließt sich faktisch aus, da Entgelt > Minijob) versichert ist.