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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Pommes123 am 25.02.2024 16:21
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Hallo
ich muss 2x2 Monate von Hamburg an eine Schule nach Berlin.
Die Entfernung beträgt ca. 300km.
Dazu habe ich einige Fragen:
1. Gibt es für die Unterkunft eine Pauschale oder werden die reellen Kosten erstattet?
Was passiert wenn die Höhe per Pauschale nicht ausreicht?
2. Gibt es eine tägliche Verpflegungspauschale?
3. Ist die Fahrt von Zu Hause zur Schule Arbeitszeit?
4. Wie oft darf ich auf Kosten des Arbeitgebers nach Hause fahren? Ich habe eine Freundin und wir führen einen gemeinsamen Hausstand.
5. Kann ich die täglichen Kosten von der Unterkunft zur Schule ebenfalls als Fahrkosten (oder Auslagen für ÖPNV) erstattet bekommen?
6. Wird die Fahrt von zu Hause zur Schule nach km berechnet oder Pauschal nach einer Bahnverbindung?
Vielen Dank
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Frage deinen Dienstherren. Normalerweise wirst du für diese Zeit abgeordnet. Bis du am morgigen Montag zum Telefonhörer greifen kannst, könntest du ja schon mal "Abordnung" googeln.
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Unter der Voraussetzung, dass es sich um eine Anordnung handelt (und nicht um eine Dienstreise), dürfte gelten:
zu 1.
Grundsätzlich werden die angemessenen Kosten einer Unterkunft vollständig erstattet.
zu. 2
Grundsätzlich nicht. Stattdessen dürdtest Du Anspruch auf Trennungsreisgeld haben.
zu 3.
Grundsätzlich nicht. Dir wird aber die regelmäßige tägliche Arbeitszeit gutgeschrieben.
zu. 4
1x pro Monat
zu 5.
Nein
zu 6.
Die Erstattung richtet sich nach den reisekostenrechtlichen Bestimmungen. Hier wird grundsätzlich nur ÖPNV erstattet. Wegen der Dauer der Abwesenheit und entsprechendem Gepäck könnte ausnahmsweise auch eine Kilometerpauschale für das private Kfz infrage kommen.
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Hallo
Leider gab es nach Monaten immer noch keine Rückmeldung vom Personalamt auf meine Fragen.
Diesen Fall gab es wohl hier so noch nie.
Selbstverständlich sind sie unterbesetzt.
Wenn jemand hierzu noch etwas beitragen kann würde das mir und meiner ebenfalls betroffenen Kollegin sehr helfen.
Vielen Dank
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Ich kenne es auch nur so wie 2Strong es beschrieben hat.
Solange du kein Kind hast bleibt es auch bei einer bezahlten Heimfahrt.
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Für Lehrer mag das unüblich sein, im Verwaltungsbereich kommt sowas ab und an aber schon mal vor. Wende Dich doch einfach mal mit einem freundlichen Anruf an die Reisekostenstelle Deiner Senatsverwaltung.
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Ich bin kein Lehrer. :)
Es handelt sich um eine Qualifizierung.
Wenn sich bei meinem Personalamt nicht langsam was tut, dann bin ich auch schon am Überlegen andere Bezirksämter zu fragen. Aber ich dachte ich gehe als Behördenneuling erstmal den regulären Weg.
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1. Auch für Bremen dürfte bei Übernachtung in Berlin eine Höchstpauschale gelten. Für Berlin sollten es 100 € sein. Dafür findet man etwas, gerade für längere Zeit. Frühstück ist bei der Pauschale nicht inbegriffen.
3. Fahrtzeit ist Arbeitszeit.
5. Wenn sie notwendig sind und anfallen. Freilich nur den ÖPNV, soweit streckenmäßig und zeitmäßig zumutbar.
Warum suchst du dir kein Hotel in der fußläufigen Nähe der Schulungseinrichtung?
6. Bahn geht immer. Ist die Anreise mit Kfz notwendig, dann erfolgt die Abrechnung über eine Kilometerpauschale.
Aber ich dachte ich gehe als Behördenneuling erstmal den regulären Weg.
Im Grunde dürften alle notwendigen Informationen in deiner Dienststelle vorliegen. Einen PC scheinst du zu haben und auch das Land Bremen dürfte ein Intranet mit Informationen für seine Bediensteten betreiben.