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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Grievous7057 am 28.02.2024 22:45
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Wird die Ausbildungszeit bei der Kündigungsfrist nach Übernahme beim TV-L berücksichtigt?
Ich habe nun 3 Jahre Ausbildung + 2 1/2 Jahre an Beschäfitgungszeit.
Heißt also 6 Wochen zum Quartalsende?
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3 + 2,5 Jahre = >5 Jahre und damit 3 Monate zum Quartalsende
Da die Ausbildung aber nicht mitzählt, sind es nur 2,5 Jahre und damit 6 Wochen zum Quartalsende.