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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Blauerpunto97 am 29.02.2024 13:36

Titel: Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: Blauerpunto97 am 29.02.2024 13:36
Hallo zusammen,

meine Teamleiterin hat mich mündlich dazu angewiesen die Termine für die Vergabeverfahren selber festzulegen.
Die anderen Projekteinkäufer machen das selber und auch in meinem Tatigkeitsprofil ist diese Aufgabe als Tätigkeit des gehobenen Dienstes festgelegt. Ich selber bin nur EG5 und diese Aufgabe ist auch eigentlich Ihre.

Kann Sie mir das einfach übertragen? Ich werde dafür eigentlich nicht bezahlt sondern sie. Sollte ich das einfach so hinnehmen? Sollte ich verlangen mir diese Anweisung schriftlich zu geben? Ich fühle mich dabei ziemlich ausgenutzt.

VG
Titel: Antw:Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: 2strong am 29.02.2024 14:20
Die Aufgabe, Terminoptionen in einem Kalender zu suchen und dann Termine festzulegen, ist durchaus eine typische Aufgabe, die im Rahmen "gründlicher Fachkenntnisse" (E 5) wahrzunehmen ist.
Titel: Antw:Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: Märker am 29.02.2024 17:10
in meinem Tatigkeitsprofil ist diese Aufgabe (...) festgelegt

Das beantwortet doch eigentlich die erste Frage schon, oder?
Titel: Antw:Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: Blauerpunto97 am 01.03.2024 08:48
in meinem Tatigkeitsprofil ist diese Aufgabe (...) festgelegt

Das beantwortet doch eigentlich die erste Frage schon, oder?

Diese Aufgabe wird dort erwähnt allerdings mit dem Vermerk, dass es eine Aufgabe mit der Eingruppierung des gehobenen Dienstes ist und 0% meiner Tätigkeiten ausmacht. Das heißt für mich, dass es eigentlich die Aufgabe der Projekteinkäufer ist.

Ich werde das trotzdem erledigen wenn mir das mündlich übertragen wird.
Die Frage ist halt, ob ich das schriftlich verlangen sollte und dann auch verlangen sollte, dies in meinem Tätigkeitsprofil zu vermerken?
Titel: Antw:Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: troubleshooting am 01.03.2024 08:53
Natürlich schriftlich! Die Frage, stellt sich nicht. Willst du iwann mal eine Höhergruppierung, brauchst du einen Nachweis.
Titel: Antw:Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: Pukki am 01.03.2024 10:05
Abgesehen davon hat die Eingruppierung von Beschäftigten nichts mit gehobenem Dienst zu tun. Das ist "Beamtengedöns", wie manch einer hier im Forum so gerne sagt.
Titel: Antw:Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: FearOfTheDuck am 01.03.2024 10:52
Eben! Denn hier liegt doch der Hase im Pfeffer. Ist die Aufgabe eingruppierungsrelevant, muss sie von dazu befugtem Personal übertragen sein, um in eine Höhergruppierung zu führen. Was widerum zustimmungspflichtig ist.

Ändert sich die EG nicht, dann ist die Übertragung vom Direktionsrecht gedeckt.
Titel: Antw:Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: Märker am 01.03.2024 12:41
Auch irgendwie wild, dass Tätigkeiten, die der Stelleninhaber gar nicht auszuführen hat, im Tatigkeitsprofil aufgeführt sind. :o

Diese Aufgabe wird dort erwähnt allerdings mit dem Vermerk, dass es (...) 0% meiner Tätigkeiten ausmacht.

Grundsätzlich ist es jedenfalls durchaus möglich, dass höherwertige Tätigkeiten zu erledigen sind und die aber vom Zeitanteil so gering sind, dass sie sich auf die Stellenbewertung nicht auswirken.

In deinem Sinne würde ich jetzt darauf hinwirken, dass der Zeitanteil in deinem Stellenprofil richtig angegeben wird, wenn du diese Aufgaben auch dauerhaft ausführen sollst. Dann sicherlich mit möglichst hohem Zeitanteil.
Titel: Antw:Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: Blauerpunto97 am 01.03.2024 19:25
Danke für eure Antworten erstmal.

Ich bin immoment auch noch in der Probezeit und weiß nicht wie ratsam es ist solche Sachen jetzt aktiv einzufordern.

Sollte ich damit vlt besser noch bis nach der Probezeit warten?
Titel: Antw:Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: FearOfTheDuck am 01.03.2024 21:23
Du willst ja erstmal nur, dass dir die Aufgaben, die du laut Vorgesetzter ausführen sollst, auch tatsächlich übertragen werden, oder?

Da das etwas ist, was (Rechts)Sicherheit schafft und Klarheit darüber, was die auszuübende Tätigkeit ausmacht, sollte sowas im Interesse aller Parteien sein. Ich sehe nicht, wie dir das negativ ausgelegt werden kann.
Titel: Antw:Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: VFA West am 01.03.2024 22:07
Je nach dem um was für eine Behörde es sich handelt, kann das schon als "überkorrekt" rüberkommen. Danach hast du ein Problem. Je nach Verhältnis würde ich es entweder nach der Probezeit ansprechen oder aber einen auf neugierig tun, aber auf keinen Fall aufmüpfig rüberkommen. Viel Glück!
Titel: Antw:Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: 2strong am 01.03.2024 22:30
Es geht, wenn ich es richtig verstanden habe, um Terminfestlegungen im Kalender. Macht Euch nicht lächerlich.
Titel: Antw:Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: MeinerEiner am 02.03.2024 20:12
Eben! Denn hier liegt doch der Hase im Pfeffer. Ist die Aufgabe eingruppierungsrelevant, muss sie von dazu befugtem Personal übertragen sein, um in eine Höhergruppierung zu führen. Was widerum zustimmungspflichtig ist.

Ändert sich die EG nicht, dann ist die Übertragung vom Direktionsrecht gedeckt.

Ob eine Tätigkeit oder ein Arbeitsvorgang eingruppierungsrelevant ist, lässt sich erst nach korrekter Übertragung feststellen, da generell nichts eingruppierungsrelevant ist, was nicht übertragen wurde.
Titel: Antw:Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: VFA West am 02.03.2024 21:20
Es geht, wenn ich es richtig verstanden habe, um Terminfestlegungen im Kalender. Macht Euch nicht lächerlich.

:D dachte ich auch zuerst, aber es scheint ja eine Aufgabe aus dem vergl. gehobenen Dienst zu sein.

@ blauer punto97: Um wie viele Termine handelt es sich eigentlich bzw. wie viel Zeit musst du darin investieren? Trägst du sie wirklich nur in den Kalender ein oder musst du noch etwas anderes (eine Frist) selbständig bestimmen?
Titel: Antw:Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: 2strong am 03.03.2024 01:15
:D dachte ich auch zuerst, aber es scheint ja eine Aufgabe aus dem vergl. gehobenen Dienst zu sein.
Nur weil irgendein Nobody irgendwas zusammenhanglos in einem Formular eingetragen hat, sagt das noch nichts über die tatsächliche Qualität aus  ;)
Titel: Antw:Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: Blauerpunto97 am 03.03.2024 12:19
@ vfa west
Es geht um die Festlegung der Termine für die Submission und die Bindefrist für das Angebot, dabei dann auch das anlegen der Vergabeakte. Bei den Terminen muss ich auf die gesetzlichen Vorgaben achten, und ob die Submission mit anderen Terminen kollidiert.
Natürlich ist das erstmal „lächerlich“. Das Gehalt für eine EG5 ist aber momentan genauso lächerlich, da möchte ich an sich zusätzliche Aufgaben schon festhalten.

Es geht mir aber auch ein bisschen um die Art und Weise wie meine Vorgesetzte mir diese Aufgabe übertragen hat. Die anderen Projekteinkäufer machen das selber und deshalb gehe ich auch davon aus, dass sie dafür bezahlt werden und ich halt nicht
Titel: Antw:Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: 2strong am 03.03.2024 14:52
Für genau solche Fälle hat man ja zum Glück die Wartezeit.
Titel: Antw:Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: VFA West am 03.03.2024 17:59
Ich würde es dennoch erst nach der Probezeit ansprechen.

Nachher sind sie sauer, wenn du wegen "Terminen" mehr Geld verlangst und kündigen dir.
Titel: Antw:Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: Tiffy am 03.03.2024 18:28
Genau, die gefürchtete Terminkündigung, jeder im ÖD kann ein Lied davon singen...
Titel: Antw:Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: FearOfTheDuck am 03.03.2024 21:14
Ich würde es dennoch erst nach der Probezeit ansprechen.

Nachher sind sie sauer, wenn du wegen "Terminen" mehr Geld verlangst und kündigen dir.

Ums Geld geht es erstmal gar nicht, so wie ich @Punto verstehe, sondern dass die Aufgabe auch tatsächlich übertragen wird und nicht durch "subalternes Personal" (hach ja...) angewiesen wird.

Mehr Geld verlangen kann man dann nach der Probezeit immer noch. ;)
Titel: Antw:Zuweisung von Aufgaben
Beitrag von: clarion am 03.03.2024 23:30
Termine nach Schema F zu vereinbaren ist keine hochwertige Aufgabe.

Jedoch wäre eine Fristenberechnung und die selbstständige Entscheidung, ob Fristen verlängert werden. Bzw. Im Vergaberverfahren auf Biterfragen zu reagieren,  ist durchaus höherwertig.