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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: User547 am 02.03.2024 16:46

Titel: Kommissarischer Arbeitsbereichsleiter im Zuge einer Reorganisation
Beitrag von: User547 am 02.03.2024 16:46
Hallo Leute,

ich arbeite seit 7 Jahren bei einer Behörde in Bayern (TVöD Bund). Ich hatte 3 Jahre lang eine E4 Stelle und jetzt eine E8 Stelle als Leitung, auf die ich mich beworben habe. Im Zuge einer Reorganisation wurden die Bereiche Arbeitsbeich und Sachgebiet gegründet. Im Zuge der Reorganisation werde ich nun kommissarischer Arbeitsbereichsleiter. Nun ist es so, dass die Stelle als Arbeitsbereichsleiter ausgeschrieben werden muss, und ich mich sozusagen auf meine eigene Stelle bewerben muss! Da ja gleiches Recht für alle sein muss, muss ich jetzt meine Stelle verteidigen! Sorry, aber das kann wohl nicht sein. Ich habe mir wegen der Stelle ein Haus gekauft und habe Verpflichtungen. Wenn beim Vorstellungsgespräch ein Bewerber besser abschneidet, kann es sein das ich meine Stelle verliere. Unsere Personalberatung meint, dass ich auf E5 herabgestuft werden würde. Mein vorgesetzter hat mir allerdings beim letzten kooperationsgespräch zugesagt, dass ich Arbeitsbereichsleiter werde, so steht es auch im Protokoll. Mein Vorgesetzter meint, dass wenn es zum Supergau kommen sollte, ich andere Tätigkeiten in meiner Entgeltgruppe bekommen würde. Was ist denn nun richtig? Kann mir jemand weiterhelfen?
Titel: Antw:Kommissarischer Arbeitsbereichsleiter im Zuge einer Reorganisation
Beitrag von: 2strong am 02.03.2024 18:42
Egal wie die Stor, ausgeht, dass Du zurückgestuft wirst, dürfte praktisch ausgeschlossen sein
 Mach Dir wirklich keine Gedanken deswegen.
Titel: Antw:Kommissarischer Arbeitsbereichsleiter im Zuge einer Reorganisation
Beitrag von: FearOfTheDuck am 02.03.2024 19:34
Herabgestuft werden kannst du nur mit deiner Zustimmung. Wenn du die nicht gibst, muss der AG eine andere Stelle in deiner EG finden.
Titel: Antw:Kommissarischer Arbeitsbereichsleiter im Zuge einer Reorganisation
Beitrag von: Max am 03.03.2024 05:28
Dein Arbeitgeber müsste eine Änderungskündigung verfolgen. Damit käme er vielleicht auch durch (BAG 24.09.2015 – 2 AZR 680/14).
Das machen öffentliche Arbeitgeber jedoch selten und zahlen auch auf niedrigeren Stellen das alte Gehalt weiter.
Titel: Antw:Kommissarischer Arbeitsbereichsleiter im Zuge einer Reorganisation
Beitrag von: MoinMoin am 03.03.2024 09:01
Dein Arbeitgeber müsste eine Änderungskündigung verfolgen. Damit käme er vielleicht auch durch (BAG 24.09.2015 – 2 AZR 680/14).
Das machen öffentliche Arbeitgeber jedoch selten und zahlen auch auf niedrigeren Stellen das alte Gehalt weiter.
Warum sollte man ohne Not einer Änderungskündigung zustimmen?
Der AG müsste doch erstmal nachweisen, dass er (Bundesweit!) keine entsprechend dotierte Arbeit für dich hat.
Titel: Antw:Kommissarischer Arbeitsbereichsleiter im Zuge einer Reorganisation
Beitrag von: Max am 03.03.2024 17:41
Er muss nicht zustimmen,  aber dann die Kündigung abwehren.
Vielleicht kam in meinen Beitrag nicht heraus,  dass ich das nicht für das wahrscheinliche vorgehen des Arbeitgebers  halte. Aber eine Änderungskündigung ist der einzige Weg wie der Arbeitgeber eine Herabgruppierung verfolgen kann. Freiwillig wird der TE einer Herabgruppierung wohl nicht zustimmen,  bzw. sollte er das nicht.