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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: silke am 03.03.2024 20:23

Titel: Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: silke am 03.03.2024 20:23
Ich habe mich, aus einem festen Arbeitsverhältnis heraus, an einer anderen Universität beworben. Aus persönlichen Gründen. Es ist im Grunde die gleiche Position. Ich habe jahrelange Arbeitserfahrung, Weiterqualifikationen und sehr gute Zwischenzeugnisse. Und ich bin schwerbehindert. Nach meiner Bewerbung hat mich der Leiter zum ersten Mal angerufen und versucht mir meine Bewerbung auszureden. Ich hätte doch eine so tolle Stelle und ich hätte dort bessere Aufgaben etc. Nun gut. Nach der Bewerbungsfrist hat mich der Leiter zum zweiten Mal angerufen. Eigentlich um einen Termin für ein Vorstellungsgespräch zu vereinbaren. In Wirklichkeit wollte er mir die Bewerbung ein zweites Mal ausreden. Es hätten sich über 100 beworben und sehr viele gute Bewerber seien eingeladen, worüber er sich sehr freut etc. Ich gehe stark davon aus, dass es eine Scheinausschreibung ist. Lange Rede kurzer Sinn, wenn ich hinfahre und es wird ein "Interner" genommen, wie sollte ich dann verfahren? Ist eine Klage realistisch erfolgreich? Oder ist es so sinnlos, dass ich am besten gar nicht fahre? Lg Silke
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: clarion am 03.03.2024 23:26
Der Vorgesetzten will Dir das vielleicht ausreden, ist aber nicht allein im Auswahlgremium. Kampflos würde ich das Feld nicht räumen.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: Thomber am 04.03.2024 07:55
Abgesehen davon, dass ein Mensch, der in Arbeit steht und sich auf die gleiche Stelle bewirbt, eigentlich den besonderen Schutz für Schwerbehinderte nicht benötigt, muss natürlich die Bewerberauswahl korrekt getroffen werden und bei Zweifeln kannst Du das ja juristisch hinterfragen lassen.  Möge der/die/das Bessere gewinnen.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: MoinMoin am 04.03.2024 08:13
Das versucht wird dir es auszureden ist insgesamt verständlich, da dadurch, sofern du auf Platz 1 kommst, es wieder lange dauert, bis eine zusätzlich Person im öD eingestellt werden kann, also die dann freiwerdende Stelle neu besetzt ist.
Das kann dir aber egal sein, bewerben und im Zweifel Akteneinsicht fordern und im Zweifel klagen, leben was das angeht ja noch in einem Rechtstaat.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: NelsonMuntz am 04.03.2024 09:08
Letztendlich ist das eine Geschmacksfrage. Wenn für die vakante Stelle eigentlich bereits ein Wunschkandidat zur Stelle steht, eine Einstellung aber nur über den Weg der (öffentlichen) Ausschreibung möglich ist, dann kann man da von außen hineingrätschen, muss es aber nicht. Inwieweit ein über den Klageweg zustandegekommenes Arbeitsverhältnis ein "glücklicher" Start in eine erfolgreiche Arbeitsbeziehung darstellt, ist wie gesagt: Eine Frage des persönlichen Geschmacks.

btw: Wir schreiben offene Stellen zunächst immer intern aus. Diese Ausschreibungen sind recht oft "maßgeschneidert", um es MA zu ermöglichen, im Haus das Referat zu wechseln, oder MA von Fremdfirmen fest zu übernehmen. Da bewirbt sich dann in der Regel auch nur die betreffone Person drauf.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: Albeles am 04.03.2024 09:14
Stellt sich noch zusätzlich die Frage, wie Sinnvoll es ist, irgendwo beruflich anzufangen, wenn man nicht "erwünscht" ist. Ich persönlich hätte da schon kein Bock drauf in ein solches Klima zu kommen. Man ist ja schon ein paar Std am Tag dort...
Aber das muss ja jeder für sich entscheiden, ob er diesen Weg gehen will.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: FloHB am 04.03.2024 11:50
Aus meiner Sicht macht es überhaupt keine Sinn dort zum Vorstellungsgespräch zu gehen. Zwei Anrufe sollten doch ausreichen, um zu verstehen, dass man dort nicht erwünscht ist. Der Grund spielt keine Rolle, denn man macht sich in jedem Fall das Leben unnötig schwer und wird es nicht ändern können.
Selbst wenn der AG mehr oder weniger "gezwungen" wird, dich einzustellen, gibt es genug legale Wege einem AN, das Leben auf der Arbeit schwer zu machen, das tut man sich doch normalerweise nicht freiwillig an.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: Schinkensandwich am 04.03.2024 12:47
Aus meiner Sicht macht es überhaupt keine Sinn dort zum Vorstellungsgespräch zu gehen. Zwei Anrufe sollten doch ausreichen, um zu verstehen, dass man dort nicht erwünscht ist. Der Grund spielt keine Rolle, denn man macht sich in jedem Fall das Leben unnötig schwer und wird es nicht ändern können.

Es ist halt auch schlicht und ergreifend maximal unverschämt gleich zweimal der eigentlich sehr gut qualifizierten und sehr gut passenden (schwerbehinderten) Bewerberin die Bewerbung madig machen zu wollen. Da wäre es natürlich gut gewesen, wenn bei diesen Telefonaten ein Zeuge o.ä. mitgehört hätte. Ich sehe es zwar auch so, dass man dann wohl letztlich nicht genommen werden wird, aber bei einem derart unverschämten Arbeitgeber wäre hier theoretisch eine sehr gute Grundlage gelegt, um die maximale Entschädigung nach AGG in so einem Fall zu erstreiten.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: Thomber am 04.03.2024 13:09
Sagen wir es so:   Jeder andere, nicht schwerbehinderte Bewerber hätte nicht einmal einen Anruf erhalten.   ;D
Dass man vorab per Telefonat versucht einen Bewerber abzuschrecken - ist ja immerhin relativ offen, ehrlich und fair.   Klagen?  Ja, wäre zumindest typisch und würde wohl keinen verwundern. 
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: m4ck am 04.03.2024 13:15
Ganz komische Perspektiven hier -- teilweise gespickt mit politischen Behauptungen ("noch in einem Rechtsstaat") ...

Die Bewerberin schreibt, dass sie "aus persönlichen Gründen" die Stelle interessant findet. Das ist ihr gutes Recht und deswegen muss sie sich keine nett verpackten Unverschämtheiten des AGs anhören. Es klingt ja wirklich so, als ob dieser zu wissen scheint, dass er etwas falsch macht.

Für mich ist das ein klassischer Fall für den Rechtsschutz einer Gewerkschaft. Erkundige dich doch mal dort, ob es sinnvoll ist hier zu klagen und was das bedeutet. Viel Erfolg!
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: troubleshooting am 04.03.2024 14:00
Ganz komische Perspektiven hier -- teilweise gespickt mit politischen Behauptungen ("noch in einem Rechtsstaat") ...

Die Bewerberin schreibt, dass sie "aus persönlichen Gründen" die Stelle interessant findet. Das ist ihr gutes Recht und deswegen muss sie sich keine nett verpackten Unverschämtheiten des AGs anhören. Es klingt ja wirklich so, als ob dieser zu wissen scheint, dass er etwas falsch macht.


Beim ersten teil bin ich dabei. Insbesondere Aussagen, wie "...Der Grund spielt keine Rolle, ..." oder "... ist ja immerhin relativ offen, ehrlich und fair.." sind schon arg grenzwertig. Genau deshalb gibt es die Antidiskriminierungsgesetze.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: NelsonMuntz am 04.03.2024 14:32
Ganz komische Perspektiven hier -- teilweise gespickt mit politischen Behauptungen ("noch in einem Rechtsstaat") ...

Die Bewerberin schreibt, dass sie "aus persönlichen Gründen" die Stelle interessant findet. Das ist ihr gutes Recht und deswegen muss sie sich keine nett verpackten Unverschämtheiten des AGs anhören. Es klingt ja wirklich so, als ob dieser zu wissen scheint, dass er etwas falsch macht.

Für mich ist das ein klassischer Fall für den Rechtsschutz einer Gewerkschaft. Erkundige dich doch mal dort, ob es sinnvoll ist hier zu klagen und was das bedeutet. Viel Erfolg!

Frage:
Was würdest Du mit einem solchen Vorgehen erreichen wollen? Einen guten Start in einem neuen Beschäftigungsverhältnis kann man so wohl eher nicht erwarten. Wenn man menschlich bereits ziemlich abgestumpft ist, dann ist einem das natürlich auch wieder egal - aber dann enstehen ganz schnell neue "persönliche Gründe", warum man schnell wieder weg will.

Muss aber jeder für sich selbst wissen.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: Organisator am 04.03.2024 14:47
Ganz komische Perspektiven hier -- teilweise gespickt mit politischen Behauptungen ("noch in einem Rechtsstaat") ...

Die Bewerberin schreibt, dass sie "aus persönlichen Gründen" die Stelle interessant findet. Das ist ihr gutes Recht und deswegen muss sie sich keine nett verpackten Unverschämtheiten des AGs anhören. Es klingt ja wirklich so, als ob dieser zu wissen scheint, dass er etwas falsch macht.


Beim ersten teil bin ich dabei. Insbesondere Aussagen, wie "...Der Grund spielt keine Rolle, ..." oder "... ist ja immerhin relativ offen, ehrlich und fair.." sind schon arg grenzwertig. Genau deshalb gibt es die Antidiskriminierungsgesetze.

Aber diese Antidiskriminierungsgesetze machen das Leben manchmal unnötig schwer. Wenn ich als AG einen passenden Bewerber habe, versuche ich doch anderen (und mir) Zeit und Arbeit zu sparen und sie zur Rücknahme der Bewerbung zu motivieren.

Ansonsten würde man halt ein sinnloses Vorstellungsgespräch durchführen, Stunden (Arbeits-) Zeit verpulvern und dann doch den passenden (und geeigneten) Bewerber auswählen. Eine Chance auf Einstellung sehe ich nicht.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: troubleshooting am 04.03.2024 15:30
... Wenn ich als AG einen passenden Bewerber habe, versuche ich doch anderen (und mir) Zeit und Arbeit zu sparen und sie zur Rücknahme der Bewerbung zu motivieren.

Ansonsten würde man halt ein sinnloses Vorstellungsgespräch durchführen, Stunden (Arbeits-) Zeit verpulvern und dann doch den passenden (und geeigneten) Bewerber auswählen. Eine Chance auf Einstellung sehe ich nicht.

Den Fehler solltest du selbst mitbekommen. Warum machst du überhaupt eine Ausschreibung, wenn du einen Bewerber hast? Mit einem "fairen" Verfahren, im Sinne von ergebnisoffen, hat das dann nichts zu tun.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: troubleshooting am 04.03.2024 15:37

Frage:
Was würdest Du mit einem solchen Vorgehen erreichen wollen? Einen guten Start in einem neuen Beschäftigungsverhältnis kann man so wohl eher nicht erwarten. Wenn man menschlich bereits ziemlich abgestumpft ist, dann ist einem das natürlich auch wieder egal - aber dann enstehen ganz schnell neue "persönliche Gründe", warum man schnell wieder weg will.
...

Ging zwar nicht an mich, aber dennoch: Habe auch einmal die Erfahrung mit einer getürkten offenen Stellenausschreibung machen dürfen. Kam allerdings erst im Vorstellungsgespräch raus, obwohl ich vorher explizit nachgefragt hatte. Das Schöne ist, man sieht sich ganz oft 2x im Leben. Und just genau der damals Verantwortliche, hat dann in seiner inzwischen neuen Funktion versucht, mich zum Bleiben zu überreden.
Lustig war auch seine Begrüßung: "Wir kennen uns noch nicht..." - Ich: "Oh, doch!"

Natürlich hätte ich die Stelle damals dann auch nicht erkämpfen und antreten wollen. Nur, bei solchen Sachen habe ich ein Elefantengedächtnis!
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: egotrip am 04.03.2024 15:46
Lange Rede kurzer Sinn, wenn ich hinfahre und es wird ein "Interner" genommen, wie sollte ich dann verfahren? Ist eine Klage realistisch erfolgreich?

Zu Frage 1:

Wenn ein Interner genommen wird, was wäre denn dann dein Gedanke?
Es zählt noch immer die Bestenauslese.
Ein Schwerbehinderter ist bei gleicher Eignung bevorzugt einzustellen.
Wer sagt denn aber, dass der Interne nicht besser geeignet ist.
Den Beweis wirst du in einem Klageverfahren erbringen müssen.

Zu Frage 2:

Das musst du für dich selbst entscheiden, ob du o.a. nachweisen kannst, und ob es für dich erfolgreich sein kann.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: NelsonMuntz am 04.03.2024 15:53
... Wenn ich als AG einen passenden Bewerber habe, versuche ich doch anderen (und mir) Zeit und Arbeit zu sparen und sie zur Rücknahme der Bewerbung zu motivieren.

Ansonsten würde man halt ein sinnloses Vorstellungsgespräch durchführen, Stunden (Arbeits-) Zeit verpulvern und dann doch den passenden (und geeigneten) Bewerber auswählen. Eine Chance auf Einstellung sehe ich nicht.

Den Fehler solltest du selbst mitbekommen. Warum machst du überhaupt eine Ausschreibung, wenn du einen Bewerber hast? Mit einem "fairen" Verfahren, im Sinne von ergebnisoffen, hat das dann nichts zu tun.

Vielleicht, weil das Einstellungsverfahren formal eben über eine Ausschreibung zu laufen hat?

Wir haben relativ viele Mitarbeiter im Rahmen einer Arbeitnehmer-Überlassung. Wenn diese fest zu uns wechseln wollen, können wir die nicht einfach einstellen, sondern müssen die Stelle zumindest intern ausschreiben. Da könnte sich auch jeder ganz "ergebnisoffen" drauf bewerben, aber in der Regel sind die Anforderungsprofile maßgeschneidert.

Was willst Du aber machen, wenn Du den perfekten Bewerber hast, dieser aber keinen Zugriff auf interne Ausschreibungen hat? Du schreibst eben (maßgeschneidert) öffentlich aus. ... und dann kommt jemand mit den Worten "Aus dem Weg, ich bin schwerbehindert und habe Vorrang - zur Not klage ich alle anderen Bewerber aus dem Feld!". Da kommt doch richtig Freude auf, oder?

Natürlich hätte ich die Stelle damals dann auch nicht erkämpfen und antreten wollen. Nur, bei solchen Sachen habe ich ein Elefantengedächtnis!

Das Problem liegt doch auf der Hand: Vakanzen müssen ausgeschrieben werden, selbst wenn man sich in der Besetzung bereits festgelegt hat. So eine Situation hat eben immer zwei Seiten.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: Organisator am 04.03.2024 15:57
... Wenn ich als AG einen passenden Bewerber habe, versuche ich doch anderen (und mir) Zeit und Arbeit zu sparen und sie zur Rücknahme der Bewerbung zu motivieren.

Ansonsten würde man halt ein sinnloses Vorstellungsgespräch durchführen, Stunden (Arbeits-) Zeit verpulvern und dann doch den passenden (und geeigneten) Bewerber auswählen. Eine Chance auf Einstellung sehe ich nicht.

Den Fehler solltest du selbst mitbekommen. Warum machst du überhaupt eine Ausschreibung, wenn du einen Bewerber hast? Mit einem "fairen" Verfahren, im Sinne von ergebnisoffen, hat das dann nichts zu tun.

Weil manche Arbeitgeber durch bestimmte Regelungen daran gebunden sind, bestimmte Stellen extern auszuschreiben, obwohl es ausreichend geeignte interne Bewerber gibt - siehe Nelson.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: clarion am 04.03.2024 21:14
Wenn genug geeignete interne Kandidaten vorhanden sind, dann muss auch nicht öffentlich ausgeschrieben werden, da reicht eine interne Ausschreibung. Dieser AG hat aber öffentlich ausgeschrieben, daher ist davon auszugehen, dass auch eine Bestenauswahl aus allen Bewerbungen erwünscht ist.

Der Wunschbewerber eines Vorgesetzten ist im Übrigen auch nicht notwendigerweise der Wunschkandidat des gesamten Auswahlgremiums.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: NelsonMuntz am 05.03.2024 07:25
Wenn genug geeignete interne Kandidaten vorhanden sind, dann muss auch nicht öffentlich ausgeschrieben werden, da reicht eine interne Ausschreibung. Dieser AG hat aber öffentlich ausgeschrieben, daher ist davon auszugehen, dass auch eine Bestenauswahl aus allen Bewerbungen erwünscht ist.

Der Wunschbewerber eines Vorgesetzten ist im Übrigen auch nicht notwendigerweise der Wunschkandidat des gesamten Auswahlgremiums.

Du bewertest die Sachlage alleinig über eine rechtliche Interpretation. Das kann man machen, aber da landet man eben oft auch daneben, wenn man die Intention menschlichen Handelns ergründen will. Jetzt läuft so ein Besetzungsprozess in einer klar definierten, 2-stufigen Kaskade: 1) Interne Abfrage, 2) öffentliche Ausschreibung mit Bestenauslese (idealerweise EU-weit). Die Möglichkeit, eine externe, aber bereits gut mit den Arbeitsprozessen und den Beteiligten bekannte Person zu priorisieren, ist nicht vorgesehen. Dafür gibt es natürlich gute Gründe (um bspw. zu verhindern, dass man Freunde oder Familie ohne entsprechende Qualifikation einstellt), aber es kann eben einer Wunschbesetzung auch im Wege stehen, wenn -wie hier- ein Benachteiligtenausgleich zum Tragen kommt.

Von daher ist Deine Interpretation "dass auch eine Bestenauswahl aus allen Bewerbungen erwünscht ist" nicht mehr als eine Mutmaßung hinsichtlich der Motivation der Ausschreibung. Ggf. ist sich sogar das Einstellungsgremium über den Wunschkandidaten einig, aber jene Pflicht zur Bevorzugung Schwerbehinderter bringt die gewünschte Einstellung formal in Gefahr.

Ob man da nun gegen vorgehen sollte, ist -wie gesagt- eine Geschmacksfrage. Das eigentliche Ziel (eine neue, zufriedenstellende berufliche Wirkungsstätte zu erreichen) wird man dadurch aber wahrscheinlich verfehlen.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: Thomber am 05.03.2024 08:35
Ganz komische Perspektiven hier -- teilweise gespickt mit politischen Behauptungen ("noch in einem Rechtsstaat") ...

Die Bewerberin schreibt, dass sie "aus persönlichen Gründen" die Stelle interessant findet. Das ist ihr gutes Recht und deswegen muss sie sich keine nett verpackten Unverschämtheiten des AGs anhören. Es klingt ja wirklich so, als ob dieser zu wissen scheint, dass er etwas falsch macht.


Beim ersten teil bin ich dabei. Insbesondere Aussagen, wie "...Der Grund spielt keine Rolle, ..." oder "... ist ja immerhin relativ offen, ehrlich und fair.." sind schon arg grenzwertig. Genau deshalb gibt es die Antidiskriminierungsgesetze.



Einspruch.  :)
Einen Bewerber abzulehnen und es ihm/ihr zu zeigen ist fair - natürlich!    Ja, Behinderte fühlen sich dann oft diskriminiert und wollen den wahren Ablehnungsgrund nicht akzeptieren.   Ist es nicht ein Wenig vermessen, jede Ablehnung auf den eigenen Gesundheitszustand zu schieben?   Der Besserer soll gewinnen - nicht der kränkere oder der gesündere Bewerber, finde ich.

Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: dmmx am 05.03.2024 09:51
Ich würde hingehen, und je nach Verlauf des Vorstellungsgesprächs den Anrufer mit seinen vorherigen Abschreckungsversuchen konfrontieren. Wenn Sie es schon mir unlauteren Mitteln versuchen, soll es auch nicht ganz schmerzfrei ablaufen.
Ob die Anrufe an sich klagewürdig sind, muss ein Jurist beantworten. Aber alleine, sie in einer breiteren Öffentlichkeit zu thematisieren, wird so manchen ins Schwitzen bringen. Man macht sowas nämlich nicht!
Bin selbst bei uns in der SBV engagiert und habe schon einige Vorstellungsrunden erlebt, bei denen es im Vorfeld einen klaren Favoriten gab, der aber im Vorstellungsgespräch überhaupt nicht überzeugen konnte. Und genau dafür ist das Vorstellungsgespräch da.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: dmmx am 05.03.2024 09:55
   Der Besserer soll gewinnen - nicht der kränkere oder der gesündere Bewerber, finde ich.
[/quote]

Ja, aber wer der oder die bessere ist, weiß man erst nach Abschluss des Auswahlverfahrens, und nicht schon vorher!

Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: dmmx am 05.03.2024 09:58
Von daher ist Deine Interpretation "dass auch eine Bestenauswahl aus allen Bewerbungen erwünscht ist" nicht mehr als eine Mutmaßung hinsichtlich der Motivation der Ausschreibung. Ggf. ist sich sogar das Einstellungsgremium über den Wunschkandidaten einig, aber jene Pflicht zur Bevorzugung Schwerbehinderter bringt die gewünschte Einstellung formal in Gefahr.
[/quote]

Die Bestenauswahl ist sicher nicht lediglich "erwünscht", sondern sie ist Pflicht bei öffentlich-rechtlichen Auswahlverfahren. Das Auswahlgremium hat sich dabei vorurteilslos leiten zu lassen.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: NelsonMuntz am 05.03.2024 10:14

Die Bestenauswahl ist sicher nicht lediglich "erwünscht", sondern sie ist Pflicht bei öffentlich-rechtlichen Auswahlverfahren. Das Auswahlgremium hat sich dabei vorurteilslos leiten zu lassen.

Ja, das ist die Rechtslage. Das ändert aber nichts an dem von mir Gesagten.

Ihr dürft silke natürlich unter Verweis auf eben jene Rechtslage dazu ermutigen, alle Rechtsmittel an dieser Stelle auszuschöpfen, um einer (wie auch immer gearteten) Gerechtigkeit genüge zu tun - ob das dann in einem alle Beteiligte zufriedenstellenden Beschäftigungsverhältnis mündet, steht doch auf einem ganz anderen Blatt.

Mehr habe ich auch nicht zum Ausdruck bringen wollen.

(Mich erinnern solche Diskussionen an meinen ehemaligen Nachbarn, der erfolgreich gegen die Gemeinde geklagt hat, weil der Bürgersteig 7cm auf sein Grundstück ragte. Er meldete auch jeden Falschparker. Recht ist eben Recht ;))
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: Kingrakadabra am 12.03.2024 13:20
Ich würde das Vorstellungsgespräch auf jeden Fall wahrnehmen. Solche AG darf man nicht auch noch in ihrem Tun bestärken. Kann da aus eigener Erfahrung sprechen.

Die Aussage "Schwerbehinderte fühlen sich dann ganz schnell diskriminiert" finde ich wirklich frech. Die Ablehnung kann in so einem Fall klar begründet werden und würde dann sicherlich auch einer rechtlichen Überprüfung genügen.

Als SB bekommt man leider sehr schnell den Stempel aufgedrückt, dass man bevorzugt behandelt werden möchte oder nur aufgrund der SB eine Stelle erhält.
Das ist natürlich totaler Quatsch. Ein SB möchte genauso behandelt werden wie ein "Normalo" auch und auch nur seine ihm zustehenden Rechte in Anspruch nehmen. Manche sollten vielleicht mal erleben, wie es als SB ist.

Also, einfach vorstellen und dann weiterschauen. :)
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: Thomber am 12.03.2024 14:38
Zitat
Ein SB möchte genauso behandelt werden wie ein "Normalo" auch und auch nur seine ihm zustehenden Rechte in Anspruch nehmen.

Aus Sicht eines SB besteht die Gleichbehandlung darin, dass der/die/das SB seine Rechte bekommt, denn ein Normalo (ist dieser Begriff noch woke oder schon rechtsextrem?) möchte seine Rechte ja auch wahrnehmen.
Da die Rechte aber nicht die selben sind, könnte ein pöser pöser Normalo diese herbeikontruierte "Gleichbehandlung" eventuell anders beurteilen.

Zitat
Als SB bekommt man leider sehr schnell den Stempel aufgedrückt, dass man bevorzugt behandelt werden möchte oder nur aufgrund der SB eine Stelle erhält.
Das ist natürlich totaler Quatsch.
  Ob das Quatsch ist, muss im Einzelfall betrachtet werden. Die Gesetzeslage ist jedenfalls dafür geeignet solche Mutmaßungen im Allgemeinen zu untermauern. (Ist ja wie bei jeder anderen Quotenregelung auch so. - Wer davon profitieren möchte, muss halt damit leben, dass andere eventuell Vorbehalte haben.)
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: NelsonMuntz am 12.03.2024 15:49
Mir ist eigentlich grundsätzlich nicht bewusst, warum hier die SB überhaupt eine Rolle spielt respektive einen Ablehnungsgrund darstellt.

Wenn es sich um eine Scheinausschreibung handelt, um eine bekannte, externe Person mit ins Boot holen zu können, dann ist das vom Grundsatz her natürlich verwerflich - aber anders als die fW hat der öD keine Möglichkeit, ohne Ausschreibung einzustellen. Der genaue Sachverhalt verbleibt natürlich im Spekulativen (vielleicht meldet sich jener Abteilungsleiter hier ja mal zu Wort  ;D ;)?), aber grundsätzlich habe ich nicht herausgehört, dass die telefonische "Absage" hier auf genau jenen Umstand der SB abzielte.

Gleichzeitig gilt natürlich auch, dass selbst bei einem normalen Einstellungsverfahren kein Anspruch auf einen Zuschlag allein aufgrund der SB zu erfolgen hat. Es klang bei silke aber leider ein wenig so, als ob sie genau diesen Umstand als "Bonus" mit in die Wagschale werfen wollte - auch dies ist natürlich nur spekulativ, wäre aber dann auch nicht im Sinne einer Gleichbehandlung.

Der eigentliche Punkt ist jedoch: Eine alle Seiten zufriedenstellende Arbeitsperspektive scheint nicht in Aussicht. Vielleicht erklagt man sich eine leckere Entschädigung, aber das verbleibt eine persönliche Entscheidung.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: Organisator am 12.03.2024 17:26
aber anders als die fW hat der öD keine Möglichkeit, ohne Ausschreibung einzustellen

Na klar geht das - auch im öD bedarf es bei Tarifbeschäftigten nicht zwingend einer Ausschreibung vor der Einstellung. Oder Höhergruppierung.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: clarion am 12.03.2024 23:57
Nelson Muntz,

Dein Vortrag überzeugt nicht.

Entweder hat man interne Bewerber, dann muss und sollte man nicht öffentlich ausschreiben. Oder man hat kein geeignetes internes Personal, dann sollte man öffentlich ausschreiben und eine echte Bestenauswahl vornehmen. Externe Bewerber kennt man allenfalls flüchtig, und von daher ist es gar nicht mal unwahrscheinlich,  dass sich noch besser geeignete Bewerber bewerben. So hat das Verfahren doch ein Geschmäckle. Mal abgesehen davon, dass öffentliche Scheinausschreibungen unfair sind!
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: NelsonMuntz am 13.03.2024 07:32
Nelson Muntz,

Dein Vortrag überzeugt nicht.

Entweder hat man interne Bewerber, dann muss und sollte man nicht öffentlich ausschreiben. Oder man hat kein geeignetes internes Personal, dann sollte man öffentlich ausschreiben und eine echte Bestenauswahl vornehmen. Externe Bewerber kennt man allenfalls flüchtig, und von daher ist es gar nicht mal unwahrscheinlich,  dass sich noch besser geeignete Bewerber bewerben. So hat das Verfahren doch ein Geschmäckle. Mal abgesehen davon, dass öffentliche Scheinausschreibungen unfair sind!

clarion, ich berichte einfach aus der gelebten Praxis. Ich arbeite im technischen Bereich und wir collaborieren intensivst mit diversen, externen Firmen. Gelegentlich kommt es dann auch tatsächlich vor, dass ein Mitarbeiter einer solchen externen Firma zu uns wechseln möchte. Es handelt sich in dem Fall eben nicht um eine flüchtige Bekanntschaft, sondern um einen Bewerber, von dem wir bereits weit mehr wissen, als man je in einem VG herausfinden könnte, und von dem wir natürlich auch einen breiten Einblick in die Arbeitsleistung erhalten haben.

Ohne jetzt ins Detail zu gehen, oder das "warum" und "warum nicht" in den Einstellungsprozessen zu beleuchten: Bei uns führt der Weg hier ausschießlich über die öffentliche Ausschreibung unter Verwendung eines hoch-differenzierten Anforderungsprofils.

Wir sind damit auch nicht wirklich glücklich - Aber hier landen wir dann wieder bei den Kompetenzen und Fähigkeiten in den Personal-Abteilungen.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: Thomber am 13.03.2024 08:30
Stellenvergabe ohne Ausschreibung.... ach ja... früüher mal davon gehört. Mein Vater sagte vor 20-30 Jahren, dass bei ihm Stellen unter A10 nicht ausgeschrieben werden mussten. Ich würde sagen, dass seitdem "alle" Stellen ausgeschrieben werden müssen, weil es die AG oder die Behörden leiter so wollen.

Meinem Trauzeugen eine Stelle schenken?   Darf ICH leider nicht. Das ist anderen vorbehalten.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: Organisator am 13.03.2024 09:04
Stellenvergabe ohne Ausschreibung.... ach ja... früüher mal davon gehört. Mein Vater sagte vor 20-30 Jahren, dass bei ihm Stellen unter A10 nicht ausgeschrieben werden mussten. Ich würde sagen, dass seitdem "alle" Stellen ausgeschrieben werden müssen, weil es die AG oder die Behörden leiter so wollen.

Meinem Trauzeugen eine Stelle schenken?   Darf ICH leider nicht. Das ist anderen vorbehalten.

Moment. Bei Beamten gibts eine solche Pflicht zur Ausschreibung. Nicht jedoch bei TBs.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: Kingrakadabra am 13.03.2024 12:39
Zitat
Ein SB möchte genauso behandelt werden wie ein "Normalo" auch und auch nur seine ihm zustehenden Rechte in Anspruch nehmen.

Aus Sicht eines SB besteht die Gleichbehandlung darin, dass der/die/das SB seine Rechte bekommt, denn ein Normalo (ist dieser Begriff noch woke oder schon rechtsextrem?) möchte seine Rechte ja auch wahrnehmen.
Da die Rechte aber nicht die selben sind, könnte ein pöser pöser Normalo diese herbeikontruierte "Gleichbehandlung" eventuell anders beurteilen.

Jeder darf, soll und muss auch seine Rechte wahrnehmen.
Beim SB ist es eben auch der sog. Nachteilsausgleich. Kann einjer von den "Normalos" denn nachvollziehen, wie ein Leben als SB ist bzw. welche Anstrengungen es braucht, dass er die gleichwertigen Leistungen bringt? Meist lässt sich ein SB das eh nicht anmerken etc....! Ich denke nicht, dass "Normalos" mit manchen Diagnosen klarkommen würden... Aber egal...
Klar, man könnte dann argumentieren "dann hat er auf der Position" nix zu suchen". Ist halt aber auch unsinnig.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: Thomber am 13.03.2024 14:27
Zitat
Ein SB möchte genauso behandelt werden wie ein "Normalo" auch und auch nur seine ihm zustehenden Rechte in Anspruch nehmen.

Aus Sicht eines SB besteht die Gleichbehandlung darin, dass der/die/das SB seine Rechte bekommt, denn ein Normalo (ist dieser Begriff noch woke oder schon rechtsextrem?) möchte seine Rechte ja auch wahrnehmen.
Da die Rechte aber nicht die selben sind, könnte ein pöser pöser Normalo diese herbeikontruierte "Gleichbehandlung" eventuell anders beurteilen.

Jeder darf, soll und muss auch seine Rechte wahrnehmen.
Beim SB ist es eben auch der sog. Nachteilsausgleich. Kann einjer von den "Normalos" denn nachvollziehen, wie ein Leben als SB ist bzw. welche Anstrengungen es braucht, dass er die gleichwertigen Leistungen bringt? Meist lässt sich ein SB das eh nicht anmerken etc....! Ich denke nicht, dass "Normalos" mit manchen Diagnosen klarkommen würden... Aber egal...
Klar, man könnte dann argumentieren "dann hat er auf der Position" nix zu suchen". Ist halt aber auch unsinnig.



Ich wollte nur zeigen, dass der Satz, "Ein SB möchte genauso behandelt werden wie ein "Normalo" ..." eben nicht umfänglich alles sagt. Besondere Rechte einzufordern ist ja okay, aber das ist halt in den Augen manch anderer eben keine Gleichbehandlung, denn der Wortbestandteil "behandlung" steht dafür, wie der Staat die SB Menschen behandelt. Dass die SB im Leben es an manchen Stellen schwerer haben, kann man sicherlich verallgemeinert so sagen, aber der Ausgleich, den der Staat an dieser Stelle anstrebt, ist ein Ausgleich privater "Nachteile" und geschieht zum Nachteil der nicht-SB Menschen.    "Ich" bekomme die Stelle nicht, weil ein anderer Bewerber, gegen den ich normalerweise gewonnen hätte, SB ist.  Dass das nicht jeder versteht, ist wohl nachvollziehbar.   


Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: TV-Ler am 13.03.2024 14:55
Zitat
Ein SB möchte genauso behandelt werden wie ein "Normalo" auch und auch nur seine ihm zustehenden Rechte in Anspruch nehmen.

Aus Sicht eines SB besteht die Gleichbehandlung darin, dass der/die/das SB seine Rechte bekommt, denn ein Normalo (ist dieser Begriff noch woke oder schon rechtsextrem?) möchte seine Rechte ja auch wahrnehmen.
Da die Rechte aber nicht die selben sind, könnte ein pöser pöser Normalo diese herbeikontruierte "Gleichbehandlung" eventuell anders beurteilen.

Jeder darf, soll und muss auch seine Rechte wahrnehmen.
Beim SB ist es eben auch der sog. Nachteilsausgleich. Kann einjer von den "Normalos" denn nachvollziehen, wie ein Leben als SB ist bzw. welche Anstrengungen es braucht, dass er die gleichwertigen Leistungen bringt? Meist lässt sich ein SB das eh nicht anmerken etc....! Ich denke nicht, dass "Normalos" mit manchen Diagnosen klarkommen würden... Aber egal...
Klar, man könnte dann argumentieren "dann hat er auf der Position" nix zu suchen". Ist halt aber auch unsinnig.



Ich wollte nur zeigen, dass der Satz, "Ein SB möchte genauso behandelt werden wie ein "Normalo" ..." eben nicht umfänglich alles sagt. Besondere Rechte einzufordern ist ja okay, aber das ist halt in den Augen manch anderer eben keine Gleichbehandlung, denn der Wortbestandteil "behandlung" steht dafür, wie der Staat die SB Menschen behandelt. Dass die SB im Leben es an manchen Stellen schwerer haben, kann man sicherlich verallgemeinert so sagen, aber der Ausgleich, den der Staat an dieser Stelle anstrebt, ist ein Ausgleich privater "Nachteile" und geschieht zum Nachteil der nicht-SB Menschen.    "Ich" bekomme die Stelle nicht, weil ein anderer Bewerber, gegen den ich normalerweise gewonnen hätte, SB ist.  Dass das nicht jeder versteht, ist wohl nachvollziehbar.
Schwerbehinderte sind bei gleicher Eignung zu bevorzugen.
Wenn ein anderer Bewerber "normalerweise gewonnen hätte", dann kann das nur so verstanden werden, das der andere Bewerber besser geeignet ist und dann auch zum Zuge kommt.

Bei gleicher Eignung bevorzugen bedeutet lediglich, das der AG dann nicht mehr zwischen dem schwerbehinderten und dem anderen Bewerber sich entscheiden muss, sondern der Gesetzgeber ihm hier die Entscheidung abgenommen hat.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: NelsonMuntz am 13.03.2024 16:03
"Gleiche Eignung" ist final eine Illusion.

Ich habe oft mit einem SB in einem anderen Team zu tun, der tatsächlich einige Aufgaben wie z.B. Rufbereitschaften nicht übernehmen kann. Die 80%, die er machen kann, erfüllt er aber "zur vollsten Zufriedenheit" und er ist ein wirklich engagierter, aber vor allem sozial hochkompetenter Kollege. Mit ihm zu arbeiten ist nicht nur effektiv - es macht auch richtig Spaß. Ich würde ihn nicht gegen einen "Normalo" tauschen wollen, der zwar alle Aufgaben erfüllen kann (und damit eben "besser" für das Tatigkeitsprofil geeignet wäre), der sich aber nicht vernünftig in ein Team integrieren kann.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: Thomber am 14.03.2024 09:25
Zitat
Schwerbehinderte sind bei gleicher Eignung zu bevorzugen.
Kennt Mann von der Frauenförderung, die ja gerade im öD sooo wichtig ist, stimmt. ABER das ist nur ein Punkt.

Geht ja auch darum, wen ich einlade/ einladen muss. Jeder kann im Gespräch überzeugen, aber ein Normalo mit einen Punkt zu wenig im Examen wird nicht eingeladen und kann daher nicht zeigen, dass er ja doch clever ist.
(Auch ein Normalo kann Gründe haben, warum er das Studium nicht so super abgeschlossen hat - er musste seine Eltern pflegen z.B.)   Der Normalo wird dann nicht eingeladen, der SB mit gleicher Punktzahl aber schon.

Wie gesagt, dass man bei uns die Bestenauswahl durch das SB-Recht ausgehebelt hat, ist ja rechtlich alles okay und von mir aus kann auch jeder im öD mind. die E15 erreichen....aber, wenn ich wegen eines Punktes zu wenig nicht eingeladen werde, muss man zumindest Verständnis dafür haben, dass sich das unfair anfühlt.  (Das eigene Gefühl muss ja juristisch und moralisch nicht der Maßstab sein - klar - aber es muss Verständnis dafür geben, dass die sog. Gleichbehandlung in real nicht als Gleichbehandlung empfunden wird.)     Aus den Augen des Anderen mal sehen...
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: clarion am 15.03.2024 06:06
Thomber, Du fühlst Dich benachteligt, weil man eine SB zum Auswahlverfahren eingeladen hat  und dieser SB sich so gut verkauft hat,  dass er oder sie ausgewählt wurde,  ernsthaft?
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: MoinMoin am 15.03.2024 06:32
Thomber, Du fühlst Dich benachteligt, weil man eine SB zum Auswahlverfahren eingeladen hat  und dieser SB sich so gut verkauft hat,  dass er oder sie ausgewählt wurde,  ernsthaft?
Nein, das hat er nicht geschrieben, er hat geschrieben, das der SB zum Auswahlverfahren eingeladen wurde und der Normalo nicht, nur weil der SB sich gleich gut verkauft hat und SB ist und damit der nicht SB keine Chance bekommt im Auswahlgespräch zu überzeugen.
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: Albeles am 15.03.2024 09:04
Da vom TE kein weiter Post kam, hat sich das Thema wohl erledigt und man muss auch nicht weiter diskutieren  ;)
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: TV-Ler am 15.03.2024 09:57
...und man muss auch nicht weiter diskutieren  ;)
Man kann aber ...  8)
Titel: Antw:Klage bei Scheinausschreibung als Schwerbehinderte
Beitrag von: IchWärDannSoweit am 19.03.2024 12:00
Ich würde das Vorstellungsgespräch auf jeden Fall wahrnehmen. Solche AG darf man nicht auch noch in ihrem Tun bestärken. Kann da aus eigener Erfahrung sprechen.

Die Aussage "Schwerbehinderte fühlen sich dann ganz schnell diskriminiert" finde ich wirklich frech. Die Ablehnung kann in so einem Fall klar begründet werden und würde dann sicherlich auch einer rechtlichen Überprüfung genügen.

Als SB bekommt man leider sehr schnell den Stempel aufgedrückt, dass man bevorzugt behandelt werden möchte oder nur aufgrund der SB eine Stelle erhält.
Das ist natürlich totaler Quatsch. Ein SB möchte genauso behandelt werden wie ein "Normalo" auch und auch nur seine ihm zustehenden Rechte in Anspruch nehmen. Manche sollten vielleicht mal erleben, wie es als SB ist.

Also, einfach vorstellen und dann weiterschauen. :)

Ich kann zum Thema nichts beitragen. Muss mich aber gerad selbst auslachen, weil ich hier für SB in meinem Kopf "Sachbearbeiter" eingefügt hatte und mir das erst zum Textende hin auffiel  ;D