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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Streber22 am 05.03.2024 20:39

Titel: Ausübung einer genehmigten Nebentätigkeit
Beitrag von: Streber22 am 05.03.2024 20:39
Darf man eine genehmigte Nebentätigkeit während eines gewährten Sonderurlaubs bedenkenlos ausüben (natürlich unter Einhaltung der 1/5 Regelung)? Ich bin hierzu weder im BBG noch in der BNV fündig geworden. Vll. kennt sich jemand aus?
Titel: Antw:Ausübung einer genehmigten Nebentätigkeit
Beitrag von: Asperatus am 05.03.2024 20:42
Ich sehe keine Anhaltspunkte, weshalb dies nicht erlaubt sein sollte oder abweichend vom Erholungsurlaub geregelt sein sollte. Um welche Art von Sonderurlaub handelt es sich? Werden Bezüge weiter gezahlt?
Titel: Antw:Ausübung einer genehmigten Nebentätigkeit
Beitrag von: ottogreen am 31.05.2024 09:44
Darf man eine genehmigte Nebentätigkeit während eines gewährten Sonderurlaubs bedenkenlos ausüben (natürlich unter Einhaltung der 1/5 uno online (https://unoonline.io) Regelung)? Ich bin hierzu weder im BBG noch in der BNV fündig geworden. Vll. kennt sich jemand aus?
sich im Einzelfall mit der zuständigen Personalabteilung in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob die Ausübung der Nebentätigkeit während des Sonderurlaubs zulässig ist. Die Personalabteilung kann Auskunft über die einschlägigen Rechtsvorschriften geben und die für den Einzelfall maßgeblichen Umstände berücksichtigen.
Titel: Antw:Ausübung einer genehmigten Nebentätigkeit
Beitrag von: Streber22 am 31.05.2024 09:57
Hat sich geklärt  8)