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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Mogo987663 am 06.03.2024 18:34

Titel: Wahl des Personalratsvorsitzenden Niedersachsen
Beitrag von: Mogo987663 am 06.03.2024 18:34
Moin. Im NPersVG steht, dass der Vorsitzende des Personalrats aus der Mitte des Personalrats gewählt wird. Zählen dazu nur die ordentlichen Mitglieder oder auch die Ersatzmitglieder dazu?
Titel: Antw:Wahl des Personalratsvorsitzenden Niedersachsen
Beitrag von: MoinMoin am 06.03.2024 18:59
Moin. Im NPersVG steht, dass der Vorsitzende des Personalrats aus der Mitte des Personalrats gewählt wird. Zählen dazu nur die ordentlichen Mitglieder oder auch die Ersatzmitglieder dazu?
Ordentliche, denn wer soll den die Sitzung leiten, wenn er nicht da ist und wie soll ein Vorsitzender gewählt werden, wenn er bei der konstituierenden Sitzung nicht dabei ist?
Und was hat eine Vorsitzender denn zu melden, wenn er fast nie stimmberechtigt ist.
Titel: Antw:Wahl des Personalratsvorsitzenden Niedersachsen
Beitrag von: Mogo987663 am 06.03.2024 19:52
Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich wollte wissen ob die ersatzmitglieder auch den Vorsitzenden wählen dürfen  oder ob das nur die ordentlichen dürfen.
Titel: Antw:Wahl des Personalratsvorsitzenden Niedersachsen
Beitrag von: clarion am 06.03.2024 21:19
Wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist,  darf ein Ersatzmitglied wählen.
Titel: Antw:Wahl des Personalratsvorsitzenden Niedersachsen
Beitrag von: TV-Ler am 07.03.2024 01:03
Moin. Im NPersVG steht, dass der Vorsitzende des Personalrats aus der Mitte des Personalrats gewählt wird. Zählen dazu nur die ordentlichen Mitglieder oder auch die Ersatzmitglieder dazu?
Der Personalrat besteht aus den gewählten Mitgliedern, Ersatzmitglieder sind gemäß 27 Abs. 2 NPersVG keine gewählten Mitglieder.
Titel: Antw:Wahl des Personalratsvorsitzenden Niedersachsen
Beitrag von: MoinMoin am 07.03.2024 07:19
Wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist,  darf ein Ersatzmitglied wählen.
aber nicht gewählt werden