Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: schroedinxer am 07.03.2024 22:35
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Liebe Kolleginnen,
gilt die 1-jährige Beförderungssperre auch von A16 auf B3? Muss A16 also in diesem Sinne"durchlaufen" werden:
§34 LBG
(2)Eine Beförderung ist nicht zulässig
1. während der Probezeit,
2. vor Ablauf eines Jahres nach der Anstellung,
3. vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung, es sei denn, daß der Beamte sein bisheriges Amt nicht hätte zu durchlaufen brauchen
LG
Liebe Grüße!
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Jawohl.