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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: schroedinxer am 07.03.2024 22:35

Titel: [BW] 1 Jahr Wartezeit A16 - B3?
Beitrag von: schroedinxer am 07.03.2024 22:35
Liebe Kolleginnen,

gilt die 1-jährige Beförderungssperre auch von A16 auf B3? Muss A16 also in diesem Sinne"durchlaufen" werden:

§34 LBG
(2)Eine Beförderung ist nicht zulässig
1. während der Probezeit,
2. vor Ablauf eines Jahres nach der Anstellung,
3. vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung, es sei denn, daß der Beamte sein bisheriges Amt nicht hätte zu durchlaufen brauchen

LG

Liebe Grüße!





Titel: Antw:[BW] 1 Jahr Wartezeit A16 - B3?
Beitrag von: 2strong am 08.03.2024 01:41
Jawohl.