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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Jan88 am 08.03.2024 12:46
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Hi,
bei uns in der Bank gibt es im November immer eine Sonderzahlung, nun steht hier:
Die Sparkassensonderzahlung ist eine Zahlung entsprechend tariflicher Vorgaben und umfasst einen garantierten und einen variablen Teil. Der garantierte Teil steht jedem Beschäftigten zu, der am 01. Dezember des jeweiligen Jahres in einem Arbeitsverhältnis steht. Dieser Anteil wird im November des jeweiligen Jahres ausgezahlt ...
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Ich habe zum 1.2 diesen Jahres gestartet, sprich ich krieg im November 2024 nichts extra?
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Ich habe zum 1.2 diesen Jahres gestartet, sprich ich krieg im November 2024 nichts extra?
Das ist ein Fehlschluss.
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Sprich ich krieg im November meine paar Taler?
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Sofern du am 1.12.2024 noch bei deinem aktuellem AG bist, gibt es auch die JSZ anteilig für dich.
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Sprich ich krieg im November meine paar Taler?
Der garantierte Teil steht jedem Beschäftigten zu, der am 01. Dezember des jeweiligen Jahres in einem Arbeitsverhältnis steht.
Sofern du am 01.12.2024 in einem Arbeitsverhältnis zu deinem derzeitigen AG stehst, bekommst du 11/12 des garantierten Teils der Sparkassensonderzahlung.
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ok super
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Hatten die Sparkasse nicht auch ein 14. teils 15. Monatsgehalt?