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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Unique am 10.03.2024 21:32

Titel: Urlaubsanspruch bei unterjährigem Eintritt
Beitrag von: Unique am 10.03.2024 21:32
Hallo,

ich beginne am 01.04.2024 eine neue Beschäftigung bei einer Stadtverwaltung.
Kann mir jemand sagen, wie viel Urlaub mir dann für dieses Jahr zusteht? Für das komplette Jahr wären es 30 Tage bei einer 5 Tage Woche Ich finde verschiedene Antworten bei Google etc. und habe mich nun selbst verwirrt.

Danke schonmal..  :-X
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei unterjährigem Eintritt
Beitrag von: Carla am 10.03.2024 22:40
Bei uns gäbe es 23 Tage für Dich. 30/12*9 ergibt 22,5 Tage und dann aufgerundet 23 Tage.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei unterjährigem Eintritt
Beitrag von: MoinMoin am 11.03.2024 06:44
Kommt darauf an, wieviel Urlaubstage du dieses Jahr schon verbraucht hast.
Bei 7 und weniger wären es auch bei uns 23
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei unterjährigem Eintritt
Beitrag von: RsQ am 11.03.2024 09:38
Vorher nicht genommener Urlaub fällt also anteilig weg (und muss zwangsweise vom alten AG abgegolten werden)? Oder gäb's auch die Option, Urlaub "mitzunehmen"?
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei unterjährigem Eintritt
Beitrag von: MoinMoin am 11.03.2024 10:33
Vorher nicht genommener Urlaub fällt also anteilig weg (und muss zwangsweise vom alten AG abgegolten werden)? Oder gäb's auch die Option, Urlaub "mitzunehmen"?
Urlaub mitnehmen von einem AG zum anderen geht nur einvernehmlich, wenn die AGs und der An es so vereinbaren.
Urlaub den du beim alten Ag nicht nehmen konntest, muss der alte AG abgelten.
Wenn du beim altem AG (bei obiger Fallkonstellation) schon z.B. 20 Tage Urlaub genommen hattest, dann hast du entsprechend weniger Urlaubsanspruch beim neuem AG.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch bei unterjährigem Eintritt
Beitrag von: Unique am 11.03.2024 22:01
Okay, ich war auch bei 22,5 (also 23) Tagen.
Danke euch  ;D