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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mutter 2023 am 11.03.2024 11:38
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Guten Tag,
Bitte um Hilfe bei folgender Frage.
Mutterschutz vom 25.09.2024 bis voraussichtlich 01.01.2025.
Geburst des Kindes dann im Jahr 2024.
Die jahressonderzahlung wird ja für das Jahr 2024 nicht gekürzt. Hab ich für 2025 auch Anspruch?
Vielen Dank im Voraus
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Woher sollen wir wissen wann du wie wo wieder arbeiten gehst?!
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Ich werde im Jahr 2025 nicht arbeiten.
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Ich werde im Jahr 2025 nicht arbeiten.
Wo sollte dann ein Anspruch her kommen?
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Ich werde im Jahr 2025 nicht arbeiten.
Wo sollte dann ein Anspruch her kommen?
Anspruch besteht auf 1/12 in 2025 gemäß § 20 Abs. 4 Ziff. 1 Buchst. b TVöD.
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Bei einem Beginn der Schutzfrist am 25.9.24 dürfte die voraussichtl. geburt am 6.11.24 sein und die dann sich anschließende Schutzfrist bis zum 25.1.25 gehen. Insoweit besteht Anspruch auf 1/12-tel der Sonderzahlung
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Bei einem Beginn der Schutzfrist am 25.9.24 dürfte die voraussichtl. geburt am 6.11.24 sein und die dann sich anschließende Schutzfrist bis zum 25.1.25 gehen. Insoweit besteht Anspruch auf 1/12-tel der Sonderzahlung
Bei der Geburt am 06.11.2024 (keine Mehrlings- oder Frühgeburt) geht die Schutzfrist bis einschließlich 01.01.2025 und nicht bis zum 25.01.2025.