Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: NorbertPersonal am 11.03.2024 12:50
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Hallo,
kann ein Bürokaufmann bzw. Kaufmann für Bürokommunikation mit einem Angestelltenlehrgang I gleichgesetzt werden?
Dann könnte er ja wie ein ausgebildeter Verwaltungsfachangestellter bis EG 9a eingruppiert werden.
Danke für die Antworten
Norbert
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Muss er nicht. Eine abgeschlossene Berufsausbildung und entsprechende Tätigkeit, bzw, gründliche Fachkenntnisse reichen aus.
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Natürlich nicht in allen Fällen. Standesbeamte z. B. lasse ich mit dieser Ausbildung nicht zu.