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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Florian16 am 11.03.2024 21:18

Titel: [NW] Fahrtkosten / Verpflegungsaufwand / Übernachtungskosten
Beitrag von: Florian16 am 11.03.2024 21:18
Hallo, mein Sohn fängt im September ein duales Studium bei einer Stadt in NRW an. Die schulische Ausbildung findet aber im 150km entfernten Münster statt. Die schulischen Blöcke dauern immer 3 bis 4 Monate. Für diesen Zeitraum braucht er eine Übernachtungs Möglichkeit im günstigen Münster. Steht Ihm in diesem Zeitraum sowas wie Fahrtkosten / Verpflegungsaufwand / Übernachtungskosten zu?

Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
Gruß Flo
Titel: Antw:Fahrtkosten / Verpflegungsaufwand / Übernachtungskosten
Beitrag von: Organisator am 12.03.2024 07:59
Was sagt denn der Dienstherr dazu?
Titel: Antw:Fahrtkosten / Verpflegungsaufwand / Übernachtungskosten
Beitrag von: Mondschaf78 am 12.03.2024 08:42
Was Organisator sagt

Und zu meiner Zeit gab es Trennungsgeld. Außerdem konnten die Kosten der Unterkunft sowie Fahrtkosten in einem gewissen Rahmen steuerlich geltend gemacht werden. Soweit ich mich erinnere, könnten das Werbungskosten gewesen sein. Geht natürlich nur, wenn der Sohn auch Steuern auf sein Einkommen zahlt.
Titel: Antw:[NW] Fahrtkosten / Verpflegungsaufwand / Übernachtungskosten
Beitrag von: Sagsmir am 13.03.2024 23:11
Wichtig zu erfahren wäre um welchen Dienstherr es sich handelt und wie der Sohn besoldet wird (Bund/Kommune/Land) dort gelten jeweils unterschiedliche Regelungen was das Trennungsgeld, die Familienheimfahrten usw. betrifft.

- Sollte seitens des Dienstherrn keine Unterkunft für die Dauer des Studiums bereitgestellt werden, dann kann der Sohn die hierfür tatsächlich anfallenden Aufwendungen, wie Mondschaf78 richtig angemerkt hat, als Werbungskosten im Rahmen der Steuererklärung geltend machen.
- Bei der Verpflegung gelten die Pauschalbeträge für den Verpflegungsmehraufwand, egal wie hoch die tatsächlichen Verpflegungskosten gewesen sind.
- Für die Fahrtkosten können entweder die tatsächlichen angefallenen Kosten angegeben werden (Nachweispflicht) oder pauschal 30 Cent pro gefahrenen Kilometer.

Etwaige steuerfreie Erstattungen seitens des Dienstherrn sind von den Aufwendungen abzuziehen.
Titel: Antw:[NW] Fahrtkosten / Verpflegungsaufwand / Übernachtungskosten
Beitrag von: 10481178 am 23.03.2024 19:56
Wenn es sich, wie beschrieben, um eine Stadt in NRW handelt, ist die TEVO einschlägig. Dort gibt es einschlägige Regelungen, die für Anwärter jedoch nicht so günstig sind.

Mehr Infos wären nicht schlecht.