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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Bund => Thema gestartet von: Dennsi am 12.03.2024 08:32
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Liebes Forum,
Vorschriftsmäßig kenne ich mich nicht aus, daher wende ich mich an euch.
Ich hoffe die Infos reichen um da vielleicht etwas rauszufinden.
Seit 05/2020 sitze ich auf meinem Dienstposten, angefangen mit E5. Damals noch in Dienstpostenausbildung gewesen, nach der Dienstpostenausbildung ist der DP auf E8 dotiert. Von dem ersten Tag bis 02/2022 habe ich eine zweite Dienststelle vertreten, mit den gleichen Aufgaben. Heißt also, dass ich alles was ich auf meinem Dienstposten quasi doppelt gemacht habe, nur auf die andere Dienststelle gemünzt. Am Ende meiner Dienstpostenausbildung habe ich erfahren, dass man für so eine Mehrarbeit vorübergehend auf E8 gestuft werden kann, da man einer höherwertigen Arbeit nachgeht. Dies ist nicht passiert, es gab auch nicht einmal eien Leistungsprämie. Nun bin ich seit 12/2023 selber in der E8. Seit 01/2024 habe ich wieder eine zweite Dienststelle, seit 03/2024 noch eine dritte Dienststelle. Ich scheine eine Allzweckwaffe zu sein. Gefragt wurde ich zur dritten Dienststelle nicht, das wurde so entschieden.
Gibt es Möglichkeiten der höheren Besoldung, mehr Urlaub o.ä. wegen der Mehrbelastung? Alles was ich auf meinem DP hier mache muss ich auf die anderen DP gemünzt nochmal erledigen.
Ich freue mich auf eure Antworten!
Grüße
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Du bekommst keine Besoldung sondern Entgelt.
Frage:
Machst du inhaltlich andere Arbeiten für die anderen Dienstposten als für deinen originären DP?
Nur weil man für drei Planstellen tätig ist hat man keine Mehrbelastung, denn der Arbeitstag hat dann weiterhin 8h,
insofern worin liegt deine Mehrbelastung?
Wenn du nur die Arbeit von einem DP erledigen kannst, dann ist es nicht dein Problem, wenn Arbeit von anderen DP liegen bleibt, da soll sich der Verantwortliche Vorgesetzte drum kümmern und klären was liegen bleiben soll.
Mein Fazit: Nö da gibt es nichts mehr, außer, wenn der AG dir Überstunden anordnet.
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Jeder DP ist anders aufgestellt, hat andere Zuständigkeiten, mehr oder weniger finanzielle Mittel. Die Arbeit an sich ist die gleiche, wenn man sich erst einmal eingearbeitet hat, was man auch selber machen muss, da keiner da ist der einen einarbeiten kann und wird.
Mehrbelastung entsteht, weil Druck aufgebaut wird. Es wird erwartet, dass alle 3 Stellen zu 100% erfüllt werden, nicht erst meine und dann die beiden Vertretungsstellen. Zur einen Dienststelle fahre ich 20 Minuten, zur anderen je nach Verkehr 90-120 Minuten. Die Arbeit muss vor Ort erledigt werden, HO o.ä. gibt es nicht.
Überstunden wurden und werden nicht angeordnet.
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Du bekommst keine Besoldung sondern Entgelt.
...
Der Begriff "Dienstposten" ist dem Tarifrecht ebenfalls fremd...
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Jeder DP ist anders aufgestellt, hat andere Zuständigkeiten, mehr oder weniger finanzielle Mittel. Die Arbeit an sich ist die gleiche, wenn man sich erst einmal eingearbeitet hat, was man auch selber machen muss, da keiner da ist der einen einarbeiten kann und wird.
Mehrbelastung entsteht, weil Druck aufgebaut wird. Es wird erwartet, dass alle 3 Stellen zu 100% erfüllt werden, nicht erst meine und dann die beiden Vertretungsstellen. Zur einen Dienststelle fahre ich 20 Minuten, zur anderen je nach Verkehr 90-120 Minuten. Die Arbeit muss vor Ort erledigt werden, HO o.ä. gibt es nicht.
Überstunden wurden und werden nicht angeordnet.
Die von Dir geschilderten Umstände sind tarifrechtlich nicht relevant und wirken sich daher nicht auf die Eingruppierung aus. Verpflichtet bist du nur - wie Moin schreibt - zur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit.
Alles darüber hinaus ist das Problem des Arbeitgebers.
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Jeder DP ist anders aufgestellt, hat andere Zuständigkeiten, mehr oder weniger finanzielle Mittel. Die Arbeit an sich ist die gleiche, wenn man sich erst einmal eingearbeitet hat, was man auch selber machen muss, da keiner da ist der einen einarbeiten kann und wird.
Mehrbelastung entsteht, weil Druck aufgebaut wird. Es wird erwartet, dass alle 3 Stellen zu 100% erfüllt werden, nicht erst meine und dann die beiden Vertretungsstellen. Zur einen Dienststelle fahre ich 20 Minuten, zur anderen je nach Verkehr 90-120 Minuten. Die Arbeit muss vor Ort erledigt werden, HO o.ä. gibt es nicht.
Überstunden wurden und werden nicht angeordnet.
Wo in welchem Bereich der Entgeltordnung bist du angesiedelt?
Allgemeine VerwaltungTeil 1?
Den Druck kann man locker abperlen lassen, weil fällt nicht in deiner Zuständigkeit.
Der AG kann auch erwarten, dass ich fliegen kann, können müssen muss ich es dadurch nicht.
Wenn du während deiner Arbeitszeit den Arbeitsortwechseln musst, dann ist es Arbeitszeit.
Also wo ist die großartige Belastung für dich?
Nach 8h ist Feierabend und wenn zu viel unerledigt bleibt, dann meldet man dies dem VG und der entscheidet.
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Die von Dir geschilderten Umstände sind tarifrechtlich nicht relevant und wirken sich daher nicht auf die Eingruppierung aus. Verpflichtet bist du nur - wie Moin schreibt - zur Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit.
Alles darüber hinaus ist das Problem des Arbeitgebers.
Das kommt drauf an wo in der EGO man ist. Wenn Teil 1 dann kann dadurch der Anteil der selbständige Leistungen auf 50% steigen und man ist dann 9a
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Du bekommst keine Besoldung sondern Entgelt.
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Der Begriff "Dienstposten" ist dem Tarifrecht ebenfalls fremd...
Das stimmt so nicht, ich habe eine DP-ID.
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Jeder DP ist anders aufgestellt, hat andere Zuständigkeiten, mehr oder weniger finanzielle Mittel. Die Arbeit an sich ist die gleiche, wenn man sich erst einmal eingearbeitet hat, was man auch selber machen muss, da keiner da ist der einen einarbeiten kann und wird.
Mehrbelastung entsteht, weil Druck aufgebaut wird. Es wird erwartet, dass alle 3 Stellen zu 100% erfüllt werden, nicht erst meine und dann die beiden Vertretungsstellen. Zur einen Dienststelle fahre ich 20 Minuten, zur anderen je nach Verkehr 90-120 Minuten. Die Arbeit muss vor Ort erledigt werden, HO o.ä. gibt es nicht.
Überstunden wurden und werden nicht angeordnet.
Wo in welchem Bereich der Entgeltordnung bist du angesiedelt?
Allgemeine VerwaltungTeil 1?
Den Druck kann man locker abperlen lassen, weil fällt nicht in deiner Zuständigkeit.
Der AG kann auch erwarten, dass ich fliegen kann, können müssen muss ich es dadurch nicht.
Wenn du während deiner Arbeitszeit den Arbeitsortwechseln musst, dann ist es Arbeitszeit.
Also wo ist die großartige Belastung für dich?
Nach 8h ist Feierabend und wenn zu viel unerledigt bleibt, dann meldet man dies dem VG und der entscheidet.
Teil IV Abschnitt 24 soweit ich das weiß.
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Du bekommst keine Besoldung sondern Entgelt.
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Der Begriff "Dienstposten" ist dem Tarifrecht ebenfalls fremd...
Das stimmt so nicht, ich habe eine DP-ID.
Das Tarifrecht wird durch Tarifverträge bestimmt. Zeige mir einen Tarifvertrag des Bundes, in dem sich der Begriff "Dienstposten" findet.
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Teil IV Abschnitt 24 soweit ich das weiß.
na da ist ohnehin mit E8 schluss. Insoweit auch logisch, dass es über die E6 nach Zeitablauf in die E8 geht.
Ob ein Tarifbeschäftigter auf einem Dienstposten geführt wird oder nicht, ist für die Eingruppierung unerheblich.
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Du bekommst keine Besoldung sondern Entgelt.
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Der Begriff "Dienstposten" ist dem Tarifrecht ebenfalls fremd...
Das stimmt so nicht, ich habe eine DP-ID.
Das Tarifrecht wird durch Tarifverträge bestimmt. Zeige mir einen Tarifvertrag des Bundes, in dem sich der Begriff "Dienstposten" findet.
Liegt hier vor mir, kommt vom BwDLZ. Und da steht, auch ohne meine Brille, Dienstposten und Diensposten-ID.
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Du bekommst keine Besoldung sondern Entgelt.
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Der Begriff "Dienstposten" ist dem Tarifrecht ebenfalls fremd...
Das stimmt so nicht, ich habe eine DP-ID.
Das Tarifrecht wird durch Tarifverträge bestimmt. Zeige mir einen Tarifvertrag des Bundes, in dem sich der Begriff "Dienstposten" findet.
Liegt hier vor mir, kommt vom BwDLZ. Und da steht, auch ohne meine Brille, Dienstposten und Diensposten-ID.
Und das bringt das Ausgangsthema wie weiter?
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Du bekommst keine Besoldung sondern Entgelt.
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Der Begriff "Dienstposten" ist dem Tarifrecht ebenfalls fremd...
Das stimmt so nicht, ich habe eine DP-ID.
Das Tarifrecht wird durch Tarifverträge bestimmt. Zeige mir einen Tarifvertrag des Bundes, in dem sich der Begriff "Dienstposten" findet.
Liegt hier vor mir, kommt vom BwDLZ. Und da steht, auch ohne meine Brille, Dienstposten und Diensposten-ID.
Und das bringt das Ausgangsthema wie weiter?
Genau so wenig wie die Kommentare von TV-Ler.
Danke für die bisherigen Antworten - sollte sich darüber hinaus jemand mir bei dem Kernproblem meiner Frage weiterhelfen können, freue ich mich sehr über die Antworten. Auch ein einfaches "nein, es gibt da leider keine Möglichkeiten eines anderweitigen Ausgleichs" würde genügen.
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Du bekommst keine Besoldung sondern Entgelt.
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Der Begriff "Dienstposten" ist dem Tarifrecht ebenfalls fremd...
Das stimmt so nicht, ich habe eine DP-ID.
Das Tarifrecht wird durch Tarifverträge bestimmt. Zeige mir einen Tarifvertrag des Bundes, in dem sich der Begriff "Dienstposten" findet.
Liegt hier vor mir, kommt vom BwDLZ. Und da steht, auch ohne meine Brille, Dienstposten und Diensposten-ID.
Und das bringt das Ausgangsthema wie weiter?
Genau so wenig wie die Kommentare von TV-Ler.
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Um das abzuschließen:
Meine Kommentare bringen genauso viel oder wenig, wie die Verwendung von Begrifflichkeiten die bei tariflichen Fragen fehl am Platz sind.
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Du bekommst keine Besoldung sondern Entgelt.
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Der Begriff "Dienstposten" ist dem Tarifrecht ebenfalls fremd...
Das stimmt so nicht, ich habe eine DP-ID.
Das Tarifrecht wird durch Tarifverträge bestimmt. Zeige mir einen Tarifvertrag des Bundes, in dem sich der Begriff "Dienstposten" findet.
Liegt hier vor mir, kommt vom BwDLZ. Und da steht, auch ohne meine Brille, Dienstposten und Diensposten-ID.
Und das bringt das Ausgangsthema wie weiter?
Genau so wenig wie die Kommentare von TV-Ler.
Danke für die bisherigen Antworten - sollte sich darüber hinaus jemand mir bei dem Kernproblem meiner Frage weiterhelfen können, freue ich mich sehr über die Antworten. Auch ein einfaches "nein, es gibt da leider keine Möglichkeiten eines anderweitigen Ausgleichs" würde genügen.
sorry, dass ich dann zu ausführlich geantwortet habe.
Daher zu deiner Eingangsfrage: nein, da gibt es tariflich nix.
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Teil IV Abschnitt 24 soweit ich das weiß.
Dann hätte ein Blick in die EGO dir gezeigt, dass dort 8 das höchste der Gefühle ist.
und Tarifbeschäftigte werden leider aufgrund ihrer auszuübenden Tätigkeiten bezahlt und nicht aufgrund ihrer Dienstposten.
Somit hat sich das Thema geklärt und du solltest dich bzgl. zurücklehnen, deine 8h abarbeiten und deinen AG auffordern, dass er Überstunden anordnet, falls er mehr Arbeitsleistung von dir möchte.
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Du bekommst keine Besoldung sondern Entgelt.
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Der Begriff "Dienstposten" ist dem Tarifrecht ebenfalls fremd...
Das stimmt so nicht, ich habe eine DP-ID.
Das Tarifrecht wird durch Tarifverträge bestimmt. Zeige mir einen Tarifvertrag des Bundes, in dem sich der Begriff "Dienstposten" findet.
Liegt hier vor mir, kommt vom BwDLZ. Und da steht, auch ohne meine Brille, Dienstposten und Diensposten-ID.
Und das bringt das Ausgangsthema wie weiter?
Genau so wenig wie die Kommentare von TV-Ler.
Danke für die bisherigen Antworten - sollte sich darüber hinaus jemand mir bei dem Kernproblem meiner Frage weiterhelfen können, freue ich mich sehr über die Antworten. Auch ein einfaches "nein, es gibt da leider keine Möglichkeiten eines anderweitigen Ausgleichs" würde genügen.
Du könntest nach einer Zulage fragen, allerdings ist mir die "Eierlegende-Wollmilchsau-Zulage" für gespaltene Personen nicht bekannt. ;)
Mir liest sich der SV entweder nach Ausbeutung und da gilt: Ausbeutung funktioniert da besonders gut, wo sich jemand ausbeuten lässt. Oder aber es wurden dir verschiedene Aufgaben übertragen und diese sind entweder in deiner Arbeitszeit schaffbar oder nicht. Wenn nicht, ist zu verfahren, wie es MoinMoin in seiner 2. Antwort geschrieben hat.
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Auch ein einfaches "nein, es gibt da leider keine Möglichkeiten eines anderweitigen Ausgleichs" würde genügen.
Tariflichen Anspruch auf irgendwas haste nicht.
Möglich ist natürlich immer alles (ausser oder übertariflich)
Einzig tariflich denkbar wäre die Zulage nach §16.6 als kann Regelung, die der AG dir gönnen könnte.