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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: VerwaltungBert am 12.03.2024 14:26

Titel: Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: VerwaltungBert am 12.03.2024 14:26
Hallo,

ich hätte folgenden Sachverhalt zum Thema Urlaub:

- Vollzeitbeschäftigter (39h)
- normale 5 Tage Woche
= daraus ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von 7,8h

Meine tatsächliche Arbeitszeit teilt sich wie folgt auf:
Mo   7.75 h
Di    8.25 h
Mi    7.75 h
Do 10.25 h
Fr    5.00 h

Nun meine Frage: Angenommen man möchte an einem Do Urlaub machen, darf der Arbeitgeber von den 7.8 h (errechnete tägliche Arbeitszeit) und den tatsächlichen Arbeitsstunden von 10.25 h die Differenz als Minusstunden schreiben?

Danke für Eure Mühe...
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: McOldie am 12.03.2024 14:28
Nein, der Urlaub bemisst sich nach Arbeitstagen und nicht nach Stunden.
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: Gewerbler am 12.03.2024 14:43
Die Frage ist, wie du Donnerstags überhaupt 10,25 Stunden arbeiten kannst. Oder ist das die Zeit inklusive Pause? Das ArbZG erlaubt nämlich nur 10 Stunden als maximale Zeit, von daher stimmt bei deiner Aufteilung was nicht...
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: VerwaltungBert am 12.03.2024 14:44
Also darf der Arbeitgeber keinen Einfluss darauf nehmen, ob ich einen Tag Urlaub an einem langen Sprechtag mache?
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: VerwaltungBert am 12.03.2024 14:46
Die Frage ist, wie du Donnerstags überhaupt 10,25 Stunden arbeiten kannst. Oder ist das die Zeit inklusive Pause? Das ArbZG erlaubt nämlich nur 10 Stunden als maximale Zeit, von daher stimmt bei deiner Aufteilung was nicht...

Die 10,25 h sind schon korrekt. Dies ist die reine Arbeitszeit (Pausen schon abgezogen). Das man über den 10h liegt ist bekannt...
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: Maggus am 12.03.2024 14:49
Nein, das ist eben nicht korrekt. 10h an Arbeitszeit sind maximal zulässig. Hier machen sich AG (wenn bekannt) und MA strafbar (Grundlage Arbeitszeitgesetz).
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: Organisator am 12.03.2024 14:56
Nein, das ist eben nicht korrekt. 10h an Arbeitszeit sind maximal zulässig. Hier machen sich AG (wenn bekannt) und MA strafbar (Grundlage Arbeitszeitgesetz).

Das aber im öD auch Ausnahmen zulässt.
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: BAT am 12.03.2024 14:58

Das aber im öD auch Ausnahmen zulässt.

Welche sollen das sein?
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: VerwaltungBert am 12.03.2024 14:59
Wie gesagt, es ist bekannt. Meine Frage bezieht sich lediglich auf den Urlaubstag am "langen" Donnerstag. Urlaub ist Urlaub oder? Egal ob an einem "kurzen" oder "langen" Arbeitstag. Oder darf er die errechnete tägliche Arbeitszeit ansetzen?

Würde ja im umgekehrten Fall bedeuten, dass man an einem kurzen Tag noch Std. über hätte (Plusstunden)...
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: Gewerbler am 12.03.2024 15:10
§ 19 ArbZG lässt in der Tat Ausnahmen für den öffentlichen Dienst bei der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, soweit keine tarifvertragliche Regelung besteht zu, u.a. von der täglichen Arbeitszeit.

Aber wie auch immer. Ein Tag Urlaub ist nach meinem Wissen und Erfahrung immer "Wochenarbeitszeit/Anzahl Arbeitstage"-Stunden wert (a.k.a. durchschnittliche Arbeitszeit). Also bei 39 Wochenstunden und 5 Tagen 7,8 Stunden pro Tag. Egal, welchen der Tage man dann frei nimmt.

Anders könnte es sein, wenn man Zeitausgleich nimmt und die Stunden nach Tag festgeschrieben. Ansonsten wird auch dort die durchschnittliche Arbeitszeit genommen.
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: VerwaltungBert am 12.03.2024 15:16
Manche fühlen sich nämlich benachteiligt, wenn man Urlaub am langen Tag einreicht. Darf der Arbeitgeber per Dienstanweisung festlegen, dass ein Urlaubstag am Donnerstag nicht möglich ist???
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: BAT am 12.03.2024 15:19
Ja, der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden. § 26 TVÖD

Ob da nun 2,4, oder 8 einzelne Tage die Grenze sind... liegt wohl am Einzelfall
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: VerwaltungBert am 12.03.2024 15:20
Ja, der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden. § 26 TVÖD

Ob da nun 2,4, oder 8 einzelne Tage die Grenze sind... liegt wohl am Einzelfall

Wenn ich aber am langen Donnerstag etwas vor habe, dann kann der AG mir doch nicht vorschreiben, dass ich den folgenden kurzen Freitag auch machen muss.
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: Maggus am 12.03.2024 17:07
Ich verstehe den Ausgangsthread so, dass die Wochenarbeitszeit auf 5*7,8 h verteilt ist.
Damit stellt sich doch das Problem des Urlaubstages nicht wirklich.
Ein Urlaubs-, Kranken- oder Weiterbildungstag führt in diesem Fall zu 7,8 h an diesem Tag und damit zu +/- Null im Gleitzeitkonto.
Wie der Mitarbeiter an den einzelnen Wochentagen tatsächlich gearbeitet hätte ist unerheblich, da bei einer Gleitzeitregelung man von den 7,8 h abweichen kann.

Ansonsten müsste die Sollarbeitszeit entsprechend verteilt werden, wobei auch hier wieder die 10 h - Grenze eingehalten werden muss.
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: Organisator am 12.03.2024 17:29

Das aber im öD auch Ausnahmen zulässt.

Welche sollen das sein?

Siehe die Antwort von Gewerbler. In einer Dienstvereinbarung kann z.B. vereinbart werden, dass die Arbeitszeitregelungen für Beamte auch für Tarifbeschäftigte gelten (12h15min tägliche maximale Arbeitszeit)
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: MoinMoin am 12.03.2024 18:36
Hallo,

ich hätte folgenden Sachverhalt zum Thema Urlaub:

- Vollzeitbeschäftigter (39h)
- normale 5 Tage Woche
= daraus ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von 7,8h

Meine tatsächliche Arbeitszeit teilt sich wie folgt auf:
Mo   7.75 h
Di    8.25 h
Mi    7.75 h
Do 10.25 h
Fr    5.00 h

Nun meine Frage: Angenommen man möchte an einem Do Urlaub machen, darf der Arbeitgeber von den 7.8 h (errechnete tägliche Arbeitszeit) und den tatsächlichen Arbeitsstunden von 10.25 h die Differenz als Minusstunden schreiben?

Danke für Eure Mühe...
Mir ist nicht klar wie deine Sollarbeitszeit verteilt ist.
7,8 pro Tag oder ist das diese Zeitverteilung eine laut Dienstplan  oder so wie oben verteilt ?
Wenn letzteres Zutrifft, dann ist der Do als  Urlaubstag / Krankheitstag mit 10.25h zu rechnen.

Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: McOldie am 12.03.2024 19:34
Das Bundesarbeitsgericht hat sich auch schon mit dieser Problematik befasst. (BAG vom 19.6.2012 – 9 AZR 712/10 –)
Aus dem Anspruch der Arbeitnehmer auf einen bezahlten Jahresurlaub folgt nicht nur, dass ihnen dasjenige Entgelt fortzuzahlen ist, das sie bei Weiterarbeit hätten erwarten können. Dem Arbeitnehmer sind darüber hinaus diejenigen Stunden gutzuschreiben, die ihm wegen der Einbringung eines oder mehrerer Urlaubstage tatsächlich ausgefallen sind.
Eine hiervon abweichende Regelung ist wegen Verstoßes gegen die §§ 1, 3, 13 BUrlG unzulässig . Dementsprechend ist es unzulässig, dem Arbeitnehmer nur die in der Arbeitszeiterfassung hinterlegte Sollzeit für den Arbeitstag anstelle der tatsächlich zu leistenden Stunden gutzuschreiben.

dieses bedeutet, das bei Urlaub am Donnerstag 10,25 Sted. gutzuschreiben sind.
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: BAT am 12.03.2024 19:37
Aber nur wenn der AG von der Regelungen des Paragrafen 19 Gebrauch gemacht hat.
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: VerwaltungBert am 13.03.2024 07:35
Hallo,

ich hätte folgenden Sachverhalt zum Thema Urlaub:

- Vollzeitbeschäftigter (39h)
- normale 5 Tage Woche
= daraus ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von 7,8h

Meine tatsächliche Arbeitszeit teilt sich wie folgt auf:
Mo   7.75 h
Di    8.25 h
Mi    7.75 h
Do 10.25 h
Fr    5.00 h

Nun meine Frage: Angenommen man möchte an einem Do Urlaub machen, darf der Arbeitgeber von den 7.8 h (errechnete tägliche Arbeitszeit) und den tatsächlichen Arbeitsstunden von 10.25 h die Differenz als Minusstunden schreiben?

Danke für Eure Mühe...
Mir ist nicht klar wie deine Sollarbeitszeit verteilt ist.
7,8 pro Tag oder ist das diese Zeitverteilung eine laut Dienstplan  oder so wie oben verteilt ?
Wenn letzteres Zutrifft, dann ist der Do als  Urlaubstag / Krankheitstag mit 10.25h zu rechnen.

Der AG meint, ich verschaffe mir einen Vorteil, wenn ich nur donnerstags frei mache (Differenz von Soll und Ist). Wenn ich einen Urlaubstag einreiche, dann ist es doch völlig unerheblich, wieviele Stunden ich an diesem Tag gearbeitet hätte??? Oder??? Wenn ich z.B. freitags Urlaub beantrage, schreib ich mir ja auch keine Plusstunden auf...

Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: TV-Ler am 13.03.2024 07:40
...
7,8 pro Tag oder ist das diese Zeitverteilung eine laut Dienstplan  oder so wie oben verteilt ?
...

Der AG meint, ich verschaffe mir einen Vorteil, wenn ich nur donnerstags frei mache (Differenz von Soll und Ist). Wenn ich einen Urlaubstag einreiche, dann ist es doch völlig unerheblich, wieviele Stunden ich an diesem Tag gearbeitet hätte??? Oder??? Wenn ich z.B. freitags Urlaub beantrage, schreib ich mir ja auch keine Plusstunden auf...
Und wie lautet deine Antwort auf die Frage von MoinMoin?
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: Muckel am 13.03.2024 07:52
Hallo,

ich hätte folgenden Sachverhalt zum Thema Urlaub:

- Vollzeitbeschäftigter (39h)
- normale 5 Tage Woche
= daraus ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von 7,8h

Meine tatsächliche Arbeitszeit teilt sich wie folgt auf:
Mo   7.75 h
Di    8.25 h
Mi    7.75 h
Do 10.25 h
Fr    5.00 h

Nun meine Frage: Angenommen man möchte an einem Do Urlaub machen, darf der Arbeitgeber von den 7.8 h (errechnete tägliche Arbeitszeit) und den tatsächlichen Arbeitsstunden von 10.25 h die Differenz als Minusstunden schreiben?

Danke für Eure Mühe...
Mir ist nicht klar wie deine Sollarbeitszeit verteilt ist.
7,8 pro Tag oder ist das diese Zeitverteilung eine laut Dienstplan  oder so wie oben verteilt ?
Wenn letzteres Zutrifft, dann ist der Do als  Urlaubstag / Krankheitstag mit 10.25h zu rechnen.

Der AG meint, ich verschaffe mir einen Vorteil, wenn ich nur donnerstags frei mache (Differenz von Soll und Ist). Wenn ich einen Urlaubstag einreiche, dann ist es doch völlig unerheblich, wieviele Stunden ich an diesem Tag gearbeitet hätte??? Oder??? Wenn ich z.B. freitags Urlaub beantrage, schreib ich mir ja auch keine Plusstunden auf...

Du schreibst also, dass es eine Differenz zwischen Soll (vermutlich 7,8 h/Tag) und Ist (bei Dir 10,25 h/Donnerstag) gibt. Dann ist doch alles geklärt und der Arbeitgeber schreibt Dir die Sollstunden für den Donnerstag (7,8 h) gut. Du musst die fehlenden Stunden dann halt am Freitag arbeiten, um wieder auf Deine Soll-Wochenstunden zu kommen.
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: VerwaltungBert am 13.03.2024 08:00
Hallo,

ich hätte folgenden Sachverhalt zum Thema Urlaub:

- Vollzeitbeschäftigter (39h)
- normale 5 Tage Woche
= daraus ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von 7,8h

Meine tatsächliche Arbeitszeit teilt sich wie folgt auf:
Mo   7.75 h
Di    8.25 h
Mi    7.75 h
Do 10.25 h
Fr    5.00 h

Nun meine Frage: Angenommen man möchte an einem Do Urlaub machen, darf der Arbeitgeber von den 7.8 h (errechnete tägliche Arbeitszeit) und den tatsächlichen Arbeitsstunden von 10.25 h die Differenz als Minusstunden schreiben?

Danke für Eure Mühe...
Mir ist nicht klar wie deine Sollarbeitszeit verteilt ist.
7,8 pro Tag oder ist das diese Zeitverteilung eine laut Dienstplan  oder so wie oben verteilt ?
Wenn letzteres Zutrifft, dann ist der Do als  Urlaubstag / Krankheitstag mit 10.25h zu rechnen.

Der AG meint, ich verschaffe mir einen Vorteil, wenn ich nur donnerstags frei mache (Differenz von Soll und Ist). Wenn ich einen Urlaubstag einreiche, dann ist es doch völlig unerheblich, wieviele Stunden ich an diesem Tag gearbeitet hätte??? Oder??? Wenn ich z.B. freitags Urlaub beantrage, schreib ich mir ja auch keine Plusstunden auf...

Du schreibst also, dass es eine Differenz zwischen Soll (vermutlich 7,8 h/Tag) und Ist (bei Dir 10,25 h/Donnerstag) gibt. Dann ist doch alles geklärt und der Arbeitgeber schreibt Dir die Sollstunden für den Donnerstag (7,8 h) gut. Du musst die fehlenden Stunden dann halt am Freitag arbeiten, um wieder auf Deine Soll-Wochenstunden zu kommen.

Und wenn ich an einem Freitag frei mache, schreib ich mir 2,8 Plusstunden auf?
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: ElBarto am 13.03.2024 08:01
1 Tag Urlaub ist 1 Tag Urlaub unabhängig von der täglichen Arbeitszeit würde ich sagen.

Sonst würde ja für einen Freitag -an dem im ÖD oftmals um 12 Uhr Feierabend ist- ja 0,25 Urlaubstage übrigbleiben.

Also ist die Zeit gutzuschreiben die am jeweiligen Arbeitstag zu erbringen ist.

Mit Arbeitszeitausgleich ist aber ebenfalls von der Arbeitszeit am entsprechenden Tag auszugehen.
Das heißt am Donnerstag ist ein halber Arbeitszeitausgleichstag "teurer" als am Montag.

Außerdem hat der AN das Recht auf einmalig 3 Wochen Erholungsurlaub am Stück. Da wird im Hintergrund mit Sicherheit auch nicht herumgerechnet sondern jeden Tag die zu erbringende Arbeitszeit gutgeschrieben.

Das wäre zumindest mein unverbindliche Meinung.
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: VerwaltungBert am 13.03.2024 08:04
So sehe ich das auch. Urlaubstag ist Urlaubstag...ich fange doch nicht noch beim einreichen des Urlaubs an Stunden hin und her zu schieben.
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: Gewerbler am 13.03.2024 08:11
Wie jetzt mehrfach angeklungen ist, ist die Frage, ob die an den Tagen zu leistenden Stunden irgendwo fixiert sind oder nicht.

Wenn ja können Sie vermutlich unterschiedlich abgerechnet werden, wenn nicht müsste es für jeden Tage die gleiche, durchschnittliche Zeit geben. So ist es z.B. auch bei uns, obwohl wir an einem Wochentag einen "langen Präsenztag" haben und dafür i.d.R. Freitags früher gehen dürfen (aber nicht müssen...).
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: VerwaltungBert am 13.03.2024 08:14
Wie jetzt mehrfach angeklungen ist, ist die Frage, ob die an den Tagen zu leistenden Stunden irgendwo fixiert sind oder nicht.

Wenn ja können Sie vermutlich unterschiedlich abgerechnet werden, wenn nicht müsste es für jeden Tage die gleiche, durchschnittliche Zeit geben. So ist es z.B. auch bei uns, obwohl wir an einem Wochentag einen "langen Präsenztag" haben und dafür i.d.R. Freitags früher gehen dürfen (aber nicht müssen...).

Die zu leistenden Stunden sind meines Wissens nach nirgendwo fixiert. Zumindest ist mir nix zugegangen
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: TV-Ler am 13.03.2024 08:21
Wie jetzt mehrfach angeklungen ist, ist die Frage, ob die an den Tagen zu leistenden Stunden irgendwo fixiert sind oder nicht.

Wenn ja können Sie vermutlich unterschiedlich abgerechnet werden, wenn nicht müsste es für jeden Tage die gleiche, durchschnittliche Zeit geben. So ist es z.B. auch bei uns, obwohl wir an einem Wochentag einen "langen Präsenztag" haben und dafür i.d.R. Freitags früher gehen dürfen (aber nicht müssen...).

Die zu leistenden Stunden sind meines Wissens nach nirgendwo fixiert. Zumindest ist mir nix zugegangen
Na dann ist doch alles klar. Ein Arbeitstag ist ein Arbeitstag, nix mit Stunden hin und her schieben...
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: Dienstleister am 13.03.2024 08:49
wie TVler schreibt:

kein Dienst nach Dienstplan: jeder Tag wird mit 7,8 Stunden gerechnet

Dienst nach Dienstplan: jeder Tag wird mit den Stunden gerechnet, die im Dienstplan festgelegt wurden

heißt in diesem konkreten Fall bei frei gewählter tatsächlicher täglicher Arbeitszeit:
wenn der Urlaub für Donnerstag eingereicht wird, zählt der Tag mit 7,8 Stunden
wird er für einen Freitag eingereicht, zählt auch dieser Tag mit 7,8 Stunden

Nach der eigenen Arbeitszeiteinteilung bedeutet dies: für den Donnerstag fehlen mir Stunden, die ich irgendwann nacharbeiten muss, um auf meine wöchentliche Arbeitszeit zu kommen
für den Freitag habe ich Plusstunden, die ich irgendwann abbummeln kann
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: OrganisationsGuy am 13.03.2024 08:51
Bei uns ist die tägliche Arbeitszeit 7 Stunden und 48 Minuten. Gehe ich von Montag bis Donnerstag zu den üblichen Öffnungszeiten arbeiten und habe beispielsweise bereits 34 Stunden erarbeitet würde ich bei einem Urlaubstag an einem Freitag 7 Stunden und 48 Minuten on top gerechnet bekommen und somit bei 41 Stunden und 48 Minuten landen.

Gehe ich Montag bis Mittwoch arbeiten (jeweils 8 Stunden), mache den Donnerstag Urlaub und kriege 7:48 h angerechnet, dann muss ich am Freitag 7 Stunden und 12 Minuten arbeiten um auf meine Wochenarbeitszeit zu kommen.

So wie es sich bei uns verhält so verstehe ich es auch beim Threadersteller oder habe ich das falsch aufgenommen?
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: Dakmer am 13.03.2024 09:15
Meine tatsächliche Arbeitszeit teilt sich wie folgt auf:
Mo   7.75 h
Di    8.25 h
Mi    7.75 h
Do 10.25 h
Fr    5.00 h

Also ist das eine freiwillige Arbeitseinteilung, weil sie ja nicht per Anweisung fixiert ist? Dann müssen am Do. nicht 10.25 Std. gearbeitet werden. Oder ist diese Arbeitszeit angewiesen? Der Sprechtag geht bestimmt nicht von 6:30 bis 16:30. Also ist jeder Tag ein normaler Arbeits- u. damit Urlaubstag.
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: McOldie am 13.03.2024 12:26
Das mit dem Uraub ist genauso, wie die Feiertagsregelungen. Wenn ein Feietag, z.B. Christi Himmelfahrt, auf einen Donnerstag fällt, musst du doch auch nicht Minusstunden anschreiben.
Der Arbeitgeber könnte aber etwas sagen, wenn du generell nur Donnerstags Urlaub nehmen willst. Eine derartige Stückelung wäre unzulässig.
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: BAT am 13.03.2024 13:15
Früher im BAT und auch heute noch bei den Beamten ist es aber so, dass beim "Mumientag" nur 1/5 der wöchentlichen Arbeitszeit frei war, also dabei Plus- oder Minusstunden herauskamen.
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: MoinMoin am 13.03.2024 14:57
Mir ist nicht klar wie deine Sollarbeitszeit verteilt ist.
7,8 pro Tag oder ist das diese Zeitverteilung eine laut Dienstplan  oder so wie oben verteilt ?
Wenn letzteres Zutrifft, dann ist der Do als  Urlaubstag / Krankheitstag mit 10.25h zu rechnen.
Und wenn ich an einem Freitag frei mache, schreib ich mir 2,8 Plusstunden auf?
Du bekommst immer deine Sollstunden aufgeschrieben, egal ob du eine gleichmäßige oder ungleichmäßige Verteilung deiner Arbeitszeit vereinbart hast.
Wenn du eine 5x 7,8 h Sollarbeitszeit Vereinbarung hast, du aber regelmäßig Freitags nur 5 h arbeitest dann bekommst du am Freitag 7,8h am Urlaub/Krankentag  eingetragen (oder anders gesagt plus minus 0 ) und am Donnerstag genauso 7,8h

Wenn du eine Sollarbeitszeitvereinbarung hast in der du Do 10,5 h zu arbeiten hast und am Fr 5h,  dann bekommst du diese Zeiten eingetragen, so dass du plus minus 0 hast !

Wenn du einen Dienstplan hast, der dich für Do 10,5h und Fr 5h einteilt, dann bekommst du für Dienstplanmäßige Urlaubstage 7,8h pro Tag angeschrieben und bei Krankheit 10,5/5h

So dürfte es mEn korrekt sein.


Die zu leistenden Stunden sind meines Wissens nach nirgendwo fixiert. Zumindest ist mir nix zugegangen
Womit das ja geklärt wäre und du eine gleichmäßig Verteilung deiner Arbeitszeit vereinbart hast.
Also bekommst du für jeden Tag 7,8 h egal ob Urlaub oder Krank und Wochentag.
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: Micolash am 14.03.2024 09:26
Zitat
So dürfte es mEn korrekt sein.

Ich will dich echt nicht damit nerven, und mir ist bewusst hier im Forum ist es egal, aber in der täglichen Kommunikation würde ich dir empfehlen:

mE / meines Erachtens
mW / meines Wissens

da passt kein "nach" dahinter. Mit "nach" müsste es lauten "nach meinem Erachten", "nach meinem Wissen"

Ich habe diesen (und ähnliche) Fehler selbst lange Zeit gemacht und es war wie eine Erleuchtung darauf hingewiesen zu werden :D
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: BAT am 14.03.2024 09:38
Ich habe gestern ein besonderes Schmankerl bei einem Leserbrief in einer Zeitschrift gesehen. Dieser beschwerte sich über denglische Aussprache und brachte ein, dass dies oft keinen Sinn macht. sic!
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: Muckel am 14.03.2024 10:32
Hallo,

ich hätte folgenden Sachverhalt zum Thema Urlaub:

- Vollzeitbeschäftigter (39h)
- normale 5 Tage Woche
= daraus ergibt sich eine tägliche Arbeitszeit von 7,8h

Meine tatsächliche Arbeitszeit teilt sich wie folgt auf:
Mo   7.75 h
Di    8.25 h
Mi    7.75 h
Do 10.25 h
Fr    5.00 h

Nun meine Frage: Angenommen man möchte an einem Do Urlaub machen, darf der Arbeitgeber von den 7.8 h (errechnete tägliche Arbeitszeit) und den tatsächlichen Arbeitsstunden von 10.25 h die Differenz als Minusstunden schreiben?

Danke für Eure Mühe...
Mir ist nicht klar wie deine Sollarbeitszeit verteilt ist.
7,8 pro Tag oder ist das diese Zeitverteilung eine laut Dienstplan  oder so wie oben verteilt ?
Wenn letzteres Zutrifft, dann ist der Do als  Urlaubstag / Krankheitstag mit 10.25h zu rechnen.

Der AG meint, ich verschaffe mir einen Vorteil, wenn ich nur donnerstags frei mache (Differenz von Soll und Ist). Wenn ich einen Urlaubstag einreiche, dann ist es doch völlig unerheblich, wieviele Stunden ich an diesem Tag gearbeitet hätte??? Oder??? Wenn ich z.B. freitags Urlaub beantrage, schreib ich mir ja auch keine Plusstunden auf...

Du schreibst also, dass es eine Differenz zwischen Soll (vermutlich 7,8 h/Tag) und Ist (bei Dir 10,25 h/Donnerstag) gibt. Dann ist doch alles geklärt und der Arbeitgeber schreibt Dir die Sollstunden für den Donnerstag (7,8 h) gut. Du musst die fehlenden Stunden dann halt am Freitag arbeiten, um wieder auf Deine Soll-Wochenstunden zu kommen.

Und wenn ich an einem Freitag frei mache, schreib ich mir 2,8 Plusstunden auf?

Nein, wie kommst Du darauf? Du hast in diesem Fall (Urlaub am Freitag) für die Tage von Montag bis einschließlich Donnerstag 31,2 SOLL-Stunden (4x7,8h), statt dessen hast Du aber 34 Stunden geleistet und daher automatisch 2,8 Überstunden. Warum willst Du Dir diese ein zweites mal gutschreiben???
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: MoinMoin am 14.03.2024 12:08

Nein, wie kommst Du darauf? Du hast in diesem Fall (Urlaub am Freitag) für die Tage von Montag bis einschließlich Donnerstag 31,2 SOLL-Stunden (4x7,8h), statt dessen hast Du aber 34 Stunden geleistet und daher automatisch 2,8 Überstunden. Warum willst Du Dir diese ein zweites mal gutschreiben???
Falsch:
Natürlich darf und muss er, da er eine gleichverteilte Sollarbeitszeit hat, 7,8 h aufschreiben, auch wenn er sonst nur 5h an dem Tag arbeitet.
Titel: Antw:Urlaub / Vollbeschäftigter / tägliche Arbeitszeit
Beitrag von: Maggus am 14.03.2024 12:37

Nein, wie kommst Du darauf? Du hast in diesem Fall (Urlaub am Freitag) für die Tage von Montag bis einschließlich Donnerstag 31,2 SOLL-Stunden (4x7,8h), statt dessen hast Du aber 34 Stunden geleistet und daher automatisch 2,8 Überstunden. Warum willst Du Dir diese ein zweites mal gutschreiben???
Falsch:
Natürlich darf und muss er, da er eine gleichverteilte Sollarbeitszeit hat, 7,8 h aufschreiben, auch wenn er sonst nur 5h an dem Tag arbeitet.

Ihr habt beide recht.  ;D
Am Freitag werden 7,8 h Sollarbeitszeit fällig und bei Urlaub 7,8 gutgeschrieben. Das ergibt am Freitag +/- Null im Zeitkonto. Insgesamt wurden 41,8 Stunden in dieser Woche erfüllt und damit ein Zeitguthaben von 2,8 h erarbeitet.