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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-H (Hessen) => Thema gestartet von: burnoutWerner am 12.03.2024 14:33

Titel: Teilzeitbeschäftigung in Kombination mit Sozialleistungen vs. Vollzeitbesch.
Beitrag von: burnoutWerner am 12.03.2024 14:33
Habe eine generelle Frage.
Kann ich als Alleinverdiener (mit Kind) meine Vollzeitbeschäftigung auf eine 50-80% Beschäftigung reduzieren um unter die Grenze zu landen, dass mir Wohngeld und der Kinderzuschlag (nicht Kindergeld) ausbezahlt wird. Habe nun mal gerechnet und gemerkt, dass ich im Prinzip mit 60% Beschäftigung (+ Sozialleistungen) genausoviel bekomme wie mit 100% Beschäftigung.
Dann wäre ich mehr Zuhause bei gleichem "Gehalt".
Titel: Antw:Teilzeitbeschäftigung in Kombination mit Sozialleistungen vs. Vollzeitbesch.
Beitrag von: clarion am 13.03.2024 23:36
Das ist doch ein Trauerspiel,  dass es so ist.

Du vergisst aber die Rente! Teilzeit bedeutet weniger Rente und weniger VBL.
Titel: Antw:Teilzeitbeschäftigung in Kombination mit Sozialleistungen vs. Vollzeitbesch.
Beitrag von: MoinMoin am 14.03.2024 07:06
Habe eine generelle Frage.
Kann ich als Alleinverdiener (mit Kind) meine Vollzeitbeschäftigung auf eine 50-80% Beschäftigung reduzieren um unter die Grenze zu landen, dass mir Wohngeld und der Kinderzuschlag (nicht Kindergeld) ausbezahlt wird. Habe nun mal gerechnet und gemerkt, dass ich im Prinzip mit 60% Beschäftigung (+ Sozialleistungen) genausoviel bekomme wie mit 100% Beschäftigung.
Dann wäre ich mehr Zuhause bei gleichem "Gehalt".
Magst du uns deine Berechnung teilen?
Wenn ich mein Brutto um 1000€ reduziere (und damit ins Wohngeldfenster komme) dann habe ich ~540€ Netto weniger und bekomme aber nur ~310€ Wohngeld, woher kommen bei dir die restlichen Zuschläge.
Titel: Antw:Teilzeitbeschäftigung in Kombination mit Sozialleistungen vs. Vollzeitbesch.
Beitrag von: Bastel am 25.03.2024 13:02
Pro Kind gibt es bis zu 290€ extra.
Titel: Antw:Teilzeitbeschäftigung in Kombination mit Sozialleistungen vs. Vollzeitbesch.
Beitrag von: burnoutWerner am 13.05.2024 15:43
Habe eine generelle Frage.
Kann ich als Alleinverdiener (mit Kind) meine Vollzeitbeschäftigung auf eine 50-80% Beschäftigung reduzieren um unter die Grenze zu landen, dass mir Wohngeld und der Kinderzuschlag (nicht Kindergeld) ausbezahlt wird. Habe nun mal gerechnet und gemerkt, dass ich im Prinzip mit 60% Beschäftigung (+ Sozialleistungen) genausoviel bekomme wie mit 100% Beschäftigung.
Dann wäre ich mehr Zuhause bei gleichem "Gehalt".
Magst du uns deine Berechnung teilen?
Wenn ich mein Brutto um 1000€ reduziere (und damit ins Wohngeldfenster komme) dann habe ich ~540€ Netto weniger und bekomme aber nur ~310€ Wohngeld, woher kommen bei dir die restlichen Zuschläge.

ich habe mehrere Kinder, dadurch bekomme ich noch den Kinderzuschlag mit je ca. 290€ zum Kindergeld von 250€ drauf.
Also nochmal: wenn ich auf 60% runtergehe und Wohngeld + Kinderzuschläge mir sichere, dann habe ich "mehr Netto als Vollzeit-Netto".
Mir geht es nun um die Frage, ob ich im Prinzip auf eine Teilzeitbeschäftigung runterschraube und dadurch insgesamt weniger arbeite, aber trotzdem das gleiche oder mehr Netto erhalte.
Kennt sich da jemand aus, wie man das rechtlich sicher verpackt eintüten kann. Bin für jede kreative Antwort dankbar.
Titel: Antw:Teilzeitbeschäftigung in Kombination mit Sozialleistungen vs. Vollzeitbesch.
Beitrag von: MoinMoin am 13.05.2024 17:00
Da du einen Anspruch auf TZ hast, frage ich mich was du da fragst?
Reduzieren und dann die Zuschläge holen.

Welche EG Stufe bist du denn und wieviel Kids und mit Partner?

Schon mal Wohngeld / Kinderzuschlag beantragt, bei 100%?
Evtl kriegst du schon jetzt was.
Titel: Antw:Teilzeitbeschäftigung in Kombination mit Sozialleistungen vs. Vollzeitbesch.
Beitrag von: FearOfTheDuck am 14.05.2024 06:26
Wie MoinMoin schon sagt, der rechtliche Anspruch besteht, ist tariflich normiert (§11 TV-H) und lässt sich mit den Kindern auch gut begründen (u.U.). TZ beantragen und dann ab zur zuständigen Wohngeldstelle.

Dein mögliches Netto müsstest du dir schon selbst ausrechnen.
Titel: Antw:Teilzeitbeschäftigung in Kombination mit Sozialleistungen vs. Vollzeitbesch.
Beitrag von: MoinMoin am 14.05.2024 07:45
Also nochmal: wenn ich auf 60% runtergehe und Wohngeld + Kinderzuschläge mir sichere, dann habe ich "mehr Netto als Vollzeit-Netto".
Mehr Netto stimmt zwar nicht, aber mehr Netto pro Arbeitsstunde schon.