Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: FirstnameLastname am 12.03.2024 15:22

Titel: Arbeitgeber will Eingruppierungseinschätzung von Stellenbewerter nicht annehmen
Beitrag von: FirstnameLastname am 12.03.2024 15:22
Liebes Forum,

im Juli 2022 habe ich schriftlich den Antrag eingereicht, dass meine Eingruppierung (Sachgebiet Kultur) überprüft wird, da ich Aufgaben erledige, die einer E11 zuzuschreiben sind und nicht einer 9c, in die ich bisher eingruppiert bin. Daraufhin habe ich die Aufforderung erhalten eine Stellenbeschreibung einzureichen, die mein Amtsleiter so auch unterschrieben hat.
Die Stellenbewertungskommission (Bürgermeister, Amtsleiter Amts 1, 2x Betriebsrat) sah sich nicht in der Lage meine Stelle zu bewerten, da ich nur wenige klassische Verwaltungsaufgaben umsetze. Daraufhin haben sie selbst einen Stellenbewertungsexperten engagiert, der im ersten Schritt die Stellenbeschreibung analysiert hat und mich dann noch zu einem Gespräch gebeten hat. Das Ergebnis wurde mir nicht mitgeteilt, nur dass der Bürgermeister das Expertenurteil nicht anerkennt und die Eingruppierung als zu hoch empfindet. Also weiß es der Bürgermeister dann doch besser als der Experte, wie meine Stelle zu bewerten ist. Wie würdet ihr darauf reagieren, wenn ihr wisst eure Stelle wird höher vom Experten eingeschätzt, der Bürgermeister möchte dies aber nicht mit gehen? Rechtliche Möglichkeiten habe ich wohl nicht, die Stellenbewertung ist ja nicht rechtsverbindlich. Ich freue mich über eine Feedback!
Titel: Antw:Arbeitgeber will Eingruppierungseinschätzung von Stellenbewerter nicht annehmen
Beitrag von: Schmitti am 12.03.2024 15:28
Rechtliche Möglichkeiten habe ich wohl nicht
Wieso, wurde die Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland heute abgeschafft?
Titel: Antw:Arbeitgeber will Eingruppierungseinschätzung von Stellenbewerter nicht annehmen
Beitrag von: crapSen am 12.03.2024 17:12
Eingruppierungsfeststellungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht heißt das Zauberwort.
Titel: Antw:Arbeitgeber will Eingruppierungseinschätzung von Stellenbewerter nicht annehmen
Beitrag von: Organisator am 12.03.2024 17:18
Eingruppierungsfeststellungsklage beim zuständigen Arbeitsgericht heißt das Zauberwort.

So siehts aus. Weder die Rechtsmeinung des Arbeitgebers noch den -nehmers ist da aussagekräftig, über die Eingruppierung entscheidet das Arbeitsgericht.

Relevant dabei ist ausschließlich die Stellenbeschreibung (wenn darin die übertragenen Aufgaben aufgeführt sind). Die erledigten Aufgaben sind dabei nebensächlich.
Titel: Antw:Arbeitgeber will Eingruppierungseinschätzung von Stellenbewerter nicht annehmen
Beitrag von: FearOfTheDuck am 12.03.2024 19:35
Schließlich könnte auch der Experte in seiner Rechtsmeinung daneben liegen.
Bedeutet "schriftlich den Antrag eingereicht" denn, dass du das Gehalt eingefordert hast, dass dir nach deiner Rechtsmeinung zusteht und dass du die Forderung entsprechend geltend gemacht hast?
Titel: Antw:Arbeitgeber will Eingruppierungseinschätzung von Stellenbewerter nicht annehmen
Beitrag von: clarion am 13.03.2024 00:05
Wenn Du meinst, dass Dir wirksam eine höherwertige Aufgabe übertragen wurde und Du sogar eine zutreffende aktualisierte schriftliche Stellenbeschreibung hast, ist ja genügend Material vorhanden, um sich an einen mit der Materie vertrauten Anwalt zu wenden. Um jetzt nicht unnötig  Geld zu verlieren, könntest Du den AG schriftlich Deine Rechtsmeinung vortragen und das passende Entgelt rückwirkend ab Aufgabenübertragung einfordern. Dann ist der AG erstmal wieder in Zugzwang.
Titel: Antw:Arbeitgeber will Eingruppierungseinschätzung von Stellenbewerter nicht annehmen
Beitrag von: MoinMoin am 13.03.2024 07:00
Man kann sich durchaus das Geld für den Anwalt sparen, da mWn  in erster Instanz keine Anwaltspflicht besteht,
Titel: Antw:Arbeitgeber will Eingruppierungseinschätzung von Stellenbewerter nicht annehmen
Beitrag von: Micolash am 13.03.2024 12:56
Man kann sich durchaus das Geld für den Anwalt sparen, da mWn  in erster Instanz keine Anwaltspflicht besteht,

Meines Wissens heißt es "meines Wissens" und nicht "meines Wissens nach" ;)

Ansonsten korrekt:

Zitat
Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) bestimmt ausdrücklich, dass sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten dürfen.
Titel: Antw:Arbeitgeber will Eingruppierungseinschätzung von Stellenbewerter nicht annehmen
Beitrag von: MoinMoin am 13.03.2024 14:59
Man kann sich durchaus das Geld für den Anwalt sparen, da mWn  in erster Instanz keine Anwaltspflicht besteht,

Meines Wissens heißt es "meines Wissens" und nicht "meines Wissens nach" ;)

Ansonsten korrekt:

Zitat
Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) bestimmt ausdrücklich, dass sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten dürfen.
Danke für die Klarstellung und korrekt meiner Ausdrucksschwäche.

Titel: Antw:Arbeitgeber will Eingruppierungseinschätzung von Stellenbewerter nicht annehmen
Beitrag von: Organisator am 13.03.2024 15:07
Man kann sich durchaus das Geld für den Anwalt sparen, da mWn  in erster Instanz keine Anwaltspflicht besteht,

Meines Wissens heißt es "meines Wissens" und nicht "meines Wissens nach" ;)

Ansonsten korrekt:

Zitat
Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) bestimmt ausdrücklich, dass sich die Parteien vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten dürfen.
Danke für die Klarstellung und korrekt meiner Ausdrucksschwäche.


nicht nur Ausdrucks- sondern auch noch Zitierschwäche. So kanns ja nix werden...
Titel: Antw:Arbeitgeber will Eingruppierungseinschätzung von Stellenbewerter nicht annehmen
Beitrag von: MoinMoin am 13.03.2024 16:47
Sollte doch wieder nur noch am Rechner das Forum bearbeiten.
Ich gelobe Besserung....
Titel: Antw:Arbeitgeber will Eingruppierungseinschätzung von Stellenbewerter nicht annehmen
Beitrag von: BAT am 13.03.2024 19:25
Tut die deutsche Sprache retten!!!