Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Kalimochero am 12.03.2024 16:26
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Folgende Situation (Niedersachsen), finde hierzu keine Verordnung, ggf kann jemand helfen.
A14 Stelle ist ausgeschrieben, es bewerben sich:
A) Kandidat A13 schulintern
B) Kandidat extern bereits A14
Beide mit gleichem Zeugnis bzw Qualifikationen. Nach meinem Verständnis müsste B) Vorrang haben weil bereits in A14, korrekt?
Gibt es hierzu Verordnungen?
Vielen Dank
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Naja, ist eigentlich relativ einfach.
Eine Beurteilung im höheren Amt ist immer höherwertiger als die in einem niedrigeren. Deshalb wird man nach einer Beförderung meist auch schlechter beurteilt, als davor.
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Genau. Google mal "Laufbahnvorsprung"
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Ergibt sich aus der Rechtsprechung….
Hier mal eine TOP Zusammenstellung, zwar nur bis 2021, aber dennoch perfekt!
https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Medien/FA_Trier/Auswahlverfahren_bei_Beförderungen_20210901.pdf
Und zum Thema Beurteilung (bis 2023)
https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/fileadmin/user_upload/Medien/FA_Trier/Dienstliche_Beurteilung_Rechtsprechung.pdf
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Danke für die vielen Anmerkungen, sehr hilfreich.
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Ich habe nun doch nochmal ein paar Fragen, ggf kann jemand helfen.
Beförderungsamt im Fach Musik (A14) und möchte mich jetzt auf eine A14 Geschichte Stelle an einer anderen Schule bewerben.
Nun sagt mein SL, dass A14 in Musik nicht zählt....Weil anderes Fach. Das fällt nach seine Aussage völlig unter den Tisch.
Meine Noten in Geschichte sind allerdings 1.4 (1. Examen) und 1.2 (2. Examen)...Nach welchen Kriterien wird entschieden bzw wie fallen die Noten ins Gewicht?
Stunde muss ich noch halten plus Stellengespräch...wären dann Kriterien 3 und 4 neben den beiden Examensnoten.
(Auch gut: Männer sind laut Ausschreibung auch unterrepräsentiert, Kriterium 5)
Jemand Erfahrung?