Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Masterplan1983 am 13.03.2024 09:36

Titel: [BW] Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: Masterplan1983 am 13.03.2024 09:36
Hallo zusammen,

ich bräuchte euren Ratschlag bzw. Wissen für einen Freund.

2017-2019: Ausbildung 2. QUE mit Gut bestanden - BaW
12/2021: Beamter auf Lebenszeit
Elternzeit Vollzeit Okt 2020 -Sep 2021
Elternzeit Teilzeit 8 Std/ Wo Okt 2021 - Sep 2022
Elternzeit Teilzeit 15 Std./Wo Okt 2022 bis Sep 2023
Teilzeit 20 Std/Wo seit Okt 2023

Bisher nur eine Probezeitbeurteilung und immernoch A6 trotz Anstellung beim Freistaat Bayern.

Hätte er nicht schon längst eine Beurteilung bekommen müssen?

Falls ja, was hat er für rechtliche Möglichkeiten?

Danke Masterplan  ;)

Titel: Antw:Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: Schmitti am 13.03.2024 11:40
Ich würde auf so eine Beurteilung schreiben "Der tatsächlich im Arbeitsleben verbrachte Zeitraum reicht als valider Beurteilungszeitraum leider nicht aus".
Vielleicht ist der Freund auch deshalb "immernoch A6".
Titel: Antw:Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: Masterplan1983 am 13.03.2024 13:22
Danke für deine Antwort. Allerdings soll die Entscheidung für ein Kind und auch die Elternzeit als Mann zu nehmen kein Hinterungsgrund für eine Beurteilung sein zumindest laut Gesetz. Nur darum geht es!

Ich hoffe, dass Sie keine Menschen mit ihrem Gedankengut führen.
Titel: Antw:Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: Schmitti am 13.03.2024 14:49
Doch, tue ich durchaus. Und wenn einer davon die letzten 5 Jahre durchgearbeitet hat, und der andere solche Anwesenheitszeiten wie o.g. hat, dann kann ich den einen eben auch vernünftig beurteilen, den anderen aber nicht. Was ich persönlich von den aktuellen Elternzeitregelungen halte hat damit herzlich wenig zu tun. Ich kann jeden Vater verstehen, der möglichst viel Zeit mit seinem Kind verbringen will, und hätte die Möglichkeiten früher, wenn sie so gewesen wären, wohl auch genutzt. Wenn ich mir das bayerische Leistungslaufbahngesetz ansehe, wann und nach welchen Kriterien welcher Beamter zu beurteilen ist, steht für mich fest, dass ich das mit dem dargestellten Lebenslauf derzeit gar nicht ernsthaft beurteilen kann.
Titel: Antw:Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: lotsch am 13.03.2024 14:59
Ich würde mich darauf berufen:
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG)
§ 4 Verbot der Diskriminierung

Wahrscheinlich gibt es noch andere einschlägige Gesetzesgrundlagen.
Titel: Antw:Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: Goldene Vier am 13.03.2024 15:48
Siehe hier

Nr. 3.1.4

https://www.km.bayern.de/download/25857_Beurteilungsrichtlinien-Geschäftsbereich-24.03.2021.pdf
Titel: Antw:Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: shimanu am 13.03.2024 15:54
Ich kann jeden Vater verstehen, der möglichst viel Zeit mit seinem Kind verbringen will, und hätte die Möglichkeiten früher, wenn sie so gewesen wären, wohl auch genutzt.

Ich bin selbst Vater und habe insgesamt 6 Monate Elternzeit genommen, z. T. auch ohne Elterngeld. Häufig habe ich ähnliche Aussagen gehört: "gab es früher nicht". Kann ich nicht nachvollziehen. Das Bundeserziehungsgesetz existiert seit 1986 und ermöglichte auch damals bereits für Väter den Anspruch auf Erziehungsgeld.

Auch damals bestand die Möglichkeit für Väter sich um die Erziehung des Kindes zu kümmern, es war nur gesellschaftlich noch weniger anerkannt wie heute.
Titel: Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: Besoldungsrechner am 13.03.2024 17:58
Hallo zusammen,

ich bräuchte euren Ratschlag bzw. Wissen für einen Freund.

2017-2019: Ausbildung 2. QUE mit Gut bestanden - BaW
12/2021: Beamter auf Lebenszeit
Elternzeit Vollzeit Okt 2020 -Sep 2021
Elternzeit Teilzeit 8 Std/ Wo Okt 2021 - Sep 2022
Elternzeit Teilzeit 15 Std./Wo Okt 2022 bis Sep 2023
Teilzeit 20 Std/Wo seit Okt 2023

Bisher nur eine Probezeitbeurteilung und immernoch A6 trotz Anstellung beim Freistaat Bayern.

Hätte er nicht schon längst eine Beurteilung bekommen müssen?

Falls ja, was hat er für rechtliche Möglichkeiten?

Danke Masterplan  ;)

Kaum aus der Ausbildung raus und schon von Elternzeit zu Elternzeit zu Teilzeit hüpfen. Das Paradebeispiel eines leistungsfähigen Beamten. Und die Kollegen dürfen dann für solche "Kollegen" wegarbeiten. Aber alles richtig gemacht der öD ist für den Kollegen auf jeden Fall das richtige. Und dann auch noch als Mann.  Ich lache mich tot.
Titel: Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: LehrerInNRW am 13.03.2024 18:13
Hallo zusammen,

ich bräuchte euren Ratschlag bzw. Wissen für einen Freund.

2017-2019: Ausbildung 2. QUE mit Gut bestanden - BaW
12/2021: Beamter auf Lebenszeit
Elternzeit Vollzeit Okt 2020 -Sep 2021
Elternzeit Teilzeit 8 Std/ Wo Okt 2021 - Sep 2022
Elternzeit Teilzeit 15 Std./Wo Okt 2022 bis Sep 2023
Teilzeit 20 Std/Wo seit Okt 2023

Bisher nur eine Probezeitbeurteilung und immernoch A6 trotz Anstellung beim Freistaat Bayern.

Hätte er nicht schon längst eine Beurteilung bekommen müssen?

Falls ja, was hat er für rechtliche Möglichkeiten?

Danke Masterplan  ;)

Kaum aus der Ausbildung raus und schon von Elternzeit zu Elternzeit zu Teilzeit hüpfen. Das Paradebeispiel eines leistungsfähigen Beamten. Und die Kollegen dürfen dann für solche "Kollegen" wegarbeiten. Aber alles richtig gemacht der öD ist für den Kollegen auf jeden Fall das richtige. Und dann auch noch als Mann.  Ich lache mich tot.

Das ist der mit Abstand lächerlichste Kommentar, den hier jemals gelesen habe. 
Titel: Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: Besoldungsrechner am 13.03.2024 21:40
Hallo zusammen,

ich bräuchte euren Ratschlag bzw. Wissen für einen Freund.

2017-2019: Ausbildung 2. QUE mit Gut bestanden - BaW
12/2021: Beamter auf Lebenszeit
Elternzeit Vollzeit Okt 2020 -Sep 2021
Elternzeit Teilzeit 8 Std/ Wo Okt 2021 - Sep 2022
Elternzeit Teilzeit 15 Std./Wo Okt 2022 bis Sep 2023
Teilzeit 20 Std/Wo seit Okt 2023

Bisher nur eine Probezeitbeurteilung und immernoch A6 trotz Anstellung beim Freistaat Bayern.

Hätte er nicht schon längst eine Beurteilung bekommen müssen?

Falls ja, was hat er für rechtliche Möglichkeiten?

Danke Masterplan  ;)

Kaum aus der Ausbildung raus und schon von Elternzeit zu Elternzeit zu Teilzeit hüpfen. Das Paradebeispiel eines leistungsfähigen Beamten. Und die Kollegen dürfen dann für solche "Kollegen" wegarbeiten. Aber alles richtig gemacht der öD ist für den Kollegen auf jeden Fall das richtige. Und dann auch noch als Mann.  Ich lache mich tot.

Das ist der mit Abstand lächerlichste Kommentar, den hier jemals gelesen habe.

Wenn ich mich schon LehrerIn in einem Forum nennen muss weiß ich wer hier lächerlich ist.

... und richtig ist: den ich hier jemals gelesen habe. Bei solchen Pädagogen (bzw. in ihrem Fall LehrerInnen!) wundert mich nichts mehr.
Titel: Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: clarion am 13.03.2024 23:20
Hups, noch jemand aus dem letzten Jahrtausend hier? Wirklich lächerlich, ist bestimmt ein Mann.

Mal davon  ab sollte es wahrlich möglich sein, für Beamte in Teilzeit eine Beurteilung zu erstellen.  Man setzte die geschaffte Arbeit in Relation zur wöchentlichen Arbeitszeit und garniere es mit dem gezeigten Sozialverhalten und fertig ist die Beurteilung.
Titel: Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: Gewerbler am 14.03.2024 07:34

Wenn ich mich schon LehrerIn in einem Forum nennen muss weiß ich wer hier lächerlich ist.

... und richtig ist: den ich hier jemals gelesen habe. Bei solchen Pädagogen (bzw. in ihrem Fall LehrerInnen!) wundert mich nichts mehr.

Auch von mir eine OffTopic-Anmerkung: Schon mal drüber nachgedacht, dass es sich um einen Lehrer handelt, der in NRW arbeitet? Lehrer in NRW...LehrerInNRW... Hmmm  :o
Manchmal könnte man vielleicht kurz den Kopf einschalten, bevor man unnötigerweise eine Gender-Debatte startet, die hier nichts zu suchen hat. Aber passt ja zu den sonst geäußerten Ansichten...  :)
Titel: Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: Schmitti am 14.03.2024 08:49
Man setzte die geschaffte Arbeit in Relation zur wöchentlichen Arbeitszeit und garniere es mit dem gezeigten Sozialverhalten und fertig ist die Beurteilung.
Ja, könnte man sicher so machen. Hat dann aber mit den Beurteilungskriterien nach Art. 58 Abs. 3 LlbG nur am Rande was zu tun.
Titel: Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: SpeedyG am 14.03.2024 13:24
Hallo zusammen,

ich bräuchte euren Ratschlag bzw. Wissen für einen Freund.

2017-2019: Ausbildung 2. QUE mit Gut bestanden - BaW
12/2021: Beamter auf Lebenszeit
Elternzeit Vollzeit Okt 2020 -Sep 2021
Elternzeit Teilzeit 8 Std/ Wo Okt 2021 - Sep 2022
Elternzeit Teilzeit 15 Std./Wo Okt 2022 bis Sep 2023
Teilzeit 20 Std/Wo seit Okt 2023

Bisher nur eine Probezeitbeurteilung und immernoch A6 trotz Anstellung beim Freistaat Bayern.

Hätte er nicht schon längst eine Beurteilung bekommen müssen?

Falls ja, was hat er für rechtliche Möglichkeiten?

Danke Masterplan  ;)

Kaum aus der Ausbildung raus und schon von Elternzeit zu Elternzeit zu Teilzeit hüpfen. Das Paradebeispiel eines leistungsfähigen Beamten. Und die Kollegen dürfen dann für solche "Kollegen" wegarbeiten. Aber alles richtig gemacht der öD ist für den Kollegen auf jeden Fall das richtige. Und dann auch noch als Mann.  Ich lache mich tot.

Das ist der mit Abstand lächerlichste Kommentar, den hier jemals gelesen habe.

Wenn ich mich schon LehrerIn in einem Forum nennen muss weiß ich wer hier lächerlich ist.

... und richtig ist: den ich hier jemals gelesen habe. Bei solchen Pädagogen (bzw. in ihrem Fall LehrerInnen!) wundert mich nichts mehr.

Was für ein Schwachsinn.
Titel: Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: Masterplan1983 am 15.03.2024 06:12
Leute,

jeder hat sein eigenes Familienmodell. Er kann nichts dafür, dass seine Frau 100.000 €brutto im Jahr verdient.

Natürlich kommt jetzt wieder der Neidfaktor :-)

Jetzt zu der Ausgangsfrage:

Er ist 2017 eingestiegen. Zeit für sein Kind zu nehmen ist keine Schande, sondern die Welt hat sich weiter gedreht, auch wenn das viele hier nicht wahrhaben wollen.

Muss er nicht irgendwann eine Beurteilung bekommen?

Wenn ich mir die Kommentare von manchen Vorgesetzten hier lese, dann verstehe ich, wieso der Öffentliche Dienst unabhängig vom Gehalt so unattraktiv ist.
Titel: Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: Schmitti am 15.03.2024 10:01
Muss er nicht irgendwann eine Beurteilung bekommen?
Irgendwann? Klar.

Hat sich der glücklich verheiratete Freund die dafür relevanten Rechtsgrundlagen, die hier im Thema schon genannt wurden, denn mal angesehen?
Titel: Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: 0esli0 am 15.03.2024 10:32
„Immernoch“ A6?
Das kann ich toppen (Bundesland Sachsen):
- 2014 Ausbildung bestanden
-2017 Beamter auf Lebenszeit
-seit der Laufbahnausbildung immer Vollzeit im Dienst
-letzten Regelbeurteilungen mind. oder über 10 Punkte; die Voraussetzungen für eine A7 sind also schon länger gegeben

Ist es eigentlich üblich, dass man die Beförderung selbst ein bisschen „anschubst“, indem man einen Antrag darauf stellt? Hört man immer wieder in der Kollegschaft. Ich habe es bisher gelassen.

Titel: Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: Tagelöhner am 15.03.2024 10:42
Ein Beamter fragt ob er einen Antrag auf Beförderung stellen soll, so wie vielleicht manch einer seiner Kollegen. Die Bestenauslese ist einfach zu köstlich...wer da so alles ins besondere Dienst- und Treueverhältnis übernommen wird und nicht mal fundamentale basics seines Dienstverhältnisses versteht.

Stell' ruhig mal einen, vielleicht ist deine Beurteilung dann bald wieder unterhalb der Quotierung  ;D
Titel: Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: 0esli0 am 15.03.2024 11:02
Ein Beamter fragt ob er einen Antrag auf Beförderung stellen soll, so wie vielleicht manch einer seiner Kollegen. Die Bestenauslese ist einfach zu köstlich...wer da so alles ins besondere Dienst- und Treueverhältnis übernommen wird und nicht mal fundamentale basics seines Dienstverhältnisses versteht.

Stell' ruhig mal einen, vielleicht ist deine Beurteilung dann bald wieder unterhalb der Quotierung  ;D


Ich habe nicht gefragt, ob ich einen stellen soll, sondern ob es in anderen Bereichen auch üblich ist. Scheint bei uns zumindest üblich zu sein - hört man von Kollegen aus dem gD immer wieder.
 Dass das Leistungsprinzip bzw. das Prinzip der Bestenauslese gilt, ist mir bewusst.  Vielleicht wird ja aber durch so einen Antrag der Vorgang etwas beschleunigt, da sich das zuständige Ressort dann damit befassen und eine Entscheidung treffen „muss“, wenn ein solcher vorliegt.

Titel: Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: Schmitti am 15.03.2024 11:08
Wieso "muss" sie das?
Titel: Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: Tagelöhner am 15.03.2024 11:37
Wenn man einen "Antrag" für den heiligen Gral hält, ungeachtet ob dieser völlig unbeachtlich ist und der Dienstherr überhaupt keine Verpflichtung hat sich mit diesem zu befassen, kann man diesen natürlich stellen. Vielleicht fühlt man sich danach ja besser...

Ich würde mich eher mal mit dem Stellenkegel der Dienststelle, der eigenen Dienstpostenbewertung, der Konkurrenzsituation im Beamtenbereich der Dienststelle und eventuell mal mit dem Nasenfaktor beschäftigen bzw. beobachten wer sich die Gunst der Vorgesetzten besser erschlichen oder verdient hat.

Ein normales Gespräch mit den Vorgesetzten kann auch dazu dienen, mögliche Gründe zu eruieren.
Titel: Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: Schmitti am 15.03.2024 12:22
Oder man fragt einfach einen Freund, ob der nichtmal in einem anonymen Internetforum danach fragen kann.  :D
Titel: Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: Dienstleister am 27.03.2024 11:25
Ich würde einfach mal in die Beurteilungsverordnung (BeurtVO) Baden Württemberg gucken.
§ 2 ist da schon recht hilfreich!
Titel: Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: Landesdiener am 03.04.2024 12:49
Jetzt zu der Ausgangsfrage:

Er ist 2017 eingestiegen. Zeit für sein Kind zu nehmen ist keine Schande, sondern die Welt hat sich weiter gedreht, auch wenn das viele hier nicht wahrhaben wollen.

Muss er nicht irgendwann eine Beurteilung bekommen?
So wie ich das auf die Schnelle sehe, ist alles im grünen Bereich. Während der Probezeit gibt es nur die Probezeitbeurteilungen, hier nur eine. Zum Stichtag der letzten Regelbeurteilung 2021 war der Freund noch in Probezeit. Der nächste Stichtag ist dieses Jahr. Somit müsste er nun seine erste Regelbeurteilung erhalten – und das auch völlig unabhängig vom Beschäftigungsumfang.

Die Beurteilungsverordnung - BeurtVO und Beurteilungsrichtlinien – BRL helfen hier weiter. Ich gehe von Baden-Württemberg aus...
Titel: Antw:[BW] Anrecht auf Beurteilung???
Beitrag von: Fragmon am 04.04.2024 08:50
„Immernoch“ A6?
Das kann ich toppen (Bundesland Sachsen):
- 2014 Ausbildung bestanden
-2017 Beamter auf Lebenszeit
-seit der Laufbahnausbildung immer Vollzeit im Dienst
-letzten Regelbeurteilungen mind. oder über 10 Punkte; die Voraussetzungen für eine A7 sind also schon länger gegeben

Ist es eigentlich üblich, dass man die Beförderung selbst ein bisschen „anschubst“, indem man einen Antrag darauf stellt? Hört man immer wieder in der Kollegschaft. Ich habe es bisher gelassen.

Justiz oder Polizei? In größeren Behörden kann es gut sein, dass man immer wieder nach hinten rutscht, da zunächst die besser bepunkteten befördert werden. Bis man dann selbst dran wäre gibt es eine neue Beurteilung und alles geht von vorne los, obwohl ich mir nicht vorstellen kann, dass es in der A6 so viel >11Pkt. geben wird.

Mit jeder Beförderungsrunde (in Sachsen meist April/Oktober) werden die Beförderungsvoraussetzungen eigentlich veröffentlicht bzw. die Gründe für Nichtbeförderung genannt, um einen Rechtsschutz zu ermöglichen. Frage im Zweifel einfach mal deinen Personalrat. Der hat normalerweise Einsicht in die Beförderungslisten. Ansonsten mal im Personalreferat nachfragen. Die Mitarbeiter/innen beißen grundsätzlich nicht.