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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: VielUnterwegs am 14.03.2024 08:19

Titel: Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: VielUnterwegs am 14.03.2024 08:19
Hallo zusammen,

wie wird eigentlich der Wahlsonntag für angestellte Mitarbeiter der Verwaltung am Wahlsonntag bezahlt? Das sind gut 10-14h bis Abends inkl. Auszählung etc...
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: brian am 14.03.2024 08:21
Übliches Erfrischungsgeld, Würstchen mit Kartoffelsalat, Fahrkosten und Arbeitsstunden. Wobei wir nicht den ganzen Tag da sitzen müssen sondern nur die Briefwahl auszählen abends.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Johann am 14.03.2024 08:23
Entweder als Ehrenamt per Unkostenbeitrag oder als Arbeitszeit mit Sonn- und ggf. Nachtzuschlag. Bei letzterem wären die Regelungen bezüglich maximaler täglicher Arbeitszeit sowie die Einhaltung der 11-stündigen Ruhepause bis zur nächsten Arbeitsaufnahme bspw. am Montag relevant.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Micolash am 14.03.2024 09:21
Bei uns Arbeitszeit + Zulagen + Erfrischungsgeld + ein zusätzlicher Urlaubstag
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: BAT am 14.03.2024 10:56
Welche Tätigkeit wird denn genau verlangt? Da gibt es einige verschiedene Konstellationen?

10 bis 14 Stunden machen eigentlich nur jene, die hauptamtlich für die Wahl zuständig sind, also nicht Stimmzettel annehmen oder sie zählen.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: RsQ am 14.03.2024 11:12
Das sind gut 10-14h
Dann ist es mies organisiert. Egal, ob ehrenamtlich oder "zwangs-abgeordnet": Einen Wahltag plant man doch im Zweischicht-System, bei dem zur Auszählung dann alle da sind? Also wer dort durchgehend 10-14 Std. vor Ort, macht m. E. etwas falsch ...
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: RsQ am 14.03.2024 11:12
Bei uns Arbeitszeit + Zulagen + Erfrischungsgeld + ein zusätzlicher Urlaubstag
Wow! Glückwunsch! Mehr geht wirklich nicht.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: NelsonMuntz am 14.03.2024 11:27
Bei uns Arbeitszeit + Zulagen + Erfrischungsgeld + ein zusätzlicher Urlaubstag
Wow! Glückwunsch! Mehr geht wirklich nicht.

Bei meiner Frau (Kommunalverwaltung) gilt:

Arbeitszeit + Zulagen + Erfrischungsgeld + ein zusätzlicher Urlaubstag

... und die Kinder sind nicht mehr betreuungspflichtig und dienen daher nicht mehr als Entschuldigung.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Saggse am 14.03.2024 11:32
Entweder Erfrischungsgeld (ca. 30-50€) oder einen Absatztag.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: funkenstrahl am 14.03.2024 11:33
Bei uns (Kommunalverwaltung) ist es freiwillig und es gibt Geld + 13 Stunden fürs Gleitzeitkonto
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Micolash am 14.03.2024 11:34
Bei uns Arbeitszeit + Zulagen + Erfrischungsgeld + ein zusätzlicher Urlaubstag
Wow! Glückwunsch! Mehr geht wirklich nicht.

War eine Maßnahme um mehr Freiwillige zu finden, da sich sonst kaum einer meldete und "verlost" wurde. Jetzt gibt es mehr als genug :)
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: VielUnterwegs am 14.03.2024 16:03
Dann ist es mies organisiert. Egal, ob ehrenamtlich oder "zwangs-abgeordnet": Einen Wahltag plant man doch im Zweischicht-System, bei dem zur Auszählung dann alle da sind? Also wer dort durchgehend 10-14 Std. vor Ort, macht m. E. etwas falsch ...

Was heißt mies organisiert - bei einer kleinen Kommune muss jeder ran und bei drei Wahlen auf einmal wird es eben mal später. Was heißt denn "Erfrischungsgeld" und warum gibt es genau bei so einem wichtigen Ereignis nicht einheitliche Regeln via TVÖD?!? Das wäre auch mal ein Punkt für die anstehenden Verhandlungen!
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Schokokeks am 14.03.2024 17:01
Nein, wäre es nicht

Erfrischungsgeld bekommen idR die ehrenamtlichen Wahlhelfer
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: VielUnterwegs am 14.03.2024 18:57
Nein, wäre es nicht

Erfrischungsgeld bekommen idR die ehrenamtlichen Wahlhelfer

Was wäre nicht und warum?

Auf welche Bezahlung haben dann Verwaltungsmitarbeiter am Wahltag gesetzlichen Anspruch?
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: BAT am 14.03.2024 19:13
Welche Tätigkeit wird denn genau verlangt? Da gibt es einige verschiedene Konstellationen?

10 bis 14 Stunden machen eigentlich nur jene, die hauptamtlich für die Wahl zuständig sind, also nicht Stimmzettel annehmen oder sie zählen.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Schokokeks am 15.03.2024 07:17
Was wäre nicht und warum?

ein Punkt für die anstehenden Verhandlungen

Auf welche Bezahlung haben dann Verwaltungsmitarbeiter am Wahltag gesetzlichen Anspruch?

siehe hier

Entweder als Ehrenamt per Unkostenbeitrag oder als Arbeitszeit mit Sonn- und ggf. Nachtzuschlag.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Kommunalgenie am 15.03.2024 07:47
Also in manchen Kommunen hier würde ich gern arbeiten :D

Die Leute in den Wahllokalen üben ein Ehrenamt aus. Hier gibt es einen Urlaubstag (wohlwollen) und das Erfrischungsgeld.
Mitarbeiter in der Verwaltung erhalten die gearbeiteten Stunden auf ihr Zeitkonto. Dabei wird auch die Arbeitszeit von 10 Stunden keinesfalls überschritten. Lediglich als Wahlleitung bin ich den ganzen Tag da.
Weitere Bezahlungen verstoßen gegen eine sparsame Haushaltsführung.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: VielUnterwegs am 15.03.2024 08:53
Mitarbeiter in der Verwaltung erhalten die gearbeiteten Stunden auf ihr Zeitkonto. Dabei wird auch die Arbeitszeit von 10 Stunden keinesfalls überschritten. Lediglich als Wahlleitung bin ich den ganzen Tag da.

Und wo kann ich das nachlesen? Bei mir in der Kommune wollen sie mir den Sonntag fix mit 70€ bezahlen - als Verwaltungsmitarbeiter und nicht im Wahllokal! Ich bräuchte da etwas handfestes - das Argument "das wird schon immer so gemacht" lasse ich nicht zählen!
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: BAT am 15.03.2024 09:10
Was wird hier geschrieben? Es ist immer noch nicht geklärt, ob er ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist.

Ehrenamtlich: (z. B. Berufung durch den AG): kein Anspruch auf irgendwas

Hauptamtlich: die ganz normalen Regelungen wie für eine Arbeit am Sonntag, sicherlich ohne Schnittchen, Zusatzurlaub, Verlosung, etc.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: VielUnterwegs am 15.03.2024 09:13
Was wird hier geschrieben? Es ist immer noch nicht geklärt, ob er ehrenamtlich oder hauptamtlich tätig ist.

Hauptamtlich!
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: BAT am 15.03.2024 09:30
Dann ist es deine ganz normale Arbeit, die auf einem Sonntag stattfindet, mit Zuschlag. Begrenzt auf die 10 Stunden (einige sehr hier bevorzugt Beamte ein) und der Abstand von 11 Stunden Ruhepause zum Montag muss eingehalten werden.

Essen gehen, Pipi machen, Nase putzen wie üblich in eigener Zuständigkeit und Kosten.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: VielUnterwegs am 21.03.2024 09:40
Es gibt Neuigkeiten: Ich wurde von 15-22Uhr als stellv. Briefwahlvorsteher berufen und bekomme dafür "Erfrischungsgeld", laut Satzung. Zudem muss ich aber von morgens 8Uhr bis dahin die gesamte EDV hochfahren und Vorbereitungsarbeiten durchführen. Ich werde als morgens ganz normal anstempeln und dann ab 15Uhr abstempeln und mein Ehrenamt in Anspruch nehmen -so der Plan. Irgendwelche Einwände?
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: BAT am 21.03.2024 10:26
Nein, warum auch?
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: XLS am 22.03.2024 14:12
Solange sich noch genügend Personal bereit erklärt, sich an einem Wahlsonntag für ein Erfrischungsgeld bzw. eine Zeitgutschrift in ein Wahllokal zu stellen, scheint es ja zu funktionieren.

Ich habe mich die letzten Jahre, wie viele andere auch, zurückgehalten und werde erst wieder als Wahlvorstand arbeiten, wenn für den Wahlsonntag eine vollwertige Feiertagsvergütung erfolgt.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Kommunalgenie am 22.03.2024 14:37
Solange sich noch genügend Personal bereit erklärt, sich an einem Wahlsonntag für ein Erfrischungsgeld bzw. eine Zeitgutschrift in ein Wahllokal zu stellen, scheint es ja zu funktionieren.

Ich habe mich die letzten Jahre, wie viele andere auch, zurückgehalten und werde erst wieder als Wahlvorstand arbeiten, wenn für den Wahlsonntag eine vollwertige Feiertagsvergütung erfolgt.

Warum sollte das passieren? Es ist ein Ehrenamt. Für Vereinsarbeit erhältst du doch auch keinen Lohn.
Übrigens bist du zur Übernahme verpflichtet. Sich die Rosinen rauspicken ist da nicht.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: BAT am 22.03.2024 17:21
Dann bin ich mal gespannt, wer die ganzen anderen Wahlhelfer bezahlt?

Für Jochen sein Arbeitgeber, Tischlermeister Prollo & Söhne?
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: XLS am 22.03.2024 19:57
Solange sich noch genügend Personal bereit erklärt, sich an einem Wahlsonntag für ein Erfrischungsgeld bzw. eine Zeitgutschrift in ein Wahllokal zu stellen, scheint es ja zu funktionieren.

Ich habe mich die letzten Jahre, wie viele andere auch, zurückgehalten und werde erst wieder als Wahlvorstand arbeiten, wenn für den Wahlsonntag eine vollwertige Feiertagsvergütung erfolgt.

Warum sollte das passieren? Es ist ein Ehrenamt. Für Vereinsarbeit erhältst du doch auch keinen Lohn.
Übrigens bist du zur Übernahme verpflichtet. Sich die Rosinen rauspicken ist da nicht.

...ich lese und höre zunehmend die Rufe, dass zu den anstehenden Wahlen dringend Wahlhelfer benötigt werden. Andererseits hält sich die Bereitschaft von Bediensteten und sonstigen Freiwilligen in Grenzen - warum wohl? Scheinbar hält sich das ehrenamtliche Engagement in Grenzen.

Für mich persönlich kann ich die Frage eindeutig beantworten - ich erkläre mich für alle Wahlsonntage als Wahlvorstand bereit, wenn eine hauptamtliche Bezahlung mit Feiertagszuschlag erfolgt.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: XLS am 22.03.2024 20:07
Bei uns Arbeitszeit + Zulagen + Erfrischungsgeld + ein zusätzlicher Urlaubstag
Wow! Glückwunsch! Mehr geht wirklich nicht.

War eine Maßnahme um mehr Freiwillige zu finden, da sich sonst kaum einer meldete und "verlost" wurde. Jetzt gibt es mehr als genug :)


....wer ordentlich bezahlt, hat auch genügend Personal. Super!!!
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Badener am 22.03.2024 21:47
Solange sich noch genügend Personal bereit erklärt, sich an einem Wahlsonntag für ein Erfrischungsgeld bzw. eine Zeitgutschrift in ein Wahllokal zu stellen, scheint es ja zu funktionieren.

Ich habe mich die letzten Jahre, wie viele andere auch, zurückgehalten und werde erst wieder als Wahlvorstand arbeiten, wenn für den Wahlsonntag eine vollwertige Feiertagsvergütung erfolgt.

Warum sollte das passieren? Es ist ein Ehrenamt. Für Vereinsarbeit erhältst du doch auch keinen Lohn.
Übrigens bist du zur Übernahme verpflichtet. Sich die Rosinen rauspicken ist da nicht.

Warum sollte ich am meinem Arbeitsort ehrenamtlich Wahldienst leisten, wenn ich wo anders wohne und kein Bürger der entsprechenden Stadt bin?

Ich finde es einfach dreist, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer versucht über das Ehrenamt als billige Arbeitskräfte zu missbrauchen. Sollen sie doch Sonntagsarbeit mit Zuschlägen usw. anordnen.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: KlammeKassen am 23.03.2024 10:03
Solange sich noch genügend Personal bereit erklärt, sich an einem Wahlsonntag für ein Erfrischungsgeld bzw. eine Zeitgutschrift in ein Wahllokal zu stellen, scheint es ja zu funktionieren.

Ich habe mich die letzten Jahre, wie viele andere auch, zurückgehalten und werde erst wieder als Wahlvorstand arbeiten, wenn für den Wahlsonntag eine vollwertige Feiertagsvergütung erfolgt.

Warum sollte das passieren? Es ist ein Ehrenamt. Für Vereinsarbeit erhältst du doch auch keinen Lohn.
Übrigens bist du zur Übernahme verpflichtet. Sich die Rosinen rauspicken ist da nicht.

Warum sollte ich am meinem Arbeitsort ehrenamtlich Wahldienst leisten, wenn ich wo anders wohne und kein Bürger der entsprechenden Stadt bin?

Ich finde es einfach dreist, dass der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer versucht über das Ehrenamt als billige Arbeitskräfte zu missbrauchen. Sollen sie doch Sonntagsarbeit mit Zuschlägen usw. anordnen.

Dito. Ist bei mir auch so. Wohne in einem ganz anderen Ort als in dem, in dem ich arbeite. Bei uns gab es jetzt allen Ernstes eine Email, dass dieses Jahr das Erfrischungsgeld FREIWILLIG vom Arbeitgeber von 25 auf 40 Euro aufgestockt wurde..... einfach lächerlich, wenn man hört, was andere dafür bekommen.

Bei uns gibt es weder Arbeitszeit, noch Feiertagszuschlag, noch Urlaubstag/Gleitzeit als Ausgleich dafür.
Wenn man sowas mal anbieten würde, würden sich auch zumindest ein paar mehr bereit erklären. So gibt es ständig wieder Bettel-Emails und zum Schluss werden Leute zwangsverpflichtet....
Auf Antrag gibt es wohl immerhin noch die Fahrtkosten erstattet... wuhu 8) 8)
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: MoinMoin am 23.03.2024 10:06
So ganz habe ich das noch nicht kapiert.
Jeder Bürger der Gemeinde kann doch dazu verdonnert als Wahlhelfer zu fungieren, oder?
Mit welchem Recht kann der AG jemanden dazu verdonnern, als solcher zu fungieren, wenn er nicht in der Gemeinde ist?
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Badener am 23.03.2024 10:38
Die meisten Wahlgesetze legen fest, dass wahlberechtigte Bürger und Gemeindebedienstete in die ehrenamtliche Wahlvorstände bzw. als Wahlhelfer berufen werden können. Und die Gemeinde gehen dann halt den bequemen Weg und ziehen vorrangig die einen Mitarbeiter heran und sparen über das Ehrenamt noch an der Bezahlung.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: BAT am 23.03.2024 10:40
Es gibt Wahlhelfer im Lokal.
Es gibt Wahlhelfer für die Briefwahl. Hier zählen wir für den ganzen Landkreis aus, meist Bezirke, in denen man selbst nicht wohnt.
Und es gibt die Hauptamtlichen, die die ganze Wahl bereits jetzt vorbereiten und auch am Wahltag hauptamtlich da sind.

Und wegen einem Sonntag soll man sich nicht so anstellen. Gut wäre es jedoch, wenn Leute mit Bereitschaftsdienst nicht mit eingebunden werden. Was bei uns nicht der Fall ist. Mit dem Ergebnis, dass ich auchmal fast 20 Tage am Stück immer was mit Arbeit zu tun hatte.

Dennoch sollten wir froh sein über das Geschehen, schauen wir doch mal nach Russland...
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Badener am 23.03.2024 10:56
Es ist ein Sonntag bei dem mein Arbeitgeber mich für einen einstelligen Stundenlohn als billige Arbeitskraft "missbraucht".

Sehe ich beim besten Willen nicht ein. Wenn mich mein Wohnort als Bürger als Wahlhelfer beruft, übernehme ich dieses Ehrenamt gerne. Aber nicht an meinem Arbeitsort, mit dem noch außer 39h pro Woche nix am Hut haben.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: BAT am 23.03.2024 11:00

Sehe ich beim besten Willen nicht ein. Wenn mich mein Wohnort als Bürger als Wahlhelfer beruft, übernehme ich dieses Ehrenamt gerne. Aber nicht an meinem Arbeitsort, mit dem noch außer 39h pro Woche nix am Hut haben.

Dann mach das doch freiwillig an deinem Wohnort. Diese Personen sind bei uns bei der Berufung durch den Arbeitgber raus. Wie sollte es auch anders sein?
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: TV-Ler am 23.03.2024 13:42
Vielleicht sollte man einfach eine gesetzliche Residenzpflicht für Mitarbeiter von Kommunalverwaltungen Einführen?
Natürlich mit einer Übergangsfrist von einem Jahr oder so, in der die auswärtigen Mitarbeiter Gelegenheit haben, in die Kommune umzuziehen, in der sie arbeiten. Wer nicht umzieht, dessen AV endet per Gesetz...
Schon gibt's kein Genöle mehr ala "Was erlaube Arbeitgeber an Wahlsonntagen..."  8)
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: MoinMoin am 23.03.2024 18:20
 ::) ;D
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: XLS am 25.03.2024 10:19
Die meisten Wahlgesetze legen fest, dass wahlberechtigte Bürger und Gemeindebedienstete in die ehrenamtliche Wahlvorstände bzw. als Wahlhelfer berufen werden können. Und die Gemeinde gehen dann halt den bequemen Weg und ziehen vorrangig die einen Mitarbeiter heran und sparen über das Ehrenamt noch an der Bezahlung.

...die mögliche Berufung / Verpflichtung zur Teilnahme an Wahlhelfertätigkeiten ist theoretisch gegeben. Nur hapert es an der Praxis. Die Bereitschaft der Mitarbeiter für ein Ehrenamt als Wahlhelfer scheint rückläufig zu sein. Eine Berufung gegen den Willen der Mitarbeiter könnte unangenehme Folgen haben, z. B. dass die Wahlen nicht abgesichert sind, weil die Zwangsverpflichteten womöglich vermehrt Krankenscheine vorlegen oder dass die Wahlen mangels Interesse nicht korrekt ablaufen (z. B. Verstoß gegen das Wahlgeheimnis durch eingeschränkte Ordnung im Wahllokal, fehlerhafte Auszählungen).

Zumindest die Wahlvorstände sollten von den Kommunalverwaltungen hauptamtlich mit entsprechender Überstundenvergütung / Sonntagszuschlägen eingesetzt werden. 
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Kommunalgenie am 25.03.2024 11:09
Solange sich noch genügend Personal bereit erklärt, sich an einem Wahlsonntag für ein Erfrischungsgeld bzw. eine Zeitgutschrift in ein Wahllokal zu stellen, scheint es ja zu funktionieren.

Ich habe mich die letzten Jahre, wie viele andere auch, zurückgehalten und werde erst wieder als Wahlvorstand arbeiten, wenn für den Wahlsonntag eine vollwertige Feiertagsvergütung erfolgt.

Warum sollte das passieren? Es ist ein Ehrenamt. Für Vereinsarbeit erhältst du doch auch keinen Lohn.
Übrigens bist du zur Übernahme verpflichtet. Sich die Rosinen rauspicken ist da nicht.

...ich lese und höre zunehmend die Rufe, dass zu den anstehenden Wahlen dringend Wahlhelfer benötigt werden. Andererseits hält sich die Bereitschaft von Bediensteten und sonstigen Freiwilligen in Grenzen - warum wohl? Scheinbar hält sich das ehrenamtliche Engagement in Grenzen.

Für mich persönlich kann ich die Frage eindeutig beantworten - ich erkläre mich für alle Wahlsonntage als Wahlvorstand bereit, wenn eine hauptamtliche Bezahlung mit Feiertagszuschlag erfolgt.

Was du vorbringst ist nichts als anekdotische Evidenz. Wenn man mit Wahlhelfern gut umgeht, findet man immer für die nächsten Wahlen genug.

Deine Bezahlungsidee verstößt gegen eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung und wird demnach von keiner vernünftigen Kommune so durchgeführt werden.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Organisator am 25.03.2024 12:00
Solange sich noch genügend Personal bereit erklärt, sich an einem Wahlsonntag für ein Erfrischungsgeld bzw. eine Zeitgutschrift in ein Wahllokal zu stellen, scheint es ja zu funktionieren.

Ich habe mich die letzten Jahre, wie viele andere auch, zurückgehalten und werde erst wieder als Wahlvorstand arbeiten, wenn für den Wahlsonntag eine vollwertige Feiertagsvergütung erfolgt.

Warum sollte das passieren? Es ist ein Ehrenamt. Für Vereinsarbeit erhältst du doch auch keinen Lohn.
Übrigens bist du zur Übernahme verpflichtet. Sich die Rosinen rauspicken ist da nicht.

...ich lese und höre zunehmend die Rufe, dass zu den anstehenden Wahlen dringend Wahlhelfer benötigt werden. Andererseits hält sich die Bereitschaft von Bediensteten und sonstigen Freiwilligen in Grenzen - warum wohl? Scheinbar hält sich das ehrenamtliche Engagement in Grenzen.

Für mich persönlich kann ich die Frage eindeutig beantworten - ich erkläre mich für alle Wahlsonntage als Wahlvorstand bereit, wenn eine hauptamtliche Bezahlung mit Feiertagszuschlag erfolgt.

Was du vorbringst ist nichts als anekdotische Evidenz. Wenn man mit Wahlhelfern gut umgeht, findet man immer für die nächsten Wahlen genug.

Deine Bezahlungsidee verstößt gegen eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung und wird demnach von keiner vernünftigen Kommune so durchgeführt werden.

Wahlen und Wahlhelfertum hat nicht zuerst etwas mit Beschäftigten des öD zu tun - es ist ein Ehrenamt. Und wenn man z.B. wie bei der letzten Wahl in Berlin das Erfrischungsgeld mal erfrischend erhöht, ists auch kein Problem, ausreichend Ehrenamtler zu finden.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Kommunalgenie am 25.03.2024 12:50
Solange sich noch genügend Personal bereit erklärt, sich an einem Wahlsonntag für ein Erfrischungsgeld bzw. eine Zeitgutschrift in ein Wahllokal zu stellen, scheint es ja zu funktionieren.

Ich habe mich die letzten Jahre, wie viele andere auch, zurückgehalten und werde erst wieder als Wahlvorstand arbeiten, wenn für den Wahlsonntag eine vollwertige Feiertagsvergütung erfolgt.

Warum sollte das passieren? Es ist ein Ehrenamt. Für Vereinsarbeit erhältst du doch auch keinen Lohn.
Übrigens bist du zur Übernahme verpflichtet. Sich die Rosinen rauspicken ist da nicht.

...ich lese und höre zunehmend die Rufe, dass zu den anstehenden Wahlen dringend Wahlhelfer benötigt werden. Andererseits hält sich die Bereitschaft von Bediensteten und sonstigen Freiwilligen in Grenzen - warum wohl? Scheinbar hält sich das ehrenamtliche Engagement in Grenzen.

Für mich persönlich kann ich die Frage eindeutig beantworten - ich erkläre mich für alle Wahlsonntage als Wahlvorstand bereit, wenn eine hauptamtliche Bezahlung mit Feiertagszuschlag erfolgt.

Was du vorbringst ist nichts als anekdotische Evidenz. Wenn man mit Wahlhelfern gut umgeht, findet man immer für die nächsten Wahlen genug.

Deine Bezahlungsidee verstößt gegen eine wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung und wird demnach von keiner vernünftigen Kommune so durchgeführt werden.

Wahlen und Wahlhelfertum hat nicht zuerst etwas mit Beschäftigten des öD zu tun - es ist ein Ehrenamt. Und wenn man z.B. wie bei der letzten Wahl in Berlin das Erfrischungsgeld mal erfrischend erhöht, ists auch kein Problem, ausreichend Ehrenamtler zu finden.

Da bin ich vollkommen bei dir. Das Ehrenamt stärken ist für mich aber was anderes als Überstunden und Feiertagszuschläge auszuzahlen.
Und wenn die Ehrenamtler ein wenig mehr Erfrischungsgeld, viel Unterstützung, eine Kaffeemaschine und eine Schnittchenplatte bekommen, sind die meisten rundum zufrieden.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: XLS am 26.03.2024 08:29
...wenn sich durch erhöhtes Erfrischungsgeld, Kaffeemaschine, Schnittchen usw. genügend ehrenamtliche Wahlhelfer finden, dann sollten ja die anstehenden Wahlen abgesichert sein. Nur verstehe ich dann die öffentlichen Aufrufe nicht, dass zur Absicherung der Wahlen dringend Wahlhelfer gesucht werden, weil sich bislang zu wenige Freiwillige gemeldet haben.

Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Kommunalgenie am 26.03.2024 09:38
...wenn sich durch erhöhtes Erfrischungsgeld, Kaffeemaschine, Schnittchen usw. genügend ehrenamtliche Wahlhelfer finden, dann sollten ja die anstehenden Wahlen abgesichert sein. Nur verstehe ich dann die öffentlichen Aufrufe nicht, dass zur Absicherung der Wahlen dringend Wahlhelfer gesucht werden, weil sich bislang zu wenige Freiwillige gemeldet haben.

Mag in Großstädten anders sein, aber bei uns finden sich genügend.
Gibt es diese "Aufrufe" nicht bei jeder Wahl?
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Organisator am 26.03.2024 12:31
...wenn sich durch erhöhtes Erfrischungsgeld, Kaffeemaschine, Schnittchen usw. genügend ehrenamtliche Wahlhelfer finden, dann sollten ja die anstehenden Wahlen abgesichert sein. Nur verstehe ich dann die öffentlichen Aufrufe nicht, dass zur Absicherung der Wahlen dringend Wahlhelfer gesucht werden, weil sich bislang zu wenige Freiwillige gemeldet haben.

Weil es auf die Höhe des Erfrischungsgeldes ankommt. Bei der letzten Wahl in Berlin war das Erfrischungsgeld so hoch, dass nur 1/3 der Bewerber tatsächlich genommen werden konnten.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: BAT am 26.03.2024 13:24
Es ist schon etwas bescheiden für das Rückgrat einer Gesellschaft, dass inzwischen ein Ehrenamt quasi käuflich sein muss, damit es wahrgenommen wird. Und ich rede hier von Personen, denen Getränke und Schnittchen und noch ein kleines Goodie immer noch nicht genug sind.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: XLS am 26.03.2024 19:40
...wenn sich durch erhöhtes Erfrischungsgeld, Kaffeemaschine, Schnittchen usw. genügend ehrenamtliche Wahlhelfer finden, dann sollten ja die anstehenden Wahlen abgesichert sein. Nur verstehe ich dann die öffentlichen Aufrufe nicht, dass zur Absicherung der Wahlen dringend Wahlhelfer gesucht werden, weil sich bislang zu wenige Freiwillige gemeldet haben.

Weil es auf die Höhe des Erfrischungsgeldes ankommt. Bei der letzten Wahl in Berlin war das Erfrischungsgeld so hoch, dass nur 1/3 der Bewerber tatsächlich genommen werden konnten.

Ich habe nachgeschaut - in Berlin wird für einen Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld i. H. v. 120 Euro gezahlt. Super, dafür würde ich mich auch bereit erklären.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: KlammeKassen am 26.03.2024 19:49
...wenn sich durch erhöhtes Erfrischungsgeld, Kaffeemaschine, Schnittchen usw. genügend ehrenamtliche Wahlhelfer finden, dann sollten ja die anstehenden Wahlen abgesichert sein. Nur verstehe ich dann die öffentlichen Aufrufe nicht, dass zur Absicherung der Wahlen dringend Wahlhelfer gesucht werden, weil sich bislang zu wenige Freiwillige gemeldet haben.

Weil es auf die Höhe des Erfrischungsgeldes ankommt. Bei der letzten Wahl in Berlin war das Erfrischungsgeld so hoch, dass nur 1/3 der Bewerber tatsächlich genommen werden konnten.

Ich habe nachgeschaut - in Berlin wird für einen Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld i. H. v. 120 Euro gezahlt. Super, dafür würde ich mich auch bereit erklären.

bei uns 40 Euro normal und 50 Euro Wahlvorstand.

2021 waren es 25 und 30 Euro.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Organisator am 27.03.2024 07:33
...wenn sich durch erhöhtes Erfrischungsgeld, Kaffeemaschine, Schnittchen usw. genügend ehrenamtliche Wahlhelfer finden, dann sollten ja die anstehenden Wahlen abgesichert sein. Nur verstehe ich dann die öffentlichen Aufrufe nicht, dass zur Absicherung der Wahlen dringend Wahlhelfer gesucht werden, weil sich bislang zu wenige Freiwillige gemeldet haben.

Weil es auf die Höhe des Erfrischungsgeldes ankommt. Bei der letzten Wahl in Berlin war das Erfrischungsgeld so hoch, dass nur 1/3 der Bewerber tatsächlich genommen werden konnten.

Ich habe nachgeschaut - in Berlin wird für einen Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld i. H. v. 120 Euro gezahlt. Super, dafür würde ich mich auch bereit erklären.

Wird. Ich sprach von wurde und da war es wohl doppelt so hoch.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: BAT am 27.03.2024 09:39

Ich habe nachgeschaut - in Berlin wird für einen Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld i. H. v. 120 Euro gezahlt. Super, dafür würde ich mich auch bereit erklären.

Da fallen ja Kosten und Leistung sehr weit auseinander. Eigentlich hätte es Sanktionen geben müssen bei den verkorksten Wahlen. Dett is Ballin...
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Kryne am 27.03.2024 10:22
Eine kurze Frage habe ich hier zu den 11 Stunden Pause zum Montag.

Angenommen ein AN hier muss bis spät Abends am Sonntag Wahlurnen durch die Gegend fahren, er ist dann erst um 23 Uhr fertig.

Er darf dann am Montag also erst um 10 Uhr anfangen. Er hat aber keine Gleitzeit, sondern hat eine Dienstzeit bis 15 Uhr. Er kommt dann also an dem Tag nicht auf seine volle Arbeitszeit, sondern macht ca. 3 Stunden Minus. Gibt es dazu irgendwelche vorgesehen Regelungen / Urteile oder ist das dann einfach "Pech" ?
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Organisator am 27.03.2024 10:24

Ich habe nachgeschaut - in Berlin wird für einen Wahlvorstand ein Erfrischungsgeld i. H. v. 120 Euro gezahlt. Super, dafür würde ich mich auch bereit erklären.

Da fallen ja Kosten und Leistung sehr weit auseinander. Eigentlich hätte es Sanktionen geben müssen bei den verkorksten Wahlen. Dett is Ballin...

Die (Wiederholungs-)Wahlen, bei denen das doppelte Erfrischungsgeld gezahlt wurden, verliefen reibungslos.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: BAT am 27.03.2024 10:31
Eine kurze Frage habe ich hier zu den 11 Stunden Pause zum Montag.

Angenommen ein AN hier muss bis spät Abends am Sonntag Wahlurnen durch die Gegend fahren, er ist dann erst um 23 Uhr fertig.

Er darf dann am Montag also erst um 10 Uhr anfangen. Er hat aber keine Gleitzeit, sondern hat eine Dienstzeit bis 15 Uhr. Er kommt dann also an dem Tag nicht auf seine volle Arbeitszeit, sondern macht ca. 3 Stunden Minus. Gibt es dazu irgendwelche vorgesehen Regelungen / Urteile oder ist das dann einfach "Pech" ?

Wenn das ein Ehrenamt ist, ist das unerheblich, es gibt keine 11 - Stunden - Pause. Wenn es Hauptamt ist und es werden keine anderen Regelungen getroffen verbleibt ja ob der Sonntagsarbeit dennoch ein stattliches Plus bei Stunden und Gehalt.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: BAT am 27.03.2024 10:32

Die (Wiederholungs-)Wahlen, bei denen das doppelte Erfrischungsgeld gezahlt wurden, verliefen reibungslos.

Hammer. Die haben es einfach drauf.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Kryne am 27.03.2024 10:36
Eine kurze Frage habe ich hier zu den 11 Stunden Pause zum Montag.

Angenommen ein AN hier muss bis spät Abends am Sonntag Wahlurnen durch die Gegend fahren, er ist dann erst um 23 Uhr fertig.

Er darf dann am Montag also erst um 10 Uhr anfangen. Er hat aber keine Gleitzeit, sondern hat eine Dienstzeit bis 15 Uhr. Er kommt dann also an dem Tag nicht auf seine volle Arbeitszeit, sondern macht ca. 3 Stunden Minus. Gibt es dazu irgendwelche vorgesehen Regelungen / Urteile oder ist das dann einfach "Pech" ?

Wenn das ein Ehrenamt ist, ist das unerheblich, es gibt keine 11 - Stunden - Pause. Wenn es Hauptamt ist und es werden keine anderen Regelungen getroffen verbleibt ja ob der Sonntagsarbeit dennoch ein stattliches Plus bei Stunden und Gehalt.

In diesem Fall kommt der Mitarbeiter nur für eine halbe Stunde zum Transport der Wahlurnen in den Dienst, er hat den übrigen Sonntag nichts zutun. Er kommt also um 22:30 zur Abholung der Urnen (Hauptamtlich) und fährt diese ins Rathaus, ist dann um 23 Uhr fertig.

Er macht also eine halbe Stunde gut (plus Sonntags Zuschläge etc.) und verliert dafür am Montag ~3 Stunden.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: BAT am 27.03.2024 10:38
Sowas sollte man "unter der Hand" regeln.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Kryne am 27.03.2024 10:43
Sowas sollte man "unter der Hand" regeln.

Da stimme ich zu, "sollte" man definitiv so machen.

Gibt natürlich auch Fälle, in denen die Stunden radikal abgezogen werden, weshalb keiner mehr freiwillig solche Dienste macht, wenn er Montags nicht sowieso Urlaub hat. Es soll sogar schon Mitarbeiter gegeben haben, die sich am Sonntag Abend dann erkältet haben beim Urnen einsammeln und Montags dann unpässlich waren  ::)

Immer wieder schön die Personalpolitik in weiten Teilen des ÖD :D
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: BAT am 27.03.2024 10:57
Nein, ich würde es "unter der Hand" so regeln, dass man diese halbe Stunde seitens des AN nicht geltend macht. Sicherlich können die Kaffeeküchengespräche in der Woche danach ausführlicher sein.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: OrganisationsGuy am 27.03.2024 10:58
Es ist schon etwas bescheiden für das Rückgrat einer Gesellschaft, dass inzwischen ein Ehrenamt quasi käuflich sein muss, damit es wahrgenommen wird. Und ich rede hier von Personen, denen Getränke und Schnittchen und noch ein kleines Goodie immer noch nicht genug sind.

Vielleicht wäre das eigenen politische Engagement und die Hilfsbereitschaft im Volk größer wenn man merken würde, dass die Politik sich auch für die Bedürfnisse und Probleme des Volkes interessiert und für das eigene Land/Volk arbeitet anstatt dagegen.
Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: Kryne am 27.03.2024 11:03
Nein, ich würde es "unter der Hand" so regeln, dass man diese halbe Stunde seitens des AN nicht geltend macht. Sicherlich können die Kaffeeküchengespräche in der Woche danach ausführlicher sein.

Oh den Ansatz gab es hier auch schon mal. Bilder die sich da abgespielt haben. Personalabteilung hat damals fast einen Herzkasper bekommen :D

Am Ende holt sich eh jeder diese Stunden auf dem ein oder anderen weg wieder "rein". Ich finde es nur mal wieder typisch für unser Land und den Regelwahnsinn, dass so ein Unmut überhaupt erst geschaffen werden muss.

Titel: Antw:Bezahlung der Beschäftigten am Wahlsonntag
Beitrag von: BAT am 27.03.2024 11:09
Ach, es gibt Länder, das wird über Tage gewählt oder bis 20 Uhr. Bei uns ein Tag bis 18 Uhr. Ich denke, man sollte aus solchen Petitessen kein Problem machen.