Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ringel am 15.03.2024 15:21
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Hallo,
gibt es hier einen sachkundigen Personalmenschen der mir helfen kann?
Ich bin seit 8 Jahren als Angestellter im ÖD bei einer Kommune beschäftigt (angestellt nach TvöD SuE VkA)und möchte nun meinen Job in die "freie Wirtschaft" wechseln.
Ich habe heute (15.03.) gekündigt. Man sagte mir, dass ich erst zum 01.10.24 meinem neuen AG zur Verfügung stünde. Das verstehe ich nicht.
Kündigungsfrist ist doch 4 Monate zum Quartalsende.
Bedeutet dies nicht folgendes:
Quartalsende wäre der 31.03. und ab dann 4 Monate, also 30.04. 31.05. 30.06. 31.07. (4 Monate) und ab 01.08. würde ich dann dem neuen AG zur Verfügung stehen, oder?
Bitte dringend um Hilfe, der neue AG wird nicht so lange auf mich warten...
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Denkfehler!
Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende bedeute Quartalsende "minus" 4 Monate und nicht "plus" 4 Monate.
Also hier nächstmöglicher Kündigungstermin zum 3. Quartalsende 2024 (30.9.2024).
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Bitte dringend um Hilfe, der neue AG wird nicht so lange auf mich warten...
Auflösungsvertrag machen mit deinem AG.
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Denkfehler!
Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende bedeute Quartalsende "minus" 4 Monate und nicht "plus" 4 Monate.
Also hier nächstmöglicher Kündigungstermin zum 3. Quartalsende 2024 (30.9.2024).
Das verstehe ich nicht. Bei ihrem Minus gehen Sie von Ende des Jahres aus? Können Sie mir das erklären?
Auflösungsvertrag wird nicht gemacht, mit der Begründung, dass es nicht genug Fachkräfte gibt.
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Das verstehe ich nicht. Bei ihrem Minus gehen Sie von Ende des Jahres aus? Können Sie mir das erklären?
Es geht um das nächste mit der genannten Kündigungsfrist erreichbare Quartalsende. Da der 30.06. bereits nicht mehr mit vier Monaten Vorlauf erreichbar ist (Kündigung hätte dann um den 28.02. herum eingereicht sein müssen), geht es jetzt zwangsläufig um den 30.09. als frühestmöglichen Termin. Vier Monate vorher muss die Kündigung vorliegen - also bis zum 31.05.
Falls man unbedingt früher weg will, könnte man auch per Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt "all in" gehen ("Ich kündige zum 30.06."). Der AG könnte sich dann zwar rechtlich wehren, viele Mittel, einen abwanderungswilligen AN zur Arbeit zu zwingen bzw. zu sanktionieren, hat er in der Praxis aber nicht.
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Denkfehler!
Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende bedeute Quartalsende "minus" 4 Monate und nicht "plus" 4 Monate.
Also hier nächstmöglicher Kündigungstermin zum 3. Quartalsende 2024 (30.9.2024).
Das verstehe ich nicht. Bei ihrem Minus gehen Sie von Ende des Jahres aus? Können Sie mir das erklären?
Auflösungsvertrag wird nicht gemacht, mit der Begründung, dass es nicht genug Fachkräfte gibt.
Oder einfacher erklärt:
Heute (15.03.) + 4 Monate = 15.07. --> da dann das nächste Quartalsende, was dann der 30.09. ist
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Oh, danke, jetzt habe ich es verstanden.
Das ist ja furchtbar.
Mal sehen, wie es weitergeht.
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Wenn Du dir ganz sicher bist, dass Du deinen jetzigen Arbeitgeber niemals wieder sehen möchtest & dir dein Arbeitszeugnis egal ist: Schick - wie empfohlen- einfach eine Außerordentliche (fristlose) Kündigung zu dem für dich passenden Zeitpunkt hinterher.
Siehe auch folgende Diskussion:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122538.0.html
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Oh, danke, jetzt habe ich es verstanden.
Das ist ja furchtbar.
Mal sehen, wie es weitergeht.
Warum furchtbar? Du hast dich doch darauf eingelassen, als du deinen Arbeitsvertrag unterzeichnet hast.
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Das ist mir allerdings auch ein Rätsel: Warum kennen so wenige ihren Arbeitsvertrag und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten?
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Und warum kündigt man den Vertrag, ohne die Kündigungsfristen zu kennen und ohne den neuen Vertrag unterschrieben zu haben?
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Ich verstehe nicht, warum bei solchen Fragen regelmäßig "nach getreten" werden muss. Er dachte, er kennt die Kündigungsfrist, hat sie halt falsch verstanden/berechnet und aufgrund der Aussage der Personalabteilung hier nachgefragt. Irren ist menschlich. Da muss man doch nicht noch drauf hauen ?!
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Ich verstehe nicht, warum bei solchen Fragen regelmäßig "nach getreten" werden muss. Er dachte, er kennt die Kündigungsfrist, hat sie halt falsch verstanden/berechnet und aufgrund der Aussage der Personalabteilung hier nachgefragt. Irren ist menschlich. Da muss man doch nicht noch drauf hauen ?!
Ganz meine Meinung
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Man kann/muss ja nicht jede Formulierung perfekt intus haben - aber was genau ist denn an
Kündigungsfrist ist doch 4 Monate zum Quartalsende
so schwer zu verstehen? Das zählt doch zu den Basics eines Arbeitsvertrages, die man auch verstehen sollte?! Ich sehe das nicht als Nachtreten, sondern eher überraschtes Erstaunen.
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Man kann/muss ja nicht jede Formulierung perfekt intus haben - aber was genau ist denn an
Kündigungsfrist ist doch 4 Monate zum Quartalsende
so schwer zu verstehen? Das zählt doch zu den Basics eines Arbeitsvertrages, die man auch verstehen sollte?! Ich sehe das nicht als Nachtreten, sondern eher überraschtes Erstaunen.
Das ist genauso schwer oder leicht zu verstehen, wie das in manchen Gegenden übliche "Viertel Vier" für fünfzehn Minuten nach Drei. Der Unkundige denkt sich, das es fünfzehn Minuten vor Vier bedeutet und ahnt nicht einmal das er damit falsch liegt...
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Und dabei ist das doch "Dreiviertel Vier", aber auch das ahnt der Unkundige nicht. ;)
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Und dabei ist das doch "Dreiviertel Vier", aber auch das ahnt der Unkundige nicht. ;)
Eben! 8)
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Diese Diskussion führte mein Opa schon zu Wehrmachtszeiten.
Selbst die Österreicher sind bei dem Thema geteilt.
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Diese Diskussion führte mein Opa schon zu Wehrmachtszeiten.
Selbst die Österreicher sind bei dem Thema geteilt.
Da siehst du mal, welche Ausmaße diese Problematik hat... ;)