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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: KnoSH am 16.03.2024 19:02

Titel: [SH] ruheghaltsfähige Dienstzeiten bei Berufsschullehreren: Ausbildungszeiten
Beitrag von: KnoSH am 16.03.2024 19:02
Guten Tag,

in S-H werden gerade Bescheide über die Berücksichtigung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten nach dem Vorbereitungsdienst verschickt. Dabei ist aufgefallen, dass bei Kollegen, die in Hamburg studiert haben, die Ausbildung vollständig angrerechnet wird. Bei Kollegen, die in anderen Bundesländern studiert haben, wird nur 1 Jahr anerkannt. Das ist natürlich ein massiver Unterschied. Laut telefonischer Anfrage geht dies auf ein Gerichtsurteil zurück, welches nicht näher benannt wurde. Leider lässt sich trotz intensiver Recherche kein entsprechendes Urteil finden, deswegen wollte ich hier mal fragen, ob jemand ggf. eine Idee hat, wie diese Ungleichbehabdlung zu Stande kommt und ob es sich ggf. lohnt, dagegen Widerspruch einzulegen. Falls ich hier mit meiner Frage falsch bin, bin auch für Tipps dankbar, wo meine Frage vielleicht besser aufgehoben ist!

Danke im Voraus!
Titel: Antw:SH: ruheghaltsfähige Dienstzeiten bei Berufsschullehreren: Ausbildungszeiten
Beitrag von: chriz86 am 17.03.2024 00:13
Bis zu deinem Eintritt in den Ruhestand, kann sich die Gesetzeslage über die anzuerkennenden ruhegehaltsfähigen Zeiten noch mehrmals ändern. Grundsätzlich lohnt sich aber ein Blick in die entsprechende gesetzliche Grundlage, wo genau die Zeiten abzulesen wären.
Titel: Antw:SH: ruheghaltsfähige Dienstzeiten bei Berufsschullehreren: Ausbildungszeiten
Beitrag von: hondafahrer26 am 18.03.2024 08:37
Guten Tag,

in S-H werden gerade Bescheide über die Berücksichtigung ruhegehaltsfähiger Dienstzeiten nach dem Vorbereitungsdienst verschickt. Dabei ist aufgefallen, dass bei Kollegen, die in Hamburg studiert haben, die Ausbildung vollständig angrerechnet wird. Bei Kollegen, die in anderen Bundesländern studiert haben, wird nur 1 Jahr anerkannt. Das ist natürlich ein massiver Unterschied. Laut telefonischer Anfrage geht dies auf ein Gerichtsurteil zurück, welches nicht näher benannt wurde. Leider lässt sich trotz intensiver Recherche kein entsprechendes Urteil finden, deswegen wollte ich hier mal fragen, ob jemand ggf. eine Idee hat, wie diese Ungleichbehabdlung zu Stande kommt und ob es sich ggf. lohnt, dagegen Widerspruch einzulegen. Falls ich hier mit meiner Frage falsch bin, bin auch für Tipps dankbar, wo meine Frage vielleicht besser aufgehoben ist!

Danke im Voraus!

Wurde die Ausbildung nicht in der Regel vor dem Vorbereitungsdienst absolviert?