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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-H (Hessen) => Thema gestartet von: Scruffy am 18.03.2024 13:37

Titel: Versetzung von befristete auf unbefristete Stelle
Beitrag von: Scruffy am 18.03.2024 13:37
Hallo zusammen,

ich bin momentan in einer befristeten Stelle im TV-H angestellt.
Auf Grund der Befristung habe ich mich auf andere Stellen beworben und habe nun das Angebot auf eine unbefristete Stelle, ebenfalls im TV-H, bekommen. Die neue Stelle ist bei einem anderen Arbeitgeber, der ca. 30km entfernt ist.

Meine Frage ist nun wie kann/muss der Wechsel zwischen den Stellen laufen, auf was muss ich achten?
Ist eine Abordnung möglich oder muss ich meine jetzige Stelle kündigen und die andere Stelle komplett neu antreten?

Falls Ihr dort Erfahrungen habt wäre ich sehr dankbar, da ich mit sowas noch nicht zu tun hatte.   :)
Titel: Antw:Versetzung von befristete auf unbefristete Stelle
Beitrag von: Umlauf am 18.03.2024 14:15
Sollte als Versetzung laufen.
Abordnen mit dem Ziel der Versetzung kenne ich eher von Beamten. Wenn sich eine der beiden Behörden stur stellt und mit der anderen Behörde nicht reden möchte, dann läuft es ganz normal über Kündigung und Einstellung, aber es sollte keine Unterbrechung entstehen.

Meine Personalchefin kann das Verhalten einer unkooperativen Behörde nicht nachvollziehen, da bei der Versetzung innerhalb des gleichen Arbeitgebers der Verwaltungsaufwand hinter den Kulissen eigentlich einfacher ist.
Titel: Antw:Versetzung von befristete auf unbefristete Stelle
Beitrag von: Scruffy am 18.03.2024 15:41
Hi Umlauf und Danke für die Antwort. :)

Aber eine Versetzung ist doch unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses, oder?
Die Tätigkeit und Entlohnung wäre aber eine komplett andere bei der neuen Stellen.

Ich glaube nichtmal, dass die jeweiligen Stellen bei mir unkooperativ sein werden. Nur dass niemand sich da so sicher ist wie es funktioniert wegen meiner momentanen Befristung.  ::)
Titel: Antw:Versetzung von befristete auf unbefristete Stelle
Beitrag von: Umlauf am 18.03.2024 18:44
Hi Umlauf und Danke für die Antwort. :)

Aber eine Versetzung ist doch unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses, oder?
Die Tätigkeit und Entlohnung wäre aber eine komplett andere bei der neuen Stellen.

Ich glaube nichtmal, dass die jeweiligen Stellen bei mir unkooperativ sein werden. Nur dass niemand sich da so sicher ist wie es funktioniert wegen meiner momentanen Befristung.  ::)

Richtig, in dem Fall besteht das Arbeitsverhältnis fort. Es wird dann alles über einen Änderungsvertrag geregelt.
Titel: Antw:Versetzung von befristete auf unbefristete Stelle
Beitrag von: MoinMoin am 18.03.2024 18:48
Hi Umlauf und Danke für die Antwort. :)

Aber eine Versetzung ist doch unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses, oder?
Die Tätigkeit und Entlohnung wäre aber eine komplett andere bei der neuen Stellen.

Ich glaube nichtmal, dass die jeweiligen Stellen bei mir unkooperativ sein werden. Nur dass niemand sich da so sicher ist wie es funktioniert wegen meiner momentanen Befristung.  ::)

Richtig, in dem Fall besteht das Arbeitsverhältnis fort. Es wird dann alles über einen Änderungsvertrag geregelt.
Versetzung ist doch nur beim gleichem AG möglich, dass ist hier doch nicht der Fall.
Hier geht es doch um einen AG Wechsel, dass geht halt mit Kündigung und Neueinstellung.

Ein Abordnung wird bei uns auch bei Angestellten gemacht, dass kommt aber hier wohl nicht in Frage, da es ein dauerhafter AG Wechsel ist.
Titel: Antw:Versetzung von befristete auf unbefristete Stelle
Beitrag von: Umlauf am 18.03.2024 21:59
Stimmt, es ist nicht völlig klar, ob es der gleiche AG ist.
Durch den identischen hessischen TV bin ich jetzt von ausgegangen, dass der AG gleich ist.

Wenn er das nicht möchte ist, dann gehen die Abkürzungen natürlich nicht.

Anordnung mit dem Ziel der Versetzung beinhaltet ein Rückkehrrecht. Das wird bei euch auch mit TB gemacht oder wird die Rückkehr ausgeschlossen?
Titel: Antw:Versetzung von befristete auf unbefristete Stelle
Beitrag von: Scruffy am 19.03.2024 20:47
Danke nochmal für eure Antworten.

Genau, es handelt sich um einen anderen Arbeitgeber. Habe ich in meinem ersten Beitrag zwar kurz erwähnt aber eventuell nicht deutlich genug gemacht.

Also muss der Wechsel damit zwingend über eine Kündigung erfolgen, verstehe ich das richtig?  :)
Titel: Antw:Versetzung von befristete auf unbefristete Stelle
Beitrag von: MoinMoin am 19.03.2024 23:30
Ja.
So wie beim Wechsel von VW zu Miele oder BMW
Titel: Antw:Versetzung von befristete auf unbefristete Stelle
Beitrag von: TV-Ler am 20.03.2024 07:29
Ja.
So wie beim Wechsel von VW zu Miele oder BMW
Das Verständnisproblem entstand wohl, weil bei beiden Arbeitgebern der TV-H gilt.
Dein Beispiel ist insoweit unglücklich gewählt, weil zumindest bei VW und BMW Haustarifverträge gelten (bei Miele weiß ich es nicht, steht aber zu vermuten) und bei einem solchen Wechsel tatsächlich "alles" anders ist: Arbeitgeber UND Tarifvertrag.
Titel: Antw:Versetzung von befristete auf unbefristete Stelle
Beitrag von: MoinMoin am 20.03.2024 07:35
Stimmt, unglücklich, sollte ich mal ein anderes Beispiel nehmen oder es so schön erläutern, wie du es getan hast.

Titel: Antw:Versetzung von befristete auf unbefristete Stelle
Beitrag von: abcdachs am 12.05.2024 20:10
Wenn man innerhalb des TV-Hs wechselt, kann man doch eine Abordnung erfragen? Hier gilt der Tarifbereich, oder?
Macht hier aber keinen Sinn, weil befristet zu unbefristet - ergo, eher Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung unter Wahrung der Kündigungsfrist (Paragraph 30 (?) - Befristetes Arbeitsverhältnis).

Liebe Grüße
Titel: Antw:Versetzung von befristete auf unbefristete Stelle
Beitrag von: pvenj am 13.05.2024 09:50
Nur weil der gleiche TV Anwendung findet, ist man nicht automatisch beim gleichen Arbeitgeber.
Wenn deine neue Stelle an deine Befristung anschließen soll, musst du theoretisch nicht einmal kündigen. Du könntest das Arbeitsverhältnis einfach mit Erreichen der Frist beenden.

Um dein befristetes Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden, musst du ordentlich kündigen - Regelungen zu den Fristen sollten im TV-L an entsprechender Stelle zu finden sein.
Titel: Antw:Versetzung von befristete auf unbefristete Stelle
Beitrag von: nixi am 28.08.2024 11:08
"Nur weil der gleiche TV Anwendung findet, ist man nicht automatisch beim gleichen Arbeitgeber.
Wenn deine neue Stelle an deine Befristung anschließen soll, musst du theoretisch nicht einmal kündigen. Du könntest das Arbeitsverhältnis einfach mit Erreichen der Frist beenden."

Gute Frage! Fall Lehrer, wer ist denn der "Arbeitgeber" im obigen Sinne?

1 Schule/Schulleitung?
Die sucht aus und entscheidet wer kommen darf, hat mit Vertrag und Eingruppierung (fast) nichts zu tun

2 Das vertragsausstellende Schulamt?
Gruppiert ein und stellt den Vertrag aus.

3 Das Land Hessen?
Der Vertrag des angestellten Lehrers ist ein Angestelltenvertrag des Landes Hessens, dies ist er allerdings für alle Lehrer in ganz Hessen so...

Bei welchem Schulwechsel  findet denn ein Arbeitgeberwechsel statt? (innerhalb/außerhalb der Schulamtsbezirks? gar nicht?)
Titel: Antw:Versetzung von befristete auf unbefristete Stelle
Beitrag von: MoinMoin am 28.08.2024 11:42
Gute Frage! Fall Lehrer, wer ist denn der "Arbeitgeber" im obigen Sinne?
Derjenige der im AV oben drin steht. IdR das Land