Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: frankundfrei am 19.03.2024 20:48
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Hi,
sehe ich es richtig (rechnete eben mit den ruhegehaltsfähigen Zeiten und Restarbeitszeit herum), dass DER ausschlaggebende Faktor für die Höhe der VerosrgungsbBezüge letztlich die Besoldungsstufe ist?
Denn:
ich würde jedenfalls mehr erhalten zB mit 63 als Versorungsempfänger:
wenn ich ab sofort 50 % mit A13 noch 8 Jahre bis EA 63 arbeite ;D
MEHR erhalten als
wenn ich weiter 90 % mit A12 noch 8 Jahre bis EA 63 arbeite. ::)
Dass wohl diesbzgl. eh nur die letzten 2 vollen Jahre zu A12 und A13 relevant sind, weiss ich.
Aber also: rein rechnerisch ist dem so, nicht wahr?
Vorab DANKE.....(den Versorgungsträger habe ich seit nun 2 Monaten immer noch nicht interviewen können.)
LG
frank
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Hier mal ein Infoblatt aus Niedersachsen, erklärt aber die Regelungen und Berechnungen ganz gut:
https://www.nlbv.niedersachsen.de/download/37769/Merkblatt_zur_Berechnung_des_Ruhegehaltssatzes_und_des_Ruhegehaltes_Vordr._N0560000_Stand_10.2022_.pdf
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§ 19 Abs. 1 Satz 2 LBeamtVG:
Bei Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung ohne Dienstbezüge (Freistellung) gelten als ruhegehaltfähige Dienstbezüge die dem letzten Amt entsprechenden vollen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge.
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Dankeschön!
Ja, ist klar..... dachte ans jemanden ,der aus Erfahrung weiß (zB der / die bei einem Versorgungstärger arbeitet, dort berechnet), dass dies natürlich so ist.
Dürfte auch einleuchten, da ja dann plötzlich bei A13 die koompletten ruhegehaltfähigen Zeiten - auch diese langen Jahre vor allem vorher - mit A13 und den Faktor bezogen auf das 13er berechnet werden......
da spielen dann die restlichen 8 Jahre eher eine untergeordnete Rolle, was 50 % TZ oder 90 % angeht, denk ich.