Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: AndiJ am 20.03.2024 15:49
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Hallo zusammen,
kurze Frage: Beim Eingaberechner für nds. Beamte kann man zwischen Steuerjahr 2022 und 2022 b entscheiden. Leider finde ich keine Hinweise dazu, auch nicht bei Google. Die Berechnungsergebnisse sind auch unterschiedlich.
Kann jemand dazu Infos geben, wann was gilt und für wen?
Danke vorab,
Grüße
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Im Jahr 2022 gab es eine tabellenwirksame Lohnerhöhung zum 01.12. Ohne jetzt noch einmal nachzuforschen, gehe ich davon aus, dass 2022 mit den Werten bis November und 2022b mit den Werten ab Dezember rechnet.
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Der Steuertarif hat grds- keine Verbindung zu einer Besoldungsanpassung.
Die Erklärung steht hier auf Seite 5:
https://www.bundesbank.de/resource/blob/892962/e6af5df10b4ab41900db930f883544d7/mL/2022-06-progression-data.pdf
Da rückwirkend zum 01.01.2022 der Steuertarif geändert wurde, gibt es Zeiträume in denen zunächst das bisherige Recht gilt und dann nachgelagert eine Neuberechnung.
Wer im Mai 2022 die Steuer berechnet hat musste erst den seinerzeit gültigen Tsrif verwenden, wer die Steuer für Mai 2022 im Oktober berechnet nimmt natürlich den neuen Tarif (2022b).
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Danke!