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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Moseect am 22.03.2024 10:20
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Hallo,
ist vllt nicht typisch ÖD, aber vllt ist hier ja jemand vom FA?! ;-)
Welche Lohnsteuerklasse erhält ein Asylbewerber bei einem Minijob, der Leistungen nach dem AsylbLG erhält und wo der AG nicht pauschal versteuert? I oder VI?
Muss ein Asylbewerber eigentlich auch RV-Beiträge abführen bzw. muss er sich von diesen explizit befreien lassen?
Danke.
MfG
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Lohnsteuerklasse I
Die RV Pflicht gilt auch bei Asylbewerbern, es sei denn, der Asylbewerber lässt sich explizit befreien.
Allerdings benötigt man auch bei Minijobs eine gültige Arbeitserlaubnis.
Einkommen aus dem Minijob kann zu einer Reduzierung der staatlichen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz führen.