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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: herb am 22.03.2024 13:36

Titel: Sonntagszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: herb am 22.03.2024 13:36
Hallo zusammen,

ich arbeite mit einer 16,6%-Stelle in einem städtischen Jugendzentrum. Kürzlich habe ich Sonntagsarbeit bei einer Veranstaltung geleistet. Mein Chef sagte mir nun, dass mir aufgrund meiner Teilzeitbeschäftigung kein Sonntagszuschlag zustehe. Ist das korrekt?

Viele Grüße
Titel: Antw:Sonntagszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: PiA am 22.03.2024 13:53
In § 8 "Ausgleich für Sonderformen der Arbeit " TVöD heißt es:

(1) Der/Die Beschäftigte erhält neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzuschläge. Die Zeitzuschläge betragen – auch bei Teilzeitbeschäftigten – je Stunde ...

Ob der Passus für die Tätigkeit an sich einschlägig ist, kann ich nicht beurteilen, aber wenn, dann steht eine Teilzeitbeschäftigung dem Sonntagszuschlag wohl nicht entgegen.
Titel: Antw:Sonntagszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: BAT am 22.03.2024 17:19
Ich arbeite Teilzeit und bekomme natürliche alle Zuschläge. Wäre ja ein Witz, wenn das anders wäre.
Titel: Antw:Sonntagszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: herb am 23.03.2024 09:43
Auf nochmalige Nachfrage sagte meine Chef es liege daran, dass es keine Überstunden sondern Mehrarbeit wären. Ich frage mich hier aber was das mit der Sonntagsarbeit zu tun haben soll🤔 Gibt es da einen Zusammenhang?
Titel: Antw:Sonntagszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung
Beitrag von: MoinMoin am 23.03.2024 09:58
Auf nochmalige Nachfrage sagte meine Chef es liege daran, dass es keine Überstunden sondern Mehrarbeit wären. Ich frage mich hier aber was das mit der Sonntagsarbeit zu tun haben soll🤔 Gibt es da einen Zusammenhang?
Deswegen gibt es keinen Überstundenzuschlag, aber das hat nichts mit dem Sonntagszuschlags zu tun.
Also einfach einfordern und dann wenn er es nicht bezahlen will, dann sol, sich doch einfach ein Fachmann vom Gericht damit beschäftigen.