Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Toni2000 am 24.03.2024 17:57
-
Hallo,
ich habe mich auf eine andere Stelle(EG 8) beworben und diese auch bekommen.
Aktuell habe ich die EG 5/3, wobei der Stufenaufsteig im April 2025 wäre.
Da ich die neue Stelle schon im Mai 2024 antrete, frage ich mich jetzt wie ich mich verhalten soll.
Beim Wechsel der EG beginnt die Stufenlaufzeit neu.
Für eure Hilfe bedanke ich mich schon einmal.
-
Sind es verschiedene AG?
Beim selben AG, wäre es von Bedeutung, ob sich eine andere EG ergibt...
Denn es ist zuerst mal korrekt, dass bei einer höheren EG die Laufzeit von vorne beginnt.
-
Toni kommt in die EG8
Stufe 3 wenn es eine Höhergruppierung ist und Stufe 1 wenn es eine neuer AG ist.
Wenn es eine HG ist, kann man ja seinen Ag davon versuchen zu überzeugen, dass man bis April 2025 unentgeltlich die höherwertige Tätigkeiten macht und sich erst dann diese Tätigkeiten übertragen lässt.
(also auf 12x 380€ verzichtet) Damit man dann 24*150€ mehr bekommt und nochmal 24* 150€ mehr und dann 24x 50€)
Wie man sich verhalten soll:
Einen netten Ausstand für die EX Kollegen geben und ein Sektfrühstück für die neuen.
-
Vielen Dank,
es wäre eine HG weil der AG sich nicht ändert.
@MoinMoin : würdest du mir bitte genauer erklären wie ich auf die von dir erwähnten Beträge komme?
Dankeschön :)
-
Es sind die Differenzen zwischen eg5 und eg8
hG jetzt eg8s3 vs eg5s3 und dann eg8s4 wenn du erst in 12 Monaten hg machst.
und dann hingste halt mit den stufenanstiegen um 24 Monate hinterher.
-
Vielen Dank.
-
Es sind die Differenzen zwischen eg5 und eg8
hG jetzt eg8s3 vs eg5s3 und dann eg8s4 wenn du erst in 12 Monaten hg machst.
und dann hingste halt mit den stufenanstiegen um 24 Monate hinterher.
Sind es verschiedene AG?
Beim selben AG, wäre es von Bedeutung, ob sich eine andere EG ergibt...
Denn es ist zuerst mal korrekt, dass bei einer höheren EG die Laufzeit von vorne beginnt.
-
Guten Morgen,
ich brauch nochmal euren Rat.
Ende April habe ich die neue Stelle angetreten.
Letzte Woche wurde mir eine Änderung/ Ergänzung meines AV vorgelegt,
Ab 01.06.2024 von EG 5/3 auf EG 7/3. Die Stufenlaufzeit beginnt neu.
Mein Kollege (Rentenbeginn 01.06.2024) war in EG 8.
Die Begründung für die Änderung der EG ist, dass einige Aufgaben auf einen anderen Mitrbeiter übertragen wurden. Allerdings war das 2019 und die EG 8 wurde trotzdem nicht geändert.
Ich habe die gleichen Aufgabenvzu 100% übertragen bekommen wie mein Vorgänger.
Ist das so rechtens bzw tariflich korrekt.
Danke für Euren Rat
-
Ja
wenn deine auszuübenden Tätigkeiten zur EG7 führen, dann ist das so.
Möglicherweise hat dein Vorgänger ungerechtfertigt die 8 weiterhin bezahlt bekommen.
-
Danke für die promte Antwort :)
eine Anmerkung noch:
Stelle steht mit EG 8 im Stellenplan
PR Zustimmung EG 8
Hauptamtsleitung ändert auf EG 7
Ändert das die Lage
-
Stellenpläne sind tariflich unbeachtlich. „Du“ könntest genauso auf einer E 15 oder A 16 geführt werden und trotzdem nur in E 7 eingruppiert sein. Und wo der PR alles so zustimmt, ist tariflich genauso egal. Eingruppierung ist keine basisdemokratische Abstimmung ;)
-
Schön gesagt. Im Prinzip regiert hier der Eingruppierungsgott (nein, nicht spid, sondern die Tarifautomatik), auch wenn manche AG und ihre Personaler manchmal nicht so recht an ihn glauben. ;)
-
Stellenpläne sind tariflich unbeachtlich. „Du“ könntest genauso auf einer E 15 oder A 16 geführt werden und trotzdem nur in E 7 eingruppiert sein. Und wo der PR alles so zustimmt, ist tariflich genauso egal. Eingruppierung ist keine basisdemokratische Abstimmung ;)
Sehe ich anders, der PR hat einer Übertragung von Tätigkeiten die zu einer EG8 führen zugestimmt.
Da muss die Änderung abermals durch den PR.
Wahrscheinlich hat der PR keine Information darüber, dass sie hintergangen werden.
-
Danke für die promte Antwort :)
eine Anmerkung noch:
Stelle steht mit EG 8 im Stellenplan
PR Zustimmung EG 8
Hauptamtsleitung ändert auf EG 7
Ändert das die Lage
Und was hat der PR dazu zu sagen?
Wissen sie davon?
-
Sehe ich anders, der PR hat einer Übertragung von Tätigkeiten die zu einer EG8 führen zugestimmt.
Das hast Du jetzt wie herausgefunden?
-
Umgruppierung und Eingruppierung sind von der Zustimmungspflicht des PR erfasst. Wenn die Zustimmung für EG8 auf dieselbe Stelle vorliegt, müsste er der Umgruppierung/Herabgruppierung zustimmen.
Wenn die Stelle nun mit veränderten Aufganen einhergeht, müsste sie neu bewertet werden, auch da ist der PR in der Zustimmungfpflicht
-
Sehe ich anders, der PR hat einer Übertragung von Tätigkeiten die zu einer EG8 führen zugestimmt.
Das hast Du jetzt wie herausgefunden?
In dem bei der Mitbestimmung klar drauf steht, worauf sich die Mitbestimmung bezieht.
und wenn da steht, der pr stimmt der Einstellung von Person a mit Tätigkeiten b in der eg c zu
dann kann der ag nicht einfach a b c ändern ohne eine neue Mitbestimmung zu starten.
Ich weiß natürlich nicht wie die Mitbestimmungen in anderen Ländern funktioniert und welchen Text die da unterschreiben.
-
Hallo,
Vielen Dank vorab für die bisherigen Antworten.
die Situation ist sehr komplex.
Der PR wusste von der Änderung nix.
Aber ich müsste in meinen Ausführungen konkreter werden.
Als Quereinsteiger habe ich im Außendienst bekonnenen (01.04.2022)
Im Dezember wurde mir die Außendiendsstelle Meldeamt angeboten, worüber ich sehr dankbar war und bin.
Ich wurde dann ab Januar Stundenweise vom Mitarbeiter der Haupstelle und einer weiteren Mitarbeiterin "angelernt". Parallel dazu weiter die Tätigkeit im Außendienst( ink.Bereitschaft und Wochenendarbeit)
Ab März 2023 hab ich dann eigenständig die Außenstelle Meldeamt 1x in der Woche übernommen ( jeden Freitag).
Zusätzlich Urlaubs und krankheitvertretung.
Eine wirksame vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgaben habe ich nie bekommen. Somit auch keine Zulage.
Im Februar wurde die Stelle Meldeamt intern ausgeschrieben (Mitarbeiter ist in Rente ab 01.06.2024), darauf habe ich mich beworben und die Stelle auch bekommen???
Wie schon erwähnt, wurde mir die EG 7/3 vergangene Woche angeboten.
Habe nach eine Stufenlaufzeitverkürzung gefragt, weil ich im April 2025 in die nächte Stufe kommen würde.
Dazu wurde der kommunale AG Verband gefragt???
Bisher habe ich garnichts, bin seit Ende April ständig im Meldeamt.
Bin ein wenig frustiert, 1 Jahr lang zwei unterschiedliche Tätigkeiten, Weiterbildungen werden abgelehnt.
Was kann/sollte ich machen???
-
Hallo,
Vielen Dank vorab für die bisherigen Antworten.
die Situation ist sehr komplex.
Der PR wusste von der Änderung nix.
Aber ich müsste in meinen Ausführungen konkreter werden.
Als Quereinsteiger habe ich im Außendienst bekonnenen (01.04.2022)
Im Dezember wurde mir die Außendiendsstelle Meldeamt angeboten, worüber ich sehr dankbar war und bin.
Ich wurde dann ab Januar Stundenweise vom Mitarbeiter der Haupstelle und einer weiteren Mitarbeiterin "angelernt". Parallel dazu weiter die Tätigkeit im Außendienst( ink.Bereitschaft und Wochenendarbeit)
Ab März 2023 hab ich dann eigenständig die Außenstelle Meldeamt 1x in der Woche übernommen ( jeden Freitag).
Zusätzlich Urlaubs und krankheitvertretung.
Eine wirksame vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgaben habe ich nie bekommen. Somit auch keine Zulage.
Im Februar wurde die Stelle Meldeamt intern ausgeschrieben (Mitarbeiter ist in Rente ab 01.06.2024), darauf habe ich mich beworben und die Stelle auch bekommen???
Wie schon erwähnt, wurde mir die EG 7/3 vergangene Woche angeboten.
Habe nach eine Stufenlaufzeitverkürzung gefragt, weil ich im April 2025 in die nächte Stufe kommen würde.
Dazu wurde der kommunale AG Verband gefragt???
Bisher habe ich garnichts, bin seit Ende April ständig im Meldeamt.
Bin ein wenig frustiert, 1 Jahr lang zwei unterschiedliche Tätigkeiten, Weiterbildungen werden abgelehnt.
Was kann/sollte ich machen???
Wenn du die Aufgaben übertragen bekommst und die richtigen Ausbildungsvoraussetzungen erfüllst, musst du auch so bezahlt werden.
Stufenlaufzeitverkürzung ist mit erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen möglich (wird soweit ich weiß, aber nahezu nirgendwo gemacht; bei uns jedenfalls nicht). Da du neu auf die "Stelle" kommst, ist es natürlich schwierig zu sagen, dass du dort sehr gute Leistungen gebracht hast....
Und ja, viele Arbeitgeber im kommunalen Bereich sichern sich immer beim kommunalen Arbeitgeberverband ab, weil nur "erlaubte außer- und übertarifliche Leistungen" gezahlt werden dürfen.
-
Du schreibst, dir seien die Aufgaben nicht wirksam vorübergehend übertragen worden. Sind sie dir denn entsprechend dauerhaft übertragen worden? Wohl nicht, denn du schreibst, dir werden die Höhergruppierung soll zum 01.06.2024 stattfinden (?).
Wenn dir die Aufgaben erst zum 01.06.2024 übertragen werden, ergeben sich für den Zeitraum davor keine Ansprüche.
-
Hallo,
Vielen Dank vorab für die bisherigen Antworten.
die Situation ist sehr komplex.
Der PR wusste von der Änderung nix.
Aber ich müsste in meinen Ausführungen konkreter werden.
Als Quereinsteiger habe ich im Außendienst bekonnenen (01.04.2022)
Im Dezember wurde mir die Außendiendsstelle Meldeamt angeboten, worüber ich sehr dankbar war und bin.
Ich wurde dann ab Januar Stundenweise vom Mitarbeiter der Haupstelle und einer weiteren Mitarbeiterin "angelernt". Parallel dazu weiter die Tätigkeit im Außendienst( ink.Bereitschaft und Wochenendarbeit)
Ab März 2023 hab ich dann eigenständig die Außenstelle Meldeamt 1x in der Woche übernommen ( jeden Freitag).
Zusätzlich Urlaubs und krankheitvertretung.
Eine wirksame vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgaben habe ich nie bekommen. Somit auch keine Zulage.
Im Februar wurde die Stelle Meldeamt intern ausgeschrieben (Mitarbeiter ist in Rente ab 01.06.2024), darauf habe ich mich beworben und die Stelle auch bekommen???
Wie schon erwähnt, wurde mir die EG 7/3 vergangene Woche angeboten.
Habe nach eine Stufenlaufzeitverkürzung gefragt, weil ich im April 2025 in die nächte Stufe kommen würde.
Dazu wurde der kommunale AG Verband gefragt???
Bisher habe ich garnichts, bin seit Ende April ständig im Meldeamt.
Bin ein wenig frustiert, 1 Jahr lang zwei unterschiedliche Tätigkeiten, Weiterbildungen werden abgelehnt.
Was kann/sollte ich machen???
Die Tätigkeiten klarstellen, die dir übertragen wurden und diese ausüben.
-
Hallo,
Vielen Dank vorab für die bisherigen Antworten.
die Situation ist sehr komplex. drift hunters (https://drift-hunters.com/)
Der PR wusste von der Änderung nix.
Aber ich müsste in meinen Ausführungen konkreter werden.
Als Quereinsteiger habe ich im Außendienst bekonnenen (01.04.2022)
Im Dezember wurde mir die Außendiendsstelle Meldeamt angeboten, worüber ich sehr dankbar war und bin.
Ich wurde dann ab Januar Stundenweise vom Mitarbeiter der Haupstelle und einer weiteren Mitarbeiterin "angelernt". Parallel dazu weiter die Tätigkeit im Außendienst( ink.Bereitschaft und Wochenendarbeit)
Ab März 2023 hab ich dann eigenständig die Außenstelle Meldeamt 1x in der Woche übernommen ( jeden Freitag).
Zusätzlich Urlaubs und krankheitvertretung.
Eine wirksame vorübergehende Übertragung höherwertiger Aufgaben habe ich nie bekommen. Somit auch keine Zulage.
Im Februar wurde die Stelle Meldeamt intern ausgeschrieben (Mitarbeiter ist in Rente ab 01.06.2024), darauf habe ich mich beworben und die Stelle auch bekommen???
Wie schon erwähnt, wurde mir die EG 7/3 vergangene Woche angeboten.
Habe nach eine Stufenlaufzeitverkürzung gefragt, weil ich im April 2025 in die nächte Stufe kommen würde.
Dazu wurde der kommunale AG Verband gefragt???
Bisher habe ich garnichts, bin seit Ende April ständig im Meldeamt.
Bin ein wenig frustiert, 1 Jahr lang zwei unterschiedliche Tätigkeiten, Weiterbildungen werden abgelehnt.
Was kann/sollte ich machen???
Die Tätigkeiten klarstellen, die dir übertragen wurden und diese ausüben.
Bereite dich gründlich auf das Gespräch vor und argumentiere für eine angemessene Vergütung und die Anerkennung deiner Leistungen und Erfahrungen. Verhandle gegebenenfalls über eine Stufenlaufzeitverkürzung, um deine Einkommenssituation zu verbessern.
-
Hallo zusammen,
jezt bin ich auf eure Einschätzung und Vorgehensweise angewiesen.
Nachdem ich jetzt seit Ende April die neue Stelle beim bisherigen AG angetreten habe wude in nicht höhergruppiert.
Den Änderungsvertrag hatte ich ja nicht unterzeichnet, weil 1. die EG nach unten "gesetzt" wurde und 2.meine Stufenlaufzeit von neuen beginnen würde.
Da ich bis heute keine Antwort erhalten hatte, habe ich beim Personalamt um die Stellenbeschreibung gebeten. (es gibt keine).
Ich habe angekündigt, nur noch Tätigkeiten entsprechend meine EG 5 auszuführen, mir liegt ja keine wirsame Übertragung der Tätigkeiten vor.
Jetzt liegt mir der gleiche Änderungsvertrag vor und soll rückwirkend zu 01.06.2024 gelten. Damit beginne ich mit der Stufenlaufzeit von vor.
Als Notiz in der PA
nach Ablauf von 18 Monaten kann der Antrag auf Stufenlaufzeitverkürzung gestellt werden.
Ich habe versucht genau das mit meiner aktuellen EG 5/3, hier habe ich schon meher als die Hälte rum, es wären nur noch 8 Monate. Hier kann ich auch "die erheblich überdurchschnittliche Leistung belegen.
Also kurz: Wenn ich jetzt in die EG5/4,ab 01.08.2024 kommen könnte und ich im Anschluß den ÄV am 01.09.2024 unterschreibe erhalte ich dann die EG7/4 rückwirkend zum 01.06.2024.???
Finaziell macht das Schon einen Unterschied.