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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Roncalli am 25.03.2024 21:58

Titel: [Allg] Besoldung bei Wechsel von Hessen nach Brandenburg
Beitrag von: Roncalli am 25.03.2024 21:58
Besteht die Möglichkeit, dass ich bei einem Wechsel von einem Bundesland in ein anderes
unter Beibehaltung der Besoldungsgruppe direkt in eine deutlich höhere Stufe aufsteige, um das finanzielle Defizit aufzufangen, das diesem Fall entsteht? Laut Besoldungsrechner müsste ich von A15 Stufe 7 (in Hessen) in A15 Stufe 12 (in Brandenburg) kommen, um keinen finanziellen Nachteil zu haben. Wäre so etwas rechtlich zulässig?
Titel: Antw:Besoldung bei Wechsel von Hessen nach Brandenburg
Beitrag von: Tyrion am 26.03.2024 07:32
Nein, die Stufe wird anhand der berücksichtigungsfähigen Vordienstzeiten ermittelt. Es kann aber eine Ausgleichszulage gewährt werden, wenn für die Personalgewinnung ein dienstliches Bedürfnis besteht (§ 51a BbgBesG). Diese würde sich aber jeweils nach Ablauf eines Jahres um 25 Prozent des Ausgangsbetrages vermindern.