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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: BVB19121909 am 28.03.2024 06:30

Titel: Höhergruppierung E10 -> E11 mit Garantiebetrag
Beitrag von: BVB19121909 am 28.03.2024 06:30
Guten Morgen zusammen,

ich war bisher in E10 Stufe 2 inkl. Garantiebetrag eingruppiert. Dies führte zu einem Monatsbrutto i. H. v. 3.880,54 Euro (Grundgehalt 3.764,77 Euro + Garantiebetrag 115,77 Euro).

Nun wurde ich in E11 Stufe 2 höhergruppiert. Hier beträgt das Monatsbruttogehalt 3.898,38 Euro. Hierzu wurde bei mir der vorherige Garantiebetrag i. H. v. 115,77 Euro addiert. Somit beträgt das Bruttogehalt 4.014,15 Euro.

Daraus ergibt sich ein Unterschied beim Bruttogehalt von 133,61 Euro. Nach meinem Verständnis sollte der Gehaltszuwachs bei einer Höhergruppierung 180,00 Euro sein. Demnach müsste nach meiner Berechnung mein Garantiebetrag 162,16 Euro sein.

Wie seht ihr das?

Besten Dank vorab für eure Antworten!

Viele Grüße und schöne Osterfeiertage
Titel: Antw:Höhergruppierung E10 -> E11 mit Garantiebetrag
Beitrag von: MoinMoin am 28.03.2024 09:01
Dein Garantiebetrag von der alten HG kannste dir in die Haare schmieren, die ist bei der neuen HG irrelevant.
Und bei einer HG ist der Garantiebetrag immer begrenzt auf die Differenz bei einer stufengleiche HG.
Guckste Du §17 Abs. 4 Satz 3

Fazit:
Du bekommst nun 3898,38€ monatlich