Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: JulianK am 28.03.2024 18:36
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Guten Tag
Es geht darum ich arbeite als zivile Wachperson,im Bereich der Bundeswehr.
Mir wurde die UZwGBw übertragen.
Ich und andere Kollegen fragen uns
Sind wir dann nicht automatisch im öffentlichen Dienst tätig?
Die frage beschäftigt uns,weil wir nichts darüber im Internet finden und alles drum herum erläutert wird.
Würden uns freuen antworten diesbezüglich zubekommen
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Sind wir dann nicht automatisch im öffentlichen Dienst tätig?
Nein.
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Ihr müsst doch wissen, mit wem ihr einen Arbeitsvertrag abgeschlossen habt?
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Also ich habe nachlesen müssen was " UZwGBw" ist:
Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen
Dort steht unter §1 Berechtigte Personen
(3) Wer, ohne Soldat zu sein, mit militärischen Wachaufgaben der Bundeswehr beauftragt ist (zivile Wachperson), hat in rechtmäßiger Erfüllung dieser Aufgaben die Befugnisse nach diesem Gesetz, soweit sie ihm durch das Bundesministerium der Verteidigung oder eine von diesem bestimmte Stelle übertragen werden. Zivile Wachpersonen, denen Befugnisse nach diesem Gesetz übertragen werden, müssen daraufhin überprüft werden, ob sie persönlich zuverlässig, körperlich geeignet und im Wachdienst ausreichend vorgebildet sind sowie gute Kenntnisse der Befugnisse nach diesem Gesetz besitzen. Sie sollen das 20. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Die "zivile Wachperson" kann ein Mitarbeiter des Bundes (= Tarifbeschäftigter) sein oder aber ein Mitarbeiter (MA) einer Fremdfirma.
Das ist hier nicht geregelt. Mit wem habt ihr den Vertrag geschlossen? Darauf kommt es an!
Es werden inzwischen viele Dienstleistungen (DL) vom Öffentlichen Dienst bei Firmen eingekauft, die diese DL über ihre eigenen MA erbringt, die widerum nach Haus-, Mantel- oder sonstige Tarife/Vereinbarungen bezahlt werden.
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Die Frage "Öffentlicher Dienst?" stellen, heißt sie zu beantworten!
Gäbe es im Arbeitsvertrag irgendeinen Hinweis (bspw. "Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ...") auf eine Tätigkeit öD, würde sich die Frage nicht stellen...
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Die Frage "Öffentlicher Dienst?" stellen, heißt sie zu beantworten!
Gäbe es im Arbeitsvertrag irgendeinen Hinweis (bspw. "Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ...") auf eine Tätigkeit öD, würde sich die Frage nicht stellen...
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Hallo danke für die vielen Antworten
Nein im Arbeitsvertrag steht dort nichts drin.
Die frage bezieht sich eher auf auf das UZwGBw
Dort steht drin
Ist berechtigt.......zu betreten und hat dort hoheitliche Befugnisse nach dem UZwGBw
Während der Wahrnehmung militärischer Wachaufgaben.
In dieser Zeit sind wir angehörige der Streitkräfte der Bundeswehr
Es wäre ja dann "öffentlicher dienst"
Wie uns auch die rechte des UZwGBw,nicht vom Chef aberkannt werden können.
Müsste dann nicht eigentlich dieser Beruf,Öffentlicher Dienst sein?
Allein schon wegen der Hoheitliche Befugnisse?
Und nach Gesetzgebung wären wir ja eigentlich,in der Zeit Angehörige der Bundeswehr.
Danke schon mal für die weiteren Antworten
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In dieser Zeit sind wir angehörige der Streitkräfte der Bundeswehr
Woraus leitest du das ab?
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Ihr seid keine Angehörigen der Bundeswehr. Ihr seid nicht mal Soldaten gleichgestellt.
Ihr habt nur die gleichen Befugnisse wie Soldaten im Rahmen der Tätigkeiten des Gesetzes. Wobei strenggenommen Soldaten diese Befugnisse auch nur dann haben, wenn sie Aufgaben im Rahmen des Gesetzes warhnehmen.
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Oder auch die sonstigen Erkenntnisse...
Die Frage, die du nicht beantwortest, ist: Wer ist dein Arbeitgeber? Dann lässt sich auch sagen, ob dieser ÖD Dienst ist.
Und den AG kannst du sehr wohl aus deinem Arbeitsvertrag rauslesen. Oder hat dir dein Arbeitsverhältnis das Phantom in der dunklen Ecke des Parks zugerufen? ;)
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Hallo danke für die vielen Antworten
Nein im Arbeitsvertrag steht dort nichts drin.
Bisher dachte ich, dass ein Arbeitsvertrag immer zw. dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen wird und diese im Vertrag namentlich genannt werden.
Es muss doch jemand den Arbeitsvertrag als Arbeitgeber bzw. Arbeitgebervertreter unterschrieben haben.
Wer hat diese Unterschrift geleistet?
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Aso war bezogen ob es ein öffentlicher dienst ist.
Steht da nichts im Arbeitsvertrag drin.
Arbeitgeber ist ein gewerblicher sicherheitsdienst
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Ihr seid keine Angehörigen der Bundeswehr. Ihr seid nicht mal Soldaten gleichgestellt.
Ihr habt nur die gleichen Befugnisse wie Soldaten im Rahmen der Tätigkeiten des Gesetzes. Wobei strenggenommen Soldaten diese Befugnisse auch nur dann haben, wenn sie Aufgaben im Rahmen des Gesetzes warhnehmen.
Hast du eine Quelle,
Wo ich das nachlesen kann?
Was ich dort oben geschrieben haben.
So steht es bei uns im Ausweis drin.
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Ihr seid keine Angehörigen der Bundeswehr. Ihr seid nicht mal Soldaten gleichgestellt.
Ihr habt nur die gleichen Befugnisse wie Soldaten im Rahmen der Tätigkeiten des Gesetzes. Wobei strenggenommen Soldaten diese Befugnisse auch nur dann haben, wenn sie Aufgaben im Rahmen des Gesetzes warhnehmen.
Hast du eine Quelle,
Wo ich das nachlesen kann?
Was ich dort oben geschrieben haben.
So steht es bei uns im Ausweis drin.
Du hast es doch selbst geschrieben: Quelle ist das UZwGBw.
Faunus hat den einschlägigen Paragrafen daraus oben zitiert.
Und du sagst selbst, das dein AG ausweislich deines Arbeitsvertrages ein privater Sicherheitsdienst ist.
Aber mal eine Frage: Was würdest du als nächstes tun, wenn wir hier alle gesagt hätten: "Ja klar, ganz eindeutig bist du Angehöriger des öffentlichen Dienstes!"
Würdest du zu deiner Kfz-Versicherung rennen und einen günstigeren Tarif verlangen? 8)
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Ihr seid keine Angehörigen der Bundeswehr. Ihr seid nicht mal Soldaten gleichgestellt.
Ihr habt nur die gleichen Befugnisse wie Soldaten im Rahmen der Tätigkeiten des Gesetzes. Wobei strenggenommen Soldaten diese Befugnisse auch nur dann haben, wenn sie Aufgaben im Rahmen des Gesetzes warhnehmen.
Hast du eine Quelle,
Wo ich das nachlesen kann?
Was ich dort oben geschrieben haben.
So steht es bei uns im Ausweis drin.
Nicht jeder hat die gleiche Fähigkeit des Textverständnisses. Das ist völlig in Ordnung bzw. nicht der Rede wert.
Allerdings solltest Du dir vielleicht dann etwas mehr Zeit nehmen, die dir gegebenen Antworten durchzulesen und zu verstehen. Dir wurden deine Fragen vollumfänglich und begründet beantwortet.
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Dort steht drin
Ist berechtigt.......zu betreten und hat dort hoheitliche Befugnisse nach dem UZwGBw
Während der Wahrnehmung militärischer Wachaufgaben.
Völlig richtig! Steht auch im UZwGBw:
https://www.gesetze-im-internet.de/uzwbwg/BJNR007960965.html
Bitte selber nachlesen.
In dieser Zeit sind wir angehörige der Streitkräfte der Bundeswehr
Das habt ihr euch irgendwie zusammengedacht/fehlinterpretiert.
Das steht nicht im Ausweis, nicht im Arbeitsvertrag, nicht im UZwGBw und nicht im Vertrag zw. eurem Arbeitgeber und dem Bund.
Sorry.