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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: lande am 29.03.2024 11:11

Titel: Wann spätestens zum 30.4. in Probezeit gekündigt werden können?
Beitrag von: lande am 29.03.2024 11:11
Hallo,

wenn man am 1.3. angefangen hat und 6 Wochen Probezeit hat, wann kann der AG einen am spätestens mit zwei Wochen Kündigungsfrist zum Ende der Kündigungsfrist bzw. zum 30.4. kündigen?

Danke.

Gruß
Titel: Antw:Wann spätestens zum 30.4. in Probezeit gekündigt werden können?
Beitrag von: Max am 29.03.2024 12:54
Meines Erachtens am 11.4. zum 30.4.
6 Wochen Probezeit deutet auf ein befristetes Arbeitsverhältnis hin. Solange das nur kurz (z.B. 1 Jahr) läuft, wird man das vielleicht auch einfach aussitzen anstatt zu kündigen.
Titel: Antw:Wann spätestens zum 30.4. in Probezeit gekündigt werden können?
Beitrag von: lande am 29.03.2024 14:21
Befristet für 2 Jahre.

Warum 11.4.?
Titel: Antw:Wann spätestens zum 30.4. in Probezeit gekündigt werden können?
Beitrag von: McOldie am 29.03.2024 14:51
Wenn du zum 30.4.24 kündigen möchtest, muss deine Kündigung am 11.4.24 dem Arbeitgeber zugegangen sein, da die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsschluss ist. Die Kündigung muss innerhalb der Probezeit ausgesprochen werden. das Ende kann dann auch außßerhalb der Probezeit liegen. (BAG vom 21.4.1966 – 2 AZR 264/65)
Titel: Antw:Wann spätestens zum 30.4. in Probezeit gekündigt werden können?
Beitrag von: lande am 29.03.2024 16:18
Es geht um den AG! ;-)

Wann muss der AG spätestens innerhalb der Probezeit unter Berücksichtigung der zweiwöchigen Kündigungsfrist zum 30.4. gekündigt haben?

Wenn die Probezeit am 12.4. abläuft, müsste der AG nicht bis 12.4. gekündigt haben?
Titel: Antw:Wann spätestens zum 30.4. in Probezeit gekündigt werden können?
Beitrag von: Max am 29.03.2024 17:40
Ja, der AG stellt die Kündigung bis 11.4. zu und dann ist zum 30.4. Schicht im Schacht.
Titel: Antw:Wann spätestens zum 30.4. in Probezeit gekündigt werden können?
Beitrag von: clarion am 31.03.2024 00:37
Gegen eine Probezeitkündigung kann man sich praktisch nicht wehren, da die Kündigung nicht begründet werden muss.

Aufstehen, Mund abputzen, Krönchen richten und sich einen neuen Job suchen, ist hier die Devise.

Damit so etwas nicht noch einmal passiert, wäre eine Aufarbeitung u.U. In einem vertraulichen Gespräch mit dem Noch-Vorgesetzen sinnvoll. Waren die fachlichen Lücken zu groß? Hat es menschlich nicht gepasst?  Bist Du geradewegs in das größte Fettnäpfchen getapst? Oder ist das Team einfach zu schräg für Normalos?
Titel: Antw:Wann spätestens zum 30.4. in Probezeit gekündigt werden können?
Beitrag von: Max am 31.03.2024 04:17
Der Vorgesetzte müsste wahnsinnig sein wenn er sich äußert. Er hat nichts zu gewinnen und im Zweifel vieles zu verlieren.
Titel: Antw:Wann spätestens zum 30.4. in Probezeit gekündigt werden können?
Beitrag von: RsQ am 01.04.2024 10:40
Wenn du zum 30.4.24 kündigen möchtest, muss deine Kündigung am 11.4.24 dem Arbeitgeber zugegangen sein, da die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsschluss ist.
Monatsschluss ist aber der 30.04. Warum ist eine Kündigung dann nicht bis 16.04. möglich?
Titel: Antw:Wann spätestens zum 30.4. in Probezeit gekündigt werden können?
Beitrag von: McOldie am 01.04.2024 11:35
Wenn du zum 30.4.24 kündigen möchtest, muss deine Kündigung am 11.4.24 dem Arbeitgeber zugegangen sein, da die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsschluss ist.
Monatsschluss ist aber der 30.04. Warum ist eine Kündigung dann nicht bis 16.04. möglich?

Du har Recht ;D
Titel: Antw:Wann spätestens zum 30.4. in Probezeit gekündigt werden können?
Beitrag von: Kommunalgenie am 02.04.2024 13:19
Wenn du zum 30.4.24 kündigen möchtest, muss deine Kündigung am 11.4.24 dem Arbeitgeber zugegangen sein, da die Kündigungsfrist 2 Wochen zum Monatsschluss ist.
Monatsschluss ist aber der 30.04. Warum ist eine Kündigung dann nicht bis 16.04. möglich?

Wegen dem Ende der Probezeit?
Titel: Antw:Wann spätestens zum 30.4. in Probezeit gekündigt werden können?
Beitrag von: RsQ am 02.04.2024 18:18
Ich glaube, hier haben sich zwei Themen vermischt. Im Ausgangspost ging es um die Kündigung durch den AG bei Probezeit-Beginn am 01.03.  Im hier beantworteten Post hatte sich das zu einer AN-seitigen Kündigung zum 30.04. "verwandelt" (s. "Wenn du zum 30.4.24 kündigen möchtest, ...").  ;)
Titel: Antw:Wann spätestens zum 30.4. in Probezeit gekündigt werden können?
Beitrag von: Prinzessin Lillifee am 03.04.2024 10:55
Zitat
Hallo,

wenn man am 1.3. angefangen hat und 6 Wochen Probezeit hat, wann kann der AG einen am spätestens mit zwei Wochen Kündigungsfrist zum Ende der Kündigungsfrist bzw. zum 30.4. kündigen?

Danke.

Gruß

Hallo,

deine Probezeit läuft doch demnach bis zum 12.04.2024. Die Kündigung in der Probezeit hätte dein AG dir somit Ende März zustellen müssen.

Grüße
Titel: Antw:Wann spätestens zum 30.4. in Probezeit gekündigt werden können?
Beitrag von: Kommunalgenie am 03.04.2024 11:08
Ich glaube, hier haben sich zwei Themen vermischt. Im Ausgangspost ging es um die Kündigung durch den AG bei Probezeit-Beginn am 01.03.  Im hier beantworteten Post hatte sich das zu einer AN-seitigen Kündigung zum 30.04. "verwandelt" (s. "Wenn du zum 30.4.24 kündigen möchtest, ...").  ;)

Teilweise, es ging um die spätestmögliche AG Kündigung, diese wurde hier zur AN Kündigung. Ist ja eigentlich egal, da die Frist gleich ist.

Zitat
Hallo,

wenn man am 1.3. angefangen hat und 6 Wochen Probezeit hat, wann kann der AG einen am spätestens mit zwei Wochen Kündigungsfrist zum Ende der Kündigungsfrist bzw. zum 30.4. kündigen?

Danke.

Gruß

Hallo,

deine Probezeit läuft doch demnach bis zum 12.04.2024. Die Kündigung in der Probezeit hätte dein AG dir somit Ende März zustellen müssen.

Grüße

Nein, er kann Sie auch am letzten Tag der Probezeit zustellen.
Titel: Antw:Wann spätestens zum 30.4. in Probezeit gekündigt werden können?
Beitrag von: EiTee am 03.04.2024 11:11
Hallo,

deine Probezeit läuft doch demnach bis zum 12.04.2024. Die Kündigung in der Probezeit hätte dein AG dir somit Ende März zustellen müssen.

Grüße

Das ist nicht korrekt.

Wie oben bereits genannt, kann die Kündigung somit am 12.04 zum 30.04, wirksam, abgegeben werden.

Während der Probezeit? Ja
2 Wochen Frist eingehalten? Ja
Kann der Kündigungszeitpunkt nach dem Ende der Probezeit liegen? Ja
Titel: Antw:Wann spätestens zum 30.4. in Probezeit gekündigt werden können?
Beitrag von: Prinzessin Lillifee am 03.04.2024 11:14
Zitat
Nein, er kann Sie auch am letzten Tag der Probezeit zustellen.

Stimmt, danke dir.
Hatte da noch den AN im Kopf und falsch geschrieben ;) ;D