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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: sun1ball am 31.03.2024 17:41

Titel: Erfolgreich beworben auf eine Stelle von E5 zu E6, welche Stufe jetzt?
Beitrag von: sun1ball am 31.03.2024 17:41
Erfolgreich beworben auf eine neue Stelle im selben Haus.
Aktuell noch auf einer E5 Stelle und Stufe 5
Neue Stelle ist E6.
Da ich aber keine Erfahrung groß habe in der neuen Tätigkeit, frage ich mich nun, ob ich jetzt in die Stufe 1 oder 2 komme oder so wie es hier auch in dem Rechner angezeigt wird in die E6 Stufe 4 mit Garantiebetrag.

Sollte ich wieder bei den Stufen vorne anfangen, lohnt sich finanziell es null für mich, die Stelle anzunehmen. Weil ich eben weniger verdien.

Kann jemand rechtlich aufklären?
Titel: Antw:Erfolgreich beworben auf eine Stelle von E5 zu E6, welche Stufe jetzt?
Beitrag von: Wabi Sabi am 31.03.2024 18:51
Stufe 4, siehe § 17 Absatz 4 TV-L:

1 Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe werden die Beschäftigten der-
jenigen Stufe zugeordnet, in der sie mindestens ihr bisheriges Tabellenentgelt
erhalten, mindestens jedoch der Stufe 2; bei Eingruppierung über mehr als eine
Entgeltgruppe wird die Zuordnung zu den Stufen so vorgenommen, als ob fak-
tisch  eine  Eingruppierung  in  jede  der  einzelnen  Entgeltgruppen  stattgefunden
hätte.  2 Beträgt der Unterschiedsbetrag zwischen dem derzeitigen Tabellenentgelt
und dem Tabellenentgelt nach Satz 1 weniger als 100 Euro in den Entgeltgruppen
2 bis 8
beziehungsweise weniger als 180 Euro in den Entgeltgruppen 9a bis 15,
so erhält die/der Beschäftigte während der betreffenden Stufenlaufzeit anstelle
des Unterschiedsbetrags einen Garantiebetrag von monatlich 100 Euro (Entgelt-
gruppen 2 bis 8 ) beziehungsweise 180 Euro (Entgeltgruppen 9a bis 15); steht
der/dem Beschäftigten  neben dem bisherigen  und/oder neuen  Tabellenentgelt
eine Entgeltgruppenzulage oder eine Besitzstandszulage nach § 9 oder § 17 Ab-
satz 5 Satz 2 TVÜ-Länder zu, wird für die Anwendung des Halbsatzes 1 die Ent-
geltgruppenzulage bzw. Besitzstandszulage dem jeweiligen Tabellenentgelt hin-
zugerechnet und anschließend der Unterschiedsbetrag ermittelt.  3 Ist der Garan-
tiebetrag höher als der Unterschiedsbetrag bei stufengleicher Zuordnung, wird
als Garantiebetrag der Unterschiedsbetrag gezahlt.  4 Die Stufenlaufzeit in der hö-
heren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung
.  5 Bei einer Ein-
gruppierung in eine niedrigere Entgeltgruppe ist die/der Beschäftige der in der
höheren Entgeltgruppe erreichten Stufe zuzuordnen.  6 Die/Der Beschäftigte erhält
vom Beginn des Monats an, in dem die Veränderung wirksam wird, das entspre-
chende Tabellenentgelt aus der in Satz 1 oder Satz 5 festgelegten Stufe der be-
treffenden Entgeltgruppe, gegebenenfalls einschließlich des Garantiebetrags
.
Titel: Antw:Erfolgreich beworben auf eine Stelle von E5 zu E6, welche Stufe jetzt?
Beitrag von: JC83 am 02.04.2024 15:28
Die neue Stufe in E 6 ist: Stufe 4 (3267.15 EUR) und enthält einen Garantiebetrag i. H. v. 100.00 EUR