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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: kraemerchen am 02.04.2024 07:13
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Hallo,
bei einem sachgrundlos befristetem Arbeitsvertrag beträgt die Kündigungsfrist ja zwei Wochen innerhalb der Probezeit.
Hat nun aber ein Schwerbehinderter einen solchen Vertrag, beträgt die Kündigungsfrist vier Aochen nach § 169 SGB IX.
Richtig?
Muss auf diese Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag oder vllt in einer Niederschrift bzgl. Nachweisgesetz explizit hingewiesen werden?
Danke.
Grüße
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Wüsste nicht warum.
Also Nein.
Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.