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		Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: kraemerchen am 02.04.2024 07:13
		
			
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				Hallo,
 
 bei einem sachgrundlos befristetem Arbeitsvertrag beträgt die Kündigungsfrist ja zwei Wochen innerhalb der Probezeit.
 
 Hat nun aber ein Schwerbehinderter einen solchen Vertrag, beträgt die Kündigungsfrist vier Aochen nach § 169 SGB IX.
 
 Richtig?
 
 Muss auf diese Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag oder vllt in einer Niederschrift bzgl. Nachweisgesetz explizit hingewiesen werden?
 
 Danke.
 
 Grüße
 
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				Wüsste nicht warum.
 Also Nein.
 Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.