Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Pinky2024 am 02.04.2024 12:39
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Ich habe eine Frage zur Eingruppierung. Ich bin Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung und nun seit kurzem beim öffentlichen Dienst beschäftigt. Ich wurde in die Entgeltgruppe E9a eingruppiert in Stufe 3. Ich habe nun mehr als 18 Jahre Berufserfahrung als Informatiker. Die Stelle war bis E11 ausgeschrieben.
Findet uhr die Eingruppierung richtig? Als Vergleich bekommt jemand mit Bachelor-Abschluss direkt E10, ohne jegliche Berufserfahrung.
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Ja, finde ich richtig, wenn du Tätigkeiten der 9a übertragen bekommen hast.
Jaein, finde ich schade, dass du mit 18 Jahren BE nicht auf eine Einstufung in Stufe 6 wg. förderlicher Zeiten gepocht hast, da ist aber der Drops gelutscht und du hast offensichtlich nicht verhandelt.
Jaein, finde ich schade, dass du nicht auf die Übertragung von Tätigkeiten der EG11 gepocht hast
Nein, die Eingruppierung ist falsch, wenn du die Tätigkeiten der EG11 übertragen bekommen hast. Denn dann bist du auch in der EG11 eingruppiert bist, da idR keine Voraussetzungen in der Person notwendig sind.
Falls hier doch der mir nicht vorstellbaren und exotischen Fall vorliegen sollte, dass nicht die EG10 Fallgruppe 2 zutrifft und nur die FG1, dann bist du in der EG10 eingruppiert.
Fazit:
Klingt danach, dass du entweder verarscht wirst oder du dich unter Wert verkauft hast.
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Vielen Dank für deine Antwort, habe gerade gelesen, wenn man mit einschlägiger Erfahrung aus der freien Wirtschaft kommt ist höchstens Stufe 3 möglich.
Ich hatte vor Einstellung schon nachgefragt. Jedoch wurde mir gesagt ich kann nur Stufe E9a bekommen. Bin komplett neu im öffentlichen Dienst und hatte daher leider keine Erfahrung.
Ich werde mal abklären, ob ich Aufgaben der Gruppe E11 erhalte.
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Zur fachlichen Vertiefung können auch diese - nicht nur für Niedersachsen geltenden - Durchführungshinweise (aus Arbeitgebrsicht :) ) dienen:
https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf
Und immer schön zwischen Eingruppierung und Stufenzuordnung unterscheiden. ;)
Hier hätte wohl eine Stufenzuordnung zur Stufe 6 erfolgen können, da die bisherige Tätigkeit anscheinend "förderlich" im Sinne des § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L war:
"Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist."
Das muss aber vor Vertragsschluss erfolgen.
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Vielen Dank für deine Antwort, habe gerade gelesen, wenn man mit einschlägiger Erfahrung aus der freien Wirtschaft kommt ist höchstens Stufe 3 möglich.
Dann hast du Bull Shit gelesen.
Du wirst bei vorliegen von einschlägiger Berufserfahrung von mehr als 3 Jahren in der Stufe 3 eingestuft.
Das ist einklagbar.
Aber du kannst bis zur Stufe 6 eingruppiert werden via Anerkennung von förderliche Zeiten.
Das ist eine kann Regelung, die der Ag machen kann.
Dafür gibt es allerdings drei Bedingungen:
Du must vor Vertragsabschluss mitteilen, dass du ansonsten dir es überlegst den Job anzunehmen.
Du must die quasie die einzige Alternative sein, also der AG hat ansonsten nur noch Mitbewerber hat, die nicht ausreichend geeignet sind.
Der Ag muss gewillt sein, das mehr an Geld auszugeben.
Ich hatte vor Einstellung schon nachgefragt. Jedoch wurde mir gesagt ich kann nur Stufe E9a bekommen.
Das ist eine glatte Lüge!
Im IT Bereich kann man dir EG11 Tätigkeiten übertragen und dann bist du mindestens mit EG10 zu bezahlen!
Und man könnte dir sogar EG15 Tätigkeiten übertragen, das ist weder verboten noch nicht möglich.
Nur werden sie solche Tätigkeiten nicht haben.
Da sie aber die EG11 Tätigkeiten haben, haben sie gelogen oder sind halt - wie schon häufiger erlebt - ahnungslose Beamte, die keinen Schimmer vom Tarifrecht haben.
Bin komplett neu im öffentlichen Dienst und hatte daher leider keine Erfahrung.
Ich werde mal abklären, ob ich Aufgaben der Gruppe E11 erhalte.
Nun, ob du da einmal mehr angelogen wirst, sei mal dahingestellt.
Ich würde denen sagen:
Gebt mir die EG11 Tätigkeiten oder ich such mir was anderes.
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Bist Du in Bayern?
Mir kommt Deine Geschichte "bekannt" vor.
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Ja, ich bin in Bayern.
@MoinMoin: Dann wollte der Verantwortliche für die Eingruppierung wohl nicht höhergruppieren.
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Ja, ich bin in Bayern.
@MoinMoin: Dann wollte der Verantwortliche für die Eingruppierung wohl nicht höhergruppieren.
Nein, dann will er die höherwertigen Tätigkeiten nicht von dir ausüben lassen!
Weder der AG oder noch irgendein Verantwortlicher oder Personaler gruppiert ein!
Dazu sind sie nicht Befug oder in der Lage.
Man ist anhand der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert!!
Was der Verantwortliche machen kann, ist zu sagen:
Ok, dem ollen Fachinformatiker lasse ich nur diese 9a Dinge ausüben, für den Rest muss ich mir dann jemanden anderes suchen.
Aber er kann genauso sagen:
Ok, der tolle Fachinformatiker hats drauf, dem übertrage ich die Tätigkeiten der EG11 und er bekommt dann auch dieses Entgelt.
Wenn ich aber diese krasse Lüge:
"Jedoch wurde mir gesagt ich kann nur Stufe E9a bekommen."
lesen, dann denke ich, dass der Verantwortliche keine Ahnung hat, Beamter ist und denkt er dürfe dir nicht mehr als 9a geben, was aber MEGA BULL SHIT ist.
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Hast Du die Möglichkeit, in drei Jahren verbeamtet zu werden?
Gibt es eine Möglichkeit, dir eine private Nachricht hier zukommen zu lassen?
Ich kann Dir leider nicht schreiben.
Anderes Thema: in Deiner Behörde werden wohl Entgeltgruppen mit Besoldungsgruppen (E9a = A9 2. QE = mittlerer Dienst) gleichgesetzt, weil 90% der Mitarbeiter in Deiner Landesbehörde wohl eben Beamte sind.
Ich gehe hier inzwischen nicht mehr von einem Versehen aus, sondern von purer Absicht.
In anderen Landesbehörden und auch behördenintern geht nämlich auch mehr als E9a, sofern man entsprechende Bewerber auf Posten unbedingt haben will.
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Hast Du die Möglichkeit, in drei Jahren verbeamtet zu werden?
Gibt es eine Möglichkeit, dir eine private Nachricht hier zukommen zu lassen?
Ich kann Dir leider nicht schreiben.
Anderes Thema: in Deiner Behörde werden wohl Entgeltgruppen mit Besoldungsgruppen (E9a = A9 2. QE = mittlerer Dienst) gleichgesetzt, weil 90% der Mitarbeiter in Deiner Landesbehörde wohl eben Beamte sind.
Ich gehe hier inzwischen nicht mehr von einem Versehen aus, sondern von purer Absicht.
In anderen Landesbehörden und auch behördenintern geht nämlich auch mehr als E9a, sofern man entsprechende Bewerber auf Posten unbedingt haben will.
Wäre nach der Logik nicht E9b möglich (zumindest beim Bund reicht dafür eine Ausbildung)
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Die "Logik" an der mir bekannten Diensstelle ist aber eben so
E9a = A9/A9z 2. QE mitlerer Dienst alx Max.
E9b = A9 3. QE gehobetener Dienst als Einstiegsamt.
Die "Verpeilung" dort ist eigentlich gar nicht auszuhalten.
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Die "Logik" an der mir bekannten Diensstelle ist aber eben so
E9a = A9/A9z 2. QE mitlerer Dienst alx Max.
E9b = A9 3. QE gehobetener Dienst als Einstiegsamt.
Die "Verpeilung" dort ist eigentlich gar nicht auszuhalten.
Ich würde eher sagen, der Betrug ist eigentlich nicht auszuhalten.
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Lassen wir den Begriff "Betrug" mal so stehen.
Meine Tendenz, dies einzuordnen, geht aber in eine ähnliche Richtung.
Was können wir Pinky2024 empfehlen?
Einen anderen Arbeitgeber suchen, der mehr bezahlt und den jetzigen AG mit einer Kündigung vor den Kopf stoßen, denn das hat der AG mit Pinky2024 ja auch gemacht.
Sollte Dir was an der Stelle liegen:
1. Sofort in eine Gewerkschaft eintreten oder eine Rechtsschutzversicherung (beruflich) abschließen.
2. Tagebuch führen, was Du gemact hast.
3. Nach Ende der Probezeit (6 Monate?) einen Antrag auf die richtige Eingruppierung und Stufe stellen.
4. Da Nr. 3 keinen Erfolg haben wird: Eingruppierungsfeststellungsklage vor dem Arbeitsgericht mit Hilfe der Gewerkschaft / Versicherung.
Ausschlussfristen TV-L: 6 Monate, damit bekommst Du dann ggf. die richtige EG rückwirkend.
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Hast Recht.
Ein AG der wissentlich zu wenig Entgelt zahlt betrügt.
Wir müssen von Unfähigkeit ausgehen.
Ergänzung zu deinem Handlungsleitfaden:
Sollte Pinky2024 nicht auf diese Stelle angewiesen sein:
1. Freundlich kommunizieren, dass man das Entgelt der Stufe 11 (10?) erhalten möchte.
2. Nachdringlich darauf hinweisen, dass man weiß, dass dies tariflich möglich ist.
3. Grinsend anregen, dass man doch auch noch die Stufe 5 bezahlt bekommen möchte, via §16.5
4. Chef und Personaler die Einladungen zu weiteren Vorstellungsgesprächen in cc zusenden.
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Erfahrungsgemäß interessiert es im Ö.D. Bayern einen AG einen Dreck, ob man abwandert.
Im Gegenteil: man ist froh, jeglichen Querulanten, der was anders (Geld) haben möchte, loszuwerden; dieser könnte ja die Kollegen aufhetzen, die dann vielleicht auch mehr fordern würden.
Ich befürchte, dass wir Pinky2024 nicht gerade motivieren, dort zu bleiben.
Als ITler, wie oben beschrieben, würde ich auch wirklich was anderes suchen oder gar ein anderes Bundesland.
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Eigentlich sollte man zunächst klären, ob tatsächlich Tätigkeiten überhalb E9a übertragen wurden. Ein Gedanke wäre auch, dass aufgrund der gefühlt fehlenden Bildungsvoraussetzung nur Tätigkeiten nach E9a übertragen wurden.
Erst wenn das geklärt ist, sollte man zu Maßnahmen wie einer Klage raten. Sollte die übertragene Tätigkeit einer E9a entsprechen wäre zunächst die Forderung nach einer höherwertigen Tätigkeit zweckmäßig.
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Eigentlich sollte man zunächst fordern, dass man höherwertige Tätigkeiten als die der 9a übertragen bekommt, denn für diese sind keine Bildungsvoraussetzungen tariflich notwendig.
Denn im TV-L IT Bereich ist grundsätzlich bis EG13 keinerlei Bildungsvoraussetzung notwendig.
(Zumindest kenne ich keine IT Tätigkeiten, bei der dieses so wäre, außer bei extremen Spezialisten, wo man mit dem falschen Informatikstudium auch diese Bildungsvoraussetzung tariflich nicht hat)
Wenn dem AG allerdings diese Person als nicht geeignet für diese Tätigkeiten erscheint, dann soll er es auch so formulieren.
Und wenn man sich in der Probezeit als Person zu erkennen gibt, die diese Tätigkeiten nicht ausüben kann, dann kann man während der Probezeit einen Änderungsvertrag/Herabgruppierung machen.
Wenn man aber als Ag behauptet, dass man nicht mehr als 9a bekommen kann, dann stimmt das absolut nicht und man kann dem AG auf die Sprünge helfen, dass er sich korrekt äußert und korrekt verhält.
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Vielen Dank nochmal für eure Antworten. Ja, es ist wirklich blöd, da mir die Stelle an sich gefällt. Aber so verarscht zu werden ist natürlich auch nicht leicht zu ignorieren.
@MoinMoin: Es ist auch so, dass mein Sachgebietsleiter mach einer höheren Gruppe, zumindest E10 gefragt hatte, ihm jedoch vom Personaler "erklärt" wurde, dass maximal E9a möglich sei.
Es ist definitiv so, dass ich alle anfallenden Aufgaben im Team bearbeiten können soll. Die anderen außer mir sind alles Beamte. Von einer Kollegin weiß ich, dass sie A9 Stufe 4 hat.
Andere sind noch höher, da auch schon länger im Amt. Und was noch am Heftigsten ist, dass außer mir keine gelernten/studierten Informatiker sind. Da stellt sich die Frage nach der Richtigkeit noch mehr.
Du hast geschrieben, die Stufe 5 zu fordern. In der höheren Gruppe oder in der aktuellen?
Die Möglichkeit einer Verbeamtung besteht.
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Und bei der Verbeamtung (in drei Jahren?) fängst Du dann bei A7 an und hast weniger Netto als mit E9a.
Das ganze System stinkt!
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Und bei der Verbeamtung (in drei Jahren?) fängst Du dann bei A7 an und hast weniger Netto als mit E9a.
Das ganze System stinkt!
Das verstehe ich nicht, was stinkt da. Quereinstieg ist nicht Konzept des Beamtentums und "Sich-Verbeamten-Lassen" erst recht nicht.
Entweder es gibt hoheitliche Aufgaben, die von Beamten gemachte werden sollten, dann bildet man aus und läuft die Beamtenlaufbahn durch, oder nicht.
Das was "Stinkt" sind um operierte ungelernte beamte IT Dinge machen zulassen, obwohl es kein Beamtengedöns eigentlich ist.
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Vielen Dank nochmal für eure Antworten. Ja, es ist wirklich blöd, da mir die Stelle an sich gefällt. Aber so verarscht zu werden ist natürlich auch nicht leicht zu ignorieren.
Ich bin auch von vielen Beamten umringt (promovierter Informatiker) und es macht mir höllisch viel Spaß da wir ein interdisziplinäres Team sind. Also versuch einfach die personalrechtlich fehlerhaften Beamtendenker auf spur zu bringen und schaue ob du dann dort bleiben kannst, ansonsten gehste halt wieder.
@MoinMoin: Es ist auch so, dass mein Sachgebietsleiter mach einer höheren Gruppe, zumindest E10 gefragt hatte, ihm jedoch vom Personaler "erklärt" wurde, dass maximal E9a möglich sei.
Fein, dann haste zumindest deinen Chef an deiner Seite und der Personaler ist halt nur ein unwissender Beamte, der keine Ahnung vom Tarifrecht hat (davon habe ich schon fast ein Duzend auf Spur gebracht, bzw und ein paar wurden vom Präsi des Hauses der A aufgerissen, weil sie "gelogen" haben.)
Lass dir mal eine Erklärung geben, wo denn steht, dass ein Fachinformatiker oder ein Schulabbrecher keine 9b,10,11,12,13 in der Entgeltordnung des TV-L Abschnitt 11 Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik machen und bekommen darf!
Zwei Tipps:
EG6 Fg1 Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Berufsausbildung
aber dann gibbet da noch:
EG6 Fallgruppe 2 2. Beschäftigte, deren Tätigkeit gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordert.
NIX mit Ausbildung und darauf aufbauend dann 7,8,9a,9b
(Ups also warum du keine 9b bekommen kannst das soll der Hansel mal erklären, vollkommender MEGA BULLSHIT)
Dann eg10 FG 1 Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung
UUUUUnd:
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 9b,
deren Tätigkeit einen Gestaltungsspielraum erfordert, der über den Gestaltungsspielraum in Entgeltgruppe 8 hinausgeht.
Upsi auch nüscht mit Ausbildung.
Also der soll mal die aktuelle EGO lesen und kuschen, diese Hohlbirnen, die permanent Beamtenrecht und Tarifrecht mischen regen mich echt auf.
Es ist definitiv so, dass ich alle anfallenden Aufgaben im Team bearbeiten können soll.
Dann lass dir von dem Auch So Klugen Personaler deine Tätigkeitsbeschreibung (evtl. geplanter Zeitanteile) und deren tarifliche Bewertung geben.
Dann kann man daraus locker eine Eingruppierungsfeststellungsklage basten :o
Die anderen außer mir sind alles Beamte. Von einer Kollegin weiß ich, dass sie A9 Stufe 4 hat.
Für dich irrelevant, vergleiche A und E nicht miteinander hat Nüscht miteinander zu tun!
Andere sind noch höher, da auch schon länger im Amt. Und was noch am Heftigsten ist, dass außer mir keine gelernten/studierten Informatiker sind. Da stellt sich die Frage nach der Richtigkeit noch mehr.
Was mich erahnen lässt das alle dort reines Beamtenkalkriesel denken habe und nicht wissen was Tarifrecht ist.
Du hast geschrieben, die Stufe 5 zu fordern. In der höheren Gruppe oder in der aktuellen?
Man kann eine Zulage (§16.5) von plus 2 Stufen bekommen.
Egal in welcher Gruppe
Die Möglichkeit einer Verbeamtung besteht.
Mach das nicht, es ist es nicht Wert!
So genug aufgeregt, überlege dir ob du den Laden auf Spur bringen willst oder du einfachst sagst:
Legt euch gehakt, wenn ihr so scheisse seit.
kannst aber dein SGL das hier vorlegen und sie sollen da mal ein Blick reinwerfen:
Lesen Bildet:
https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L_Anlagen/Anlage_A_i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._12.pdf
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Danke, das gibt mir zumindest das Gefühl, dass ich nicht allein bin mit meiner Meinung.
Die Möglichkeit einer Verbeamtung besteht.
Mach das nicht, es ist es nicht Wert!
Wieso sollte ich das nicht machen? Als Beamter an sich hätte ich doch auch viele Vorteile, oder?
Ich werde meinen SGL auf jeden Fall darauf ansprechen und mal schauen was er sagt. Ob es eine Möglichkeit gibt, dass ich höhergruppiert werde.
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Wieso sollte ich das nicht machen? Als Beamter an sich hätte ich doch auch viele Vorteile, oder?
Also das Einkommen wäre kein solcher Vorteil.
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Danke, das gibt mir zumindest das Gefühl, dass ich nicht allein bin mit meiner Meinung.
Die Möglichkeit einer Verbeamtung besteht.
Mach das nicht, es ist es nicht Wert!
Wieso sollte ich das nicht machen? Als Beamter an sich hätte ich doch auch viele Vorteile, oder?
Welche, die da wären als gesuchte IT Fachkraft?
Kein DH/AG Wechsel so leicht möglich.
PKV mit ~38 Jahre (gehen mal davon aus, dass das so ca. dein Alter ist als FI mit 18 Jahren BE)
A7 als Einstiegssold
A9 Ende Gelände in frühestens 6 Jahren und ob du es erreichst haste nicht in der Hand.
Volle Pensionsanspüche werden nicht mehr erreicht (3/4 *71% von A9 dürfte es dann so ca. werden, plus deine jetzgen Rentenansprüche bis max 71% der A9)
Und das besondere Dienst- und Treueverhältnis, welches du eingehst.
Bei Rot über die Ampel und jemanden verletzten und du kannst entlassen werden. (übertrieben gesagt)
Aber mit Kinder kann man richtig Geld bekommen.
Demgegenüber: EG10 als Entgelt locker im öD möglich.
In der pW ebenfalls.
Wir haben FIler die EG12 bekommen.
Ich werde meinen SGL auf jeden Fall darauf ansprechen und mal schauen was er sagt. Ob es eine Möglichkeit gibt, dass ich höhergruppiert werde.
Falsche Einstellung:
Es gibt eine Möglichkeit, dass du höhergruppiert und eine höher Stufe bezahlt bekommst.
Die Frage ist: Ob dein AG dich so wertschätzt und gewillt ist, dir dieses zu gewähren!
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PKV mit ~38 Jahre (gehen mal davon aus, dass das so ca. dein Alter ist als FI mit 18 Jahren BE)
A7 als Einstiegssold
A9 Ende Gelände in frühestens 6 Jahren und ob du es erreichst haste nicht in der Hand.
Volle Pensionsanspüche werden nicht mehr erreicht (3/4 *71% von A9 dürfte es dann so ca. werden, plus deine jetzgen Rentenansprüche bis max 71% der A9)
Gut geschätzt, stimmt. Ich würde dann A7 bekommen? Das ist ja in jeder Stufe ein Witz.
Ich hätte halt an sich das "Mehr Netto", aufgrund dessen, dass Kranken-,Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht abezogen werden gerechnet. Und natürlich die Pension, aber wenn das dann auch wieder gemindert wird, ist es wirklich fraglich.
Wie gesagt spreche ich mit meinem SGL. Du hast Recht, es muss eine Möglichkeit geben. Wenn sich der Personaler quer stellt muss ich halt schauen was ich dann mache.
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Die "Logik" an der mir bekannten Diensstelle ist aber eben so
E9a = A9/A9z 2. QE mitlerer Dienst alx Max.
E9b = A9 3. QE gehobetener Dienst als Einstiegsamt.
Die "Verpeilung" dort ist eigentlich gar nicht auszuhalten.
Ich würde eher sagen, der Betrug ist eigentlich nicht auszuhalten.
Es hat nicht nur eine Grund, warum ich immer wieder eine Arbeitsrechtschutz empfehle.
So easy wie das in Deinem Bundesland läuft, kannst Du in Bayern nur von träumen - außer aktuell bei der Verbeamtung. Alle unter 40-jährigen, die nicht bei 3 auf den Bäumen ist, werden verbeamtet, wenn sie wollen.
Was da an Beamtenmentalität heranwächst, kann sich jeder logisch denkende Mensch vorstellen.
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Sollte Dir was an der Stelle liegen:
1. Sofort in eine Gewerkschaft eintreten oder eine Rechtsschutzversicherung (beruflich) abschließen.
2. Tagebuch führen, was Du gemact hast.
3. Nach Ende der Probezeit (6 Monate?) einen Antrag auf die richtige Eingruppierung und Stufe stellen.
4. Da Nr. 3 keinen Erfolg haben wird: Eingruppierungsfeststellungsklage vor dem Arbeitsgericht mit Hilfe der Gewerkschaft / Versicherung.
Ausschlussfristen TV-L: 6 Monate, damit bekommst Du dann ggf. die richtige EG rückwirkend.
@ike hat den Weg eines TB des Landes Bayern bereits geschildert.
Protokollierung der Tätigkeiten und Anwalt der über die Arbeitsrechtschutz finanziert wird... wenn das einem Bay. Personaler widerfährt, geht es plöztlich ganz schnell.
Du hast Zeit, aber die rechtl. Situation zu bereinigen, ist immer nur 6 Monate rückwirkend möglich.
Eine Verbeamtung wirst Du dann aber vergessen können.
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Warum soll er eine Verbeamtung dann vergessen können?
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Deine Worte ;)
Erfahrungsgemäß interessiert es im Ö.D. Bayern einen AG einen Dreck, ob man abwandert.
Im Gegenteil: man ist froh, jeglichen Querulanten, der was anders (Geld) haben möchte, loszuwerden; dieser könnte ja die Kollegen aufhetzen, die dann vielleicht auch mehr fordern würden.
Ich befürchte, dass wir Pinky2024 nicht gerade motivieren, dort zu bleiben.
Als ITler, wie oben beschrieben, würde ich auch wirklich was anderes suchen oder gar ein anderes Bundesland.
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Einen Anfänger mit Ausbildung in E7 einzustellen.... könnte ich sogar fast bei Bachelor mit z.B. unterirdischem Zeugnis ohne weiteres Leben.
Aber für jede gelernte Fachkraft mit Ausbildung bei den Berufsjahren
Ich habe nun mehr als 18 Jahre Berufserfahrung als Informatiker.
mit E7 zu bezahlen, ist nur noch lachhaft!
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mit E7 zu bezahlen, ist nur noch lachhaft!
bei aller Liebe, aber eine Tätigkeit der E7 in der IT zu erfinden ist schon lachhaft.
Es fällt mir schwer solche Aufgaben zu finden, die dieses tarifliche Merkmal erfüllen könnten.
Null Gestalltungsspielraum bei der Ausübung? Nur Standardfälle abarbeiten? Wie und bei welcher Tätigkeit soll das gehen?