Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: SWB am 02.04.2024 13:25

Titel: Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: SWB am 02.04.2024 13:25
Hallo,

aktuell bin ich in EG 9C Stufe 4. Ich bin zum 01.06.2022 angefangen.
Nun wurde meine Stelle auf E10 bewertet.
Starte ich demensprechend wieder bei 0 in Stufe 4 oder werden die ca 2 Jahre mitgenommen, sodass ich im 06/26 in Stufe 5 komme?

Gilt für Niedersachsen.

Danke
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 02.04.2024 13:34
Nach HG fängt die Stufenlaufzeit wieder bei 0 an
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: brian am 02.04.2024 13:34
Kommt drauf an. Werden Dir andere Tätigkeiten dauerhaft übertragen oder findet eine Korrektur der Rechtsmeinung statt?
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: SWB am 02.04.2024 14:01
es gab für meinen Arbeitsplatz noch nie eine Stellenbewertung, da die Stelle damals neu geschaffen wurde.

Dementsprechend mache ich genau dieselben Aufgaben wie bislang.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: Zimmer032 am 02.04.2024 14:12
Es dürfte sich dann um eine Korrektur der Rechtsmeinung handeln zum Beginn der Tätigkeitsübertragung. Und die Stufenlaufzeit dürfte am 01.06.2022 dann in EG 10 beginnen.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 02.04.2024 14:23
Nach HG fängt die Stufenlaufzeit wieder bei 0 an
es gab für meinen Arbeitsplatz noch nie eine Stellenbewertung, da die Stelle damals neu geschaffen wurde.

Dementsprechend mache ich genau dieselben Aufgaben wie bislang.
dann ist es keine HG und obiges gilt für einen Fall nicht.
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: SWB am 02.04.2024 15:02
ok, danke!
Titel: Antw:Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung
Beitrag von: ich1974 am 04.04.2024 13:08
Bei Korrektur kannst Du auch noch die letzten sechs Monate die Gehaltsdifferenz nachfordern.