Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Wilja279 am 04.04.2024 10:12
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Guten Tag liebe Community,
in meiner Samtgemeinde (Niedersachsen) hat eine Beamtin, aktuell A7, eine neue Dienstpostenbewertung nach A8 erhalten.
Gibt es eine Möglichkeit die Beförderung noch in diesem Jahr durchzuführen, auch wenn der Stellenplan keine entsprechende Stelle aufweist?
Alternativ über eine Zulage bis zum nächsten Jahr?
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Beförderung ist nur möglich, wenn eine freie Beamtenstelle mit mindestens A8 vorhanden ist (kann auch eine A13 sein), sonst muss auf die Änderung des Stellenplans gewartet werden.
Zulage ist nicht möglich, da eine höherwertige Tätigkeit nicht nur vorübergehend, aber länger als 1 Jahr übertragen wurde, wenn ich den kurzen Sachverhalt richtig verstehe.
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In dem Sinne hat der Beamte auch keinen Anspruch auf Beförderung.
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Guten Tag liebe Community,
in meiner Samtgemeinde (Niedersachsen) hat eine Beamtin, aktuell A7, eine neue Dienstpostenbewertung nach A8 erhalten.
Gibt es eine Möglichkeit die Beförderung noch in diesem Jahr durchzuführen, auch wenn der Stellenplan keine entsprechende Stelle aufweist?
Alternativ über eine Zulage bis zum nächsten Jahr?
Der Rat kann den Stellenplan auch unterjährig ändern. Es ist nur die Frage, ob die Personalverwaltung dem Rat das für die Beamtin vorschlagen will. Mein Eindruck ist, je kleiner die Gemeinde, desto höher die Chance.