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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: xmanni am 09.04.2024 17:54
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Guten Abend.
Ich arbeite im Rathaus einer kleinen Kommune mit etwa 20 Mitarbeitern.
Im November letzten Jahres habe ich eine Überlastungsanzeige gestellt und etwa 2 Monate später hatte ich noch einen Vermerk verfasst, dass meine momentanen Aufgaben nicht in meine Arbeitszeit passen (habe aus Krankheitsgründen auf 32 Stunden / 5 Tage).
Nun bekam mein Fachbereich nach etwa einem Jahr (nach Einstellung eines neuen FB-Leiters, der nun auch wieder den AG gewechselt hat) eine Aufgabenbeschreibung. Da ich etwa 75 % der mir auferlegten Aufgaben noch nie erledigen musste, fehlt mir einfach das Fachwissen, welches ich mir aneignen sollte (eine Einarbeitung ist nicht erfolgt).
Nun soll ich eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung erhalten.
Die Arbeitsverweigerung besteht daraus, dass ich eine in meiner Stellenbeschreibung genannte Aufgabe nicht erledigen will welches ich auch unserem AV und dem BM mitgeteilt hatte. In einem persönlichen Gespräch machte ich Vorschläge, wie die Aufgaben von Aushilfen bewältigt werden könnten (die Aushilfen haben 40 Jahre Erfahrung im ÖD).
Dies wurde aber ignoriert, genau wie meine Überlastungsanzeige und der anschließende Vermerk.
Ist diese Abmahnung rechtens?
Danke und liebe Grüße
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Ich würde auf Anhieb meinen ja, da Du einer dir sogar schriftlich übertragenen Aufgabe nachweislich nicht nachkommst, deren Erledigung Du dem Arbeitgeber aber arbeitsvertraglich schuldest und versuchst die Arbeit auf andere Kollegen abzuwälzen.
Du hättest zusammen mit der Überlastungsanzeige Deinem Arbeitgeber mitteilen sollen, welche Aufgaben Du priorisiert bearbeiten sollst, da Du im Rahmen deiner arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitszeit und unter Ausschöpfung deiner geistigen und körperlichen Kräfte nicht dazu in der Lage bist, allen Aufgaben gleichermaßen nachzukommen.
Auch sonst wäre es sicherlich hilfreich, wenn Du alle auftretenden Probleme, die auch aus der mangelhaften Einarbeitung resultieren, direkt an deine Vorgesetzten weiterleitest und zumindest vordergründig versuchst, diese konstruktiv zu lösen.
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Danke für die Antwort.
Ist es denn nicht so, dass die Abmahnung nach einer Überlastungsanzeige ins Leere laufen würde?
Der Arbeitgeber ist doch gesetzlich verpflichtet, auf eine Überlastungsanzeige zu reagieren?
Danke und Gruß
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Macht er doch, in dem er dir andere Tätigkeiten zuweist und du es aber ablehnst diese auszuüben, obwohl die Übertragung mutmaßlich durch seine Weisungsbefugnis gedeckt ist.
In welchem Gesetz ist den es geregelt, dass er (anders) reagieren muss?
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Macht er doch, in dem er dir andere Tätigkeiten zuweist und du es aber ablehnst diese auszuüben, obwohl die Übertragung mutmaßlich durch seine Weisungsbefugnis gedeckt ist.
Ja, aber er überträgt mir Mehrarbeit.
Oder sehe ich das komplett falsch?
Danke und Gruß
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Kann ich deiner Beschreibung des Sachverhaltes nicht entnehmen.
Ich lese da nur, dass der AG dir eine Aufgabenbeschreibung hat zu kommen lassen und dass du eine in deiner Stellenbeschreibung genannte Aufgabe nicht erledigen willst.
Mehrarbeit würde bedeutet, dass der AG dich anweist länger als die von dir vertraglich vereinbarte Zeit zu arbeiten, fordert der AG also von dir länger als 32h zu arbeiten und wäre da nicht normalerweise der PR mit im Boot?
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Du bist zu Arbeit mittlerer Art und Güte verpflichtet, nicht mehr, nicht weniger. Wenn dir der AG "zuviel" Arbeit aufträgst, dann gibst du den Ball zurück, indem du fragst, was er priorisiert und was lieben bleiben kann.
Die Überlastungsanzeige berechtigt dich nicht, die dir übertragenen Pflichten zu verweigern oder zu vernachlässigen. Durch die Anzeige forderst du den AG zu Handeln auf, das ermächtigt dich aber nicht, seine Weisungen zu missachten.
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Hast du die neuen Aufgaben zusätzlich zu den Bisherigen bekommen? Das würde die Überlastungsanzeige ad absurdum führen.
Wenn Du jedoch von den bisherigen Aufgaben entbunden und neue zugewiesen bekommen hast, diese aber verweigert haben solltest, dann wäre die Abmahnung nach bisheriger Sachverhaltsschilderung rechtens. Du hättest zumindest einen ernsthaften Versuch unternehmen müssen, die neue Aufgabe zu lösen.
Wie gesagt, wenn Du zu viel Arbeit haben solltest, dieses anzeigen und um eine Priorisierung bitten. Wenn diese nicht kommt, jeden Abend eine Mail schreiben, dass Du am nächsten Arbeitstag Dieses und Jenes zu erledigen gedenkst. Wenn andere Aufgaben vordringlicher sind, sollen sie Dir Bescheid geben. Verwaltung schlägt man mit Verwaltung, sprich mit sorgfältiger Dokumentation.
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Ich kann Dich verstehen, mir ging es ähnlich. Hier scheint mir auch ein Versäumnis des Arbeitgebers vorzuliegen, indem er Dir neue Aufgaben überträgt, ohne Dich ausreichend geschult/ eingearbeitet zu haben. Stell mir grad vor, die setzen jemanden zum Beispiel aus der Kasse , der noch nie im Ordnungsamt saß und dem die Fachkenntnisse fehlen ins Melde- oder Ausländeramt. Der muss von heute auf morgen Bürgerverkehr absichern. Da ist ein Desaster, im besten Fall eine Krankschreibung des Kollegen, der überfordert ist, doch vorprogrammiert. Also unbedingt dem AG sagen, dass Du Deine neuen Aufgaben wahrnehmen WILLST, aber nicht KANNST, weil Du nicht eingearbeitet/geschult wurdest.
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Die Arbeitsverweigerung besteht daraus, dass ich eine in meiner Stellenbeschreibung genannte Aufgabe nicht erledigen will
(...)
Ist diese Abmahnung rechtens?
Ja.
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Vielen Dank für Eure Mühe und die Antworten!
LG