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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Kauffrauimöd am 10.04.2024 11:02
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Hallo,
wie relevant sind falsche Zahlen im Lebenslauf, die im Bewerbungsgespräch beiläufig angesprochen werden? :-[ Zeugnisse mit korrekten Daten lagen bei. Bin ich damit gleich raus? Aber dann wäre ich sicherlich erst gar nicht eingeladen worden oder? Geht um TvÖD EG6.
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Was bedeutet falsche Zahlen konkret?
Wenn wissentlich und willentlich falsche Angaben im Lebenslauf angegeben werden und dies rauskommt, würde ich als Personaler von einer Einstellung aufgrund fehlendem Vertrauens absehen.
Wenn versehentlich falsche Daten angegeben wurden, sieht es anders aus. Wenn aber Unterschiede zwischen Zeugnissen und Angaben im Lebenslauf vorliegen, frage ich definitiv mal nach.
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Versehentlich falsche Daten bei Zeiträumen der Anstellungen (Tippfehler), daher Abweichungen zu den Zeugnissen. Werden die Chancen eines Bewerbers dadurch gemindert?
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Immerhin hat man dich eingeladen und wollte das mit dir klären. Scheint dann zumindest kein Ausschlusskriterium gewesen zu sein.
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Wenn es aufgefallen und die Differenz aus Einsicht der übrigen Unterlagen für die Personalabteilung keine sinnvolle Klärung erkennbar gewesen wäre, dann hätte man dich a) nicht eingeladen oder b) dich im Vorfeld dazu kontaktiert.
Das wird niemanden interessieren. Wenn im Gespräch darauf Bezug genommen wird, kannst du schlichtweg sagen, dass du dich vertippt hast. Das passiert jeder Person und das wissen die Verantwortlichen auch.
Du kannst übrigens auch jederzeit eine Mail hinterherschicken, in der du darauf hinweist, dass dir der Fehler erst nach Versendung der Unterlagen aufgefallen ist.
Darüber hinaus: Viel Glück und Erfolg im Gespräch!
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Versehentlich falsche Daten bei Zeiträumen der Anstellungen (Tippfehler), daher Abweichungen zu den Zeugnissen. Werden die Chancen eines Bewerbers dadurch gemindert?
Darüber würde ich mir gar keine Gedanken machen, das dürfte keinen Einfluss auf das Ergebnis haben.
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Vertrauen ist ja keine Einbahnstraße.
Auch AG schreibt in ihren Stellenausschreibungen Dinge, die dann anders sind, allen voran die versprochene Entgeltgruppe.
Ich möchte fast behaupten, dass solche Fehler beim AN eher aus Nachlässigkeit sind, beim AG dagegen bewusst, um ggf. Geld zu sparen und seine Macht ggü. dem AN zu zeigen.
Mehr Selbstbewusstsein als AN!
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...die Personalnot im öD ist inzwischen so fatal, dass solche "Missgeschicke" idR unberücksichtigt bleiben...
...früher hätte schon ein Rechtschreibfehler gereicht, um aussortiert zu werden... 8)
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Andere Bewerber gab es auf jeden Fall. Der "Fehler" wurde erst im Vorstellungsgespräch beiläufig angesprochen. Aber immerhin wurde ich trotzdem eingeladen und sie waren auch interessiert nach dem Gespräch das korrigierte Zeugnis zu erhalten. Bleibt nur abwarten und hoffen.