Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Anderlx63 am 11.04.2024 08:34

Titel: QU 2 oder 3
Beitrag von: Anderlx63 am 11.04.2024 08:34
Hallo,

ist das Ordungswidrigkeitenrecht, also erstellen und bearbeiten von Bußgeldbescheiden (Unterschreiben, Einsprüche bearbeiten, Aktenabgabe) der Qu 2 oder der Qu 3 zuzuordnen?
Titel: Antw:QU 2 oder 3
Beitrag von: Sjuda am 11.04.2024 09:23
Was soll das sein? Im Zusammenhang mit der Einordnung/Bewertung der Tätigkeiten von Tarifbeschaftigten sind mir diese Abkürzungen bisher nicht bekannt.
Titel: Antw:QU 2 oder 3
Beitrag von: Organisator am 11.04.2024 09:44
Hallo,

ist das Ordungswidrigkeitenrecht, also erstellen und bearbeiten von Bußgeldbescheiden (Unterschreiben, Einsprüche bearbeiten, Aktenabgabe) der Qu 2 oder der Qu 3 zuzuordnen?

Dafür dürften gründliche und ggf. auch noch vielseitige Fachkenntnisse ausreichen.