Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Anderlx63 am 11.04.2024 08:34
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Hallo,
ist das Ordungswidrigkeitenrecht, also erstellen und bearbeiten von Bußgeldbescheiden (Unterschreiben, Einsprüche bearbeiten, Aktenabgabe) der Qu 2 oder der Qu 3 zuzuordnen?
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Was soll das sein? Im Zusammenhang mit der Einordnung/Bewertung der Tätigkeiten von Tarifbeschaftigten sind mir diese Abkürzungen bisher nicht bekannt.
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Hallo,
ist das Ordungswidrigkeitenrecht, also erstellen und bearbeiten von Bußgeldbescheiden (Unterschreiben, Einsprüche bearbeiten, Aktenabgabe) der Qu 2 oder der Qu 3 zuzuordnen?
Dafür dürften gründliche und ggf. auch noch vielseitige Fachkenntnisse ausreichen.