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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Hans Werner Mangold am 19.04.2024 16:53

Titel: [BE]Wunder gibt es immer wieder- Regelaltersgrenze für den Bezug des Ruhegehalts
Beitrag von: Hans Werner Mangold am 19.04.2024 16:53
Ich bin bis dato immer davon ausgegangen, dass für fast alle Beamte das Pensionsalter stufenweise auf 67 Jahre angehoben worden ist. Ätsch, bätsch, von wegen! In Berlin gilt anscheinend immer noch die alte Regelung für den Ruhestand bei 65 Jahren  :o

https://www.dbb.berlin/aktuelles/news/keine-arbeitszeitverlaengerung-ohne-abbau-der-besoldungsdefizite/
Titel: Antw:Wunder gibt es immer wieder - Regelaltersgrenze für den Bezug des Ruhegehalts
Beitrag von: Landesdiener am 22.04.2024 09:27
Ja, seit 2018 ist Berlin das letzte und einzige Land, dass noch nicht die Altersgrenze mit 67 Jahren eingeführt hat. Trotzdem kein Grund dort zu arbeiten ;).

https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/a/altersgrenzen.html
Titel: Antw:Wunder gibt es immer wieder - Regelaltersgrenze für den Bezug des Ruhegehalts
Beitrag von: Thomber am 22.04.2024 09:30
Tja, hat alles Vor- und Nachteile...   Berlin freut sich sicherlich über Bewerbungen  nur zu!