Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: carlotabishop am 22.04.2024 10:04
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Hi zusammen,
im August 23 wurde meine gkv angefochten, wegen einer falschen Info zu den Gesundheitsfragen.
Seitdem bin ich nicht mehr krankenversichert. Durch die Erhöhung der JAEG bin ich seit 24 wieder versicherungspflichtig und habe direkt einen Antrag ausgefüllt.
Meine Frage jetzt: Muss ich da Beiträge Nachzahlen, weil ich nicht versichert war? Kennt sich jemand aus?
Danke und Grüße
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Wärst du in dem unversicherten Zeitraum erkrankt, hättest du halt privat die Rechnungen bezahlen müssen.
Es gibt ja keine Pflicht, lückenlos versichert zu sein, entsprechend auch keine Nachzahlung.
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Wärst du in dem unversicherten Zeitraum erkrankt, hättest du halt privat die Rechnungen bezahlen müssen.
Es gibt ja keine Pflicht, lückenlos versichert zu sein, entsprechend auch keine Nachzahlung.
Ich dachte, die Krankenversicherungspflicht besteht genau darin, dass es eine Pflicht gibt, lückenlos versichert zu sein? Seit vielen Jahren gilt das ja auch für Beamte. Wie man das nachzahlen kann, wenn man nicht versicherungspflichtig in der GKV war, weiß ich nicht, bzw. wer das in diesem Fall einfordert.
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Das ist so nicht korrekt, gemäß § 193 Abs. 3 VVG besteht eine Krankeversicherungspflicht.