Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: leinadi38 am 22.04.2024 14:35
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Habe eine Ladung als Hauptzeuge in einem Gewaltschutzverfahren.
Da der Termin in meine Dienstzeit fällt, muss ich mich beim Dienstherren freistellen.
Es ist keine öffentliche Anhörung.
Erfährt mein Arbeitgeber von dem Termin, da ich im öffentliche Dienst als verbeamteter Lehrer arbeite?
Sollte ich die Ladung, wo der Grund mit erwähnt ist, nutzen?
Wenn es nachteilig ist, was sollte ich machen?
Schwärzen wäre wohl nicht möglich. Ladung mit Löschung des Grundes beim Gericht beantragen?
Krankschreibung?
Vielen Dank.
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Du musst beim Dienstherr eine Aussagegenehmigung beantragen, § 37 Abs. 3 BeamtStG.
Beamtinnen und Beamte dürfen ohne Genehmigung über Angelegenheiten, für die Absatz 1 gilt, weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben. Die Genehmigung erteilt der Dienstherr oder, wenn das Beamtenverhältnis beendet ist, der letzte Dienstherr.
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Danke.
Erfährt das Schulamt vom Gericht, dass ich geladen bin?
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Du musst beim Dienstherr eine Aussagegenehmigung beantragen, § 37 Abs. 3 BeamtStG.
Beamtinnen und Beamte dürfen ohne Genehmigung über Angelegenheiten, für die Absatz 1 gilt, weder vor Gericht noch außergerichtlich aussagen oder Erklärungen abgeben. Die Genehmigung erteilt der Dienstherr oder, wenn das Beamtenverhältnis beendet ist, der letzte Dienstherr.
Ich kann aus dem Sachverhalt nicht erkennen, dass die Zeugenaussage zu einer Tat in der Dienstzeit oder im Kontext zum ausgeübten Dienst steht.
Die Ladung wird der TE dem Dienstherrn vorlegen müssen, wenn für die Aussage Sonderurlaub beansprucht wird.
Ich kann mir auch keinen Grund vorstellen, diese nicht vorlegen zu wollen. Falls eine strafrechtliche Ermittlung gegen mich selbst im Raum stehen würde, erfährt der Dienstherr dies ggfs. ohnehin durch die ermittelnde Staatsanwaltschaft.
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Wie beantrage ich das?
Teilt das Gericht dem Schulamt Ladung mit?
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Es ist eine Ladung für eine private Angelegenheit. Trotzdem muss ich mich für den Termin freistellen lassen. Möchte allerdings den Grund nicht nennen.
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Entschuldigung, da habe ich falsch unterstellt, dass es um eine dienstliche Angelegenheit geht.
In einer nicht dienstlichen Sache brauchst du natürlich keine Aussagegenehmigung. Es handelt sich um eine staatsbürgerliche Pflicht, für die der Arbeitgeber bzw. Dienstherr freistellen muss.
Kurzum, du gehst zu deinem Schulleiter, zeigst ihm die teilgeschwärzte Ladung und der Unterricht sollte entsprechend durch Vor- und Nacharbeit verlegt werden.
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Trotzdem muss ich mich für den Termin freistellen lassen. Möchte allerdings den Grund nicht nennen.
Ich sehe hier nur zwei Möglichkeiten.
1. Du verschweigst deinem Dienstherrn das du als Zeuge vor Gericht musst, dann wird er dich aber nicht freistellen.
2. Du legst als Beweis die Ladung vor und beantragst Sonderurlaub.
Meine personalbearbeitende Dienststelle verlangt ein Nachweis und ich denke das macht jede andere auch.
Dich krank melden solltest du tunlichst unterlassen, kommt das auf, hast du auf einmal ganz andere Probleme am Hals.
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Auch wenn ich mich aufgrund psychischer Belastung krank schreiben lasse, somit dienstunfähig bin, jedoch vor Gericht aussagefähig wäre?
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Ich würde es wirklich unterlassen, mich krank zu melden! Das ist Arbeitszeitbetrug! Gerichtsverfahren sind i.d.R öffentlich. Es kann leicht rauskommen, dass Du eben nicht mit Schniefnase das Bett hütest.
Also, entweder Urlaub nehmen oder die Ladung vorlegen. Wenn die Schulleitung überhaupt fragen sollte, kannst Du ja sagen, dass Du nicht darüber sprechen willst. Steht denn die Verfahrensart überhaupt in der Ladung drin?
Warum sollte man es überhaupt verheimlichen, dass man den Staatsbürgerpflichten nachkommt? Als Lehrer hat man doch schon von Beruf wegen eine Garantenstellung. Ich finde es gut, wenn man auch in der Freizeit so handelt und sich nicht feige weg duckt.
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Bundesbeamte bekommen für die Aussage als Zeuge Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge.
Die Teilnahme einer Beamtin oder eines Beamten an einem Gerichtstermin ist keine private Angelegenheit im Sinne der Sonderurlaubsverordnung, wenn die Beamtin oder der Beamte aufgrund staatsbürgerlicher Pflichten gehalten ist, sich in Angelegenheiten Dritter z. B. als Zeugin bzw. Zeuge oder als Sachverständige bzw. Sachverständige zur Verfügung zu stellen.
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Ich bin geladen in einem Gewaltschutzverfahren gegen meine Ex Lebensgefährtin. Der Grund wird benannt: "Paragraph 1 u 2 nach GewSchG" benannt. Ich werde als Antragsgegner benannt.
Wenn es ein öffentliches Verfahren ist, kann es da nicht sein , dass das Schulamt vom Gericht dies erfährt oder kommunizieren die nicht miteinander? Beziehungsweise gibt es da eine Verschwiegenheitspflicht?
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Erst bist du Hauptzeuge und jetzt Antragsgegner? Weißt du was du willst? Jetzt verstehe ich zumindest, warum dein Dienstherr nichts davon erfahren soll...
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Ich bin geladen in einem Gewaltschutzverfahren gegen meine Ex Lebensgefährtin. Der Grund wird benannt: "Paragraph 1 u 2 nach GewSchG" benannt. Ich werde als Antragsgegner benannt.
Wenn es ein öffentliches Verfahren ist, kann es da nicht sein , dass das Schulamt vom Gericht dies erfährt oder kommunizieren die nicht miteinander? Beziehungsweise gibt es da eine Verschwiegenheitspflicht?
Gewaltschutzverfahren sind stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Unbeteligten dürfte da nichts bekannt werden.
Sollte allerdings ein Strafverfahren eingeleitet werden, ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, dies dem Dienstherrn zu melden.
Außerdem vermute ich, dass du weder Beamter des Bundes noch Soldat bist, weswegen du hier falsch bist.
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Antragsgegner ist kein Zeuge. So oder so hast Du vor dem Gericht zu erscheinen. Eine Krankmeldung über Dienstunfähigkeit ist totaler Quatsch, da Du auch gesondert nicht aussagefähig sein darfst. Wenn Du bspwl. mit einem gebrochenen Bein krankgeschrieben und dienstunfähig bist, dann musst Du trotzdem vors Gericht. Falls Du eine echte Bescheinigung haben solltest, weil du nicht aussagefähig bist, dann wird das Gerichtsverfahren halt neu terminiert.
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Ich möchte mich dem Gerichtstermin stellen und hingehen.
Möchte den Antrag auf Sonderurlaub umgehen, da die Begründung auf der Ladung "lt. GewSchG" aus meiner Sicht nicht stimmt bzw. in Augen meines Dienstherren Fragen aufwirft.
Seht ihr eine Möglichkeit dies zu umgehen?
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Da Du als Lehrer auf andere Weise unter der Woche nicht frei bekommen dürftest, bleibt Dir praktisch ja nur die Lüge in Form einer Krankmeldung.
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Kurzum, du gehst zu deinem Schulleiter, zeigst ihm die teilgeschwärzte Ladung und der Unterricht sollte entsprechend durch Vor- und Nacharbeit verlegt werden.
Ich zitiere mich selbst, um deine Frage erneut zu beantworten.
Eine teilgeschwärzte Ladung sollte für den Schulleiter sicher ausreichend sein, da die Freistellung ja nicht am Grund bzw. Inhalt des Verfahrens hängt.
Mich wundert es, dass solche Details überhaupt in der Ladung drin stehen. Vielleicht kannst du auch beim Gericht nach einer neutraleren Ladung fragen.
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Möchte den Antrag auf Sonderurlaub umgehen, da die Begründung auf der Ladung "lt. GewSchG" aus meiner Sicht nicht stimmt bzw. in Augen meines Dienstherren Fragen aufwirft.
Die Begründung ist aber korrekt und welche Frage, die du nicht guten Gewissens beantworten kannst, sollte dein Dienstherr denn stellen? Eine andere Baustelle ist freilich die daraus entstehende Gerüchteküche, aber der gegenüber ist man ja keine Rechenschaft schuldig und kann entsprechend "freier" agieren. Ich persönlich würde hier darlegen, dass ich das "Augen auf bei der Partnerwahl!" wohl besser hätte beherzigen sollen, dass es nicht ohne Grund meine Ex ist und dass ich keine öffentliche Schlammschlacht inszenieren und daher nichts weiter dazu sagen möchte. Gerade in einem schulischen Umfeld, wo es ein wahnsinnig großes Geflecht an Beziehungen und Kontakten gibt, halte ich die Annahme, dass wirklich niemand was davon erfährt, ohnehin für ziemlich gewagt.
Auf gar keinen Fall würde ich mich wegen sowas zu irgendeinem Dienstvergehen hinreißen lassen.
Die Ladung teilweise zu schwärzen oder mit Verweis auf Deine dienstliche Tätigkeit um eine neutralere Ladung zu bitten, ist freilich auch noch eine Option. Insbesondere Ersteres könnte aber andeuten, dass Du etwas zu verheimlichen hast und deswegen erst Neugier wecken...
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So langsam kommen wir der Sache näher.
Du schreibst du bist Antragsgegner.
So, da du aber immer noch zuviel verheimlichst um dir adäquat zu antworten, spekuliere ich jetzt mal.
Sollte deine Ex Lebensgefährtin ein Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz gestellt haben und gerichtlich dagegen vorgehen willst muss ich dir leider sagen, steht dir meines Erachtens kein Sonderurlaub zu.
Denn Beamten steht eigentlich nur Sonderurlaub für staatsbürgerliche Pflichten zu.
Das würde ich in diesem Fall erstmal verneinen, da du ja angeblich der Grund für die Verhandlung bist.
Ich möchte aber ausdrücklich nochmal darauf hinweisen das ich dich hier nicht "verurteile", denn einer meiner besten Freunde wurde auch bei der Polizei angezeigt, weil er angeblich seine Ex Freundin misshandelt hat, was sich nachträglich als unwahr herausstellte.
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Ich würde sagen, dass es hier so oder so nicht um Sonderurlaub geht, sondern um eine Freistellung. Bei flexibler Arbeitszeit ist es daher auch zulässig, die Arbeit vor- und nachzuholen. Deswegen schrieb ich oben, dass der Unterricht entsprechend verlegt wird.
Weiter vermute ich, dass es auch eine staatsbürgerliche Pflicht ist, als Kläger oder Beklagter vor Gericht zu erscheinen.
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Natürlich ist es staatsbürgerliche Pflicht als Beklagter vor Gericht zu erscheinen.
Ich sehe neben dem Bitten um eine neutrale Ladung als einzige weitere Möglichkeit, mit offenen Karten zu spielen. Eine Krankmeldung ist zu riskant, auch wenn die Verhandlung nicht öffentlich ist, ist es das Gerichtsgebäude schon, zu dem man auch im öffentlichen Raum an- und abreisen muss.
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Es besteht mMn keine Pflicht, dem Arbeitgeber die Ladung vorzulegen, lediglich ihn darüber zu informieren. Sie können bspw. darauf hinweisen, dass die Vorladung persönliche/vertrauliche Informationen enthält, die Sie nicht teilen möchten. Bitten Sie um Verständnis und betonen Sie, dass Sie dennoch Ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommen werden. Zum Beispiel lassen Sie sich eine Anwesenheitsbescheinigung bei Gericht ausstellen und legen diese Ihrem ArbG vor.
Ob die Freistellung bezahlt ist oder nicht, hängt davon ab, in welcher Stellung Sie bei Gericht erscheinen sollen. Sie schreiben ja als Hauptzeuge. Demnach sollten Sie Sonderurlaub als Beamter erhalten. Als Tarifbeschäftigter könnte es aber auch ausgeschlossen sein (Auschluss § 616 BGB). Dann ist es möglich, den Verdienstausfall bei Gericht geltend machen.
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Besteht ein Kommunikationsweg zwischen Gericht und Schulamt? Wenn nicht, sollte doch einer Krankschreibung nichts im Weg stehen?
Wann wird es zu einem öffentlichen Verfahren? Strafantrag ?
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Nein.
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Besteht ein Kommunikationsweg zwischen Gericht und Schulamt? Wenn nicht, sollte doch einer Krankschreibung nichts im Weg stehen?
Wann wird es zu einem öffentlichen Verfahren? Strafantrag ?
Diese Einstellung ist sowas von typisch. Der Herr ist nicht krank, er ist Beschuldigter in einem Verfahren, welches von seiner Ex angeleiert wurde. Völlig wertneutral: Zur Geschäftstelle gehen, sagen dass man vor Gericht erscheinen muss und fragen, welche Unterlagen benötigt werden. Bringt wenig hier mit unklaren Sachverhalten Lösungen zu erarbeiten. Fängt ja damit an, dass der Themenersteller zunächst Hauptzeuge war und nun Antragsgegner in nem Gewaltschutzverfahren ist. Sind halt zwei paar Schuhe. Keine Ahnung, was da sonst noch an subjektiver Sachverhaltsanpassung betrieben wurde.
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Das ist aus der Ferne nicht zu beantworten (und aus der Nähe auch nicht, da kein Anwalt). Als Zeuge vorgeladen wird der Arbeitgeber - bei einer privatrechtlichen Auseinandersetzung - nicht in Kenntnis gesetzt. Bei einem Strafverfahren gegen Beamte - wie bereits hier geschrieben wurde - wird der Dienstherr durch die Staatsanwaltschaft über die Einleitung des Strafverfahrens unterrichtet. Wenn das erst vor Gericht passiert (vom Zeugen zum Beschuldigten) dann im Anschluss daran. Hierzu ist sie sogar verpflichtet. Da ja bereits die Hauptverhandlung stattfinden soll, gehe ich mal davon aus, dass bisher kein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet worden ist, sonst hätte Ihr Dienstherr (falls zutreffend) sie bereits kontaktiert wegen Einleitung eines Disziplinarverfahrens.
Eine vorgetäuschte Erkrankung finde ich persönliclh keine gute Idee. Beantragen Sie bsph. stattdessen Urlaub wegen Erledigung einer dringenden persönlichen Angelegenheit. Im öffentlichen Dienst (falls zutreffend) - sollte dies eigentlich kein Hindernis darstellen.
Für weitergehende Fragen wäre evtl. anwaltlicher Rat nicht verkehrt.
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leinadi38, wir haben dir jetzt alle Möglichkeiten mitgeteilt. Wenn du stattdessen ein Dienstvergehen bevorzugst, indem du dich krankmeldest, dann tu das, aber frag dann auch nicht weiter nach.
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Vielen Dank für eure hilfreichen Rückmeldungen.
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Besteht ein Kommunikationsweg zwischen Gericht und Schulamt? Wenn nicht, sollte doch einer Krankschreibung nichts im Weg stehen?
Dieser Kommunikationsweg könnte durchaus bestehen - in Form einer WhatsApp-Elterngruppe! Und wenn man nur ein klein wenig Pech hat, kann die eine Dynamik entwickeln, bei der aus einem "Ich habe den Lehrer meines Sohnes vorhin zufällig im Gerichtsgebäude gesehen." ganz schnell ein "Ich habe doch schon immer gewusst, dass der Typ ein Gewaltverbrecher ist!!" wird.
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In der Regel ist es so, dass für Gerichtstermine in eigener Sache nur eine Freistellung ohne Bezüge möglich.